Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Die Stadt Erlangen stimmt der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf zu.
Die Zustimmung erfolgt jedoch vorbehaltlich des Nachweises der Eintragung der Grunddienstbarkeit gemäß dem Vertrag über die Flächenspenderfunktion der Gemeinde Heßdorf vom 10.08.2010.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aus Sicht der Gemeinde Heßdorf:
·
Landesplanerische
Zulässigkeit eines Pferdesportfachmarktes als großflächiger
Einzelhandelsbetrieb im Kleinzentrum Heßdorf.
Aus Sicht der Stadt Erlangen:
·
Verhinderung
der Ansiedlung weiterer, über den Pferdesportfachmarkt hinaus gehender
Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet Ost der Gemeinde Heßdorf und mithin
Verhinderung der Fortsetzung der landesplanerischen und städtebaulichen
Fehlentwicklung – der Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben an einem
städtebaulich nicht integrierten Standort.
Unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben (vgl. 3. Prozesse und Strukturen
Ziff. 2 und 3) entspricht das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und
Landesplanung, sodass aus Sicht der Stadt Erlangen dem Vorhaben zugestimmt werden
kann.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ wird eine Stellungnahme abgeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wird in beide o.g. Bauleitplanverfahren eingebracht.
1
Verfahren
Die Stadt Erlangen hat im Rahmen der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den beiden o.g. Bauleitplänen mit
Schreiben vom 07.07.2010 Stellung genommen (vgl. Ziff. 2).
Im aktuellen Verfahrensschritt
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Stadt Erlangen von der Gemeinde Heßdorf mit
Schreiben vom 18.08.2010 erneut um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum
20.09.2010 aufgefordert.
Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 21.09.2010 bat die Verwaltung die
Gemeinde Heßdorf um Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis zum
05.10.2010.
2
Behandlung der
Stellungnahme der Stadt Erlangen
Der Gemeinderat von Heßdorf hat
die o.g. Bauleitpläne in seiner Sitzung vom 27.07.2010 gebilligt und die
Erlanger Stellungnahme vom 07.07.2010 mit folgendem Prüfergebnis beschlossen:
Stellungnahme |
Beschluss
|
Seitens der Stadt Erlangen
besteht Einverständnis mit der 4. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“
der Gemeinde Heßdorf unter der Maßgabe, dass -
die Vereinbarung über die Flächenspenden- -
die max. Bruttogeschossfläche (BGF) mit - die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbe- |
Die
Stellungnahme wird zustimmend mit der Feststellung zur Kenntnis genommen,
dass den Maßgaben der der Stadt Erlangen durch die Vereinbarung über die
Flächenspendenfunktion Rechnung getragen ist und die Stadt Erlangen der
Planung damit zustimmt. Die Ansiedlung weiterer Einhandelsbetriebe wird durch
die Gemeinde Heßdorf wirksam verhindert. Die ausgeführten Angaben werden
festgesetzt. |
3
Ergebnis der
landesplanerischen Beurteilung
Für das Vorhaben
„Pferdesportfachmarkt“ war die Durchführung eines vereinfachten
Raumordnungsverfahrens erforderlich, dass an das Bauleitplanverfahren gekoppelt
war.
Mit Schreiben vom 27.07.2010 hat die Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – den Beteiligten das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung mitgeteilt.
Demnach entspricht die Errichtung des Pferdesportfachmarktes im „Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf unter folgenden Maßgaben den Erfordernissen der Raumplanung:
1. „Vor Erstellung einer Baugenehmigung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Heßdorf und der Stadt Erlangen über die Flächenspendenfunktion der Gemeinde Heßdorf bei der Baugenehmigungsbehörde und in Abdruck bei der höheren Landesplanungsbehörde vorzulegen.
2. Die Bruttogeschossfläche soll max. 2.500 m² betragen und die Verkaufsfläche ist auf max. 1.550 m² festzusetzen. Das Warensortiment ist zu begrenzen auf die Artikel für den Pferdesport.
3. Die Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Randsortimente, insbesondere Bücher, Bild- und Tonträger Bilder, Spielwaren, Geschenkartikel, Bettwäsche und Tierbedarf (für andere Tiere als Pferde) darf zusammen max. 100 m² nicht überschreiten.“
4
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Gemeinderat Heßdorf hat in
seiner Sitzung am 27.07.2010 die Vereinbarung mit der Stadt Erlangen über eine
Flächenspende – einschl. der Verpflichtung der Gemeinde Heßdorf im
Gewerbegebiet Ost keine weiteren Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln – und die
Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Gewerbegebiet Ost und
dem Ortsteil Dechsendorf genehmigt.
Der Vertrag hierzu wurde von den Vertretern der beiden Gebietskörperschaften am
10.08.2010 geschlossen.
Mit dem Vertragsabschluss sowie
der Festsetzung zur Begrenzung der max. Bruttogeschoss- und max. Verkaufsfläche
bzw. des Warensortiments im
Bebauungsplan werden die in der Erlanger Stellungnahme vom 07.07.2010
vorgegebenen Maßgaben weitestgehend erfüllt.
Gleichwohl liegt eine Flächenspende im Sinne des Vertrages noch nicht vor, da
die Genehmigung der Flächenspende unter der aufschiebenden Bedingung steht,
„dass der Stadt Erlangen die erfolgte Eintragung der Dienstbarkeiten ins
Grundbuch nachgewiesen wird.“ Dies ist bis dato noch nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung, empfiehlt die Verwaltung, der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf zuzustimmen, vorbehaltlich des Nachweises über die Eintragung der Grunddienstbarkeiten gemäß dem Vertrag über die Flächenspenderfunktion der Gemeinde Heßdorf vom 10.08.2010.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan „Gewerbegebiet Ost“