Vorbehaltlich des Gutachtens durch den BWA beantragt die Verwaltung nachfolgende über- / außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 541.850 |
Kostenstelle 660090 |
Produkt
5411 |
60.581,71
€ für |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung und Mehreinnahmen
|
Kostenstelle 660090 |
in Höhe von |
35.636,00
€ bei |
Produkt
5411 |
|||
|
Kostenstelle 660090 |
und in Höhe von |
16.000,00
€ bei |
Produkt
5411 |
|||
IP-Nr. 541.840 |
Kostenstelle 660090 |
und in Höhe von |
8.945,71
€ bei |
Produkt
5411 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
|
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
|
|
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Summe
der bereits vorhandenen Mittel |
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Kostenerstattung
Dritter in Höhe von ca. 85 % |
51.636,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
60.581,71 € |
Die
Mittel werden benötigt auf
Dauer
einmalig
Nachrichtlich:
Verfügbare
Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget
zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw.
Deckungskreis zugeordnet.
Seit Jahren wird von den Bürgern, insbesondere von
Fahrradfahrern, ein fahrradgerechter und verkehrssicherer Wegezustand bei den
Wegen im Waldgebiet Dechsendorfer Lohe gefordert. Insbesondere der Waldweg vom
Loheweg bis zur Gemarkungsgrenze mit Möhrendorf ist in einem baulich sehr
schlechten Zustand, sodass eine verkehrssichere Nutzung für den gewöhnlichen
Fahrradfahrer nicht möglich ist. Nach Regenfällen ist auch eine sichere Nutzung
durch Fußgänger kaum möglich.
Zusammen mit dem Forst und dem Naherholungsverein
ist die Stadt (AG Radwege, Tiefbauamt) deshalb seit Jahren bemüht, eine
nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Nach nunmehr 2 ½ jährigen
Abstimmungsgesprächen des Forstes mit den Waldbesitzern – auch hinsichtlich der
Grundstücksabtretungen – konnte nun dieses Projekt soweit vorangetrieben
werden, sodass eine bauliche Umsetzung noch in diesem Jahr möglich ist.
Damit die hohe Förderung realisiert werden kann,
ist ein Baubeginn noch im Oktober 2010 vorzunehmen, da das forstwirtschaftliche
Förderprogramm 2010 endet.
Sollte diese Maßnahme in diesem Jahr nicht
umgesetzt werden können, muss davon ausgegangen werden, dass die hohe Förderung
(85 %) verloren geht und langfristig keine Verbesserung der Wege möglich ist
und die Wege in keinem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den
Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand
versetzt werden können. Zeitliche Sperrungen für die Nutzung durch Radfahrer
sind zu befürchten.
Wegen dieser Sicherheitsrelevanz ist diese Maßnahme
u.E. mit den Auflagen der Regierung von Mittelfranken zur Haushaltsgenehmigung
2010 im Einklang.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sanierung der vorhandenen Waldwirtschaftswege zur
Verbesserung der Bewirtschaftung des stark zersplitteten Privatwaldgebietes.
Damit einhergehend Erzielung einer ganz erheblichen und nachhaltigen Verbesserung
der Wegeoberflächen für die Naherholung, insbesonders für den Fahrradverkehr.
Genannte Wege sind wesentliche Bestandteile des städtischen Radwegenetzes, zum
einen zwischen Dechsendorf und Möhrendorf, zum anderen zwischen Dechsendorf und
Erlangen.
Die Wegesanierung besitzt entsprechende Priorität
hinsichtlich der in der „AG Radverkehr“ vorgeschlagenen Maßnahmenliste zur
Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des vorhandenen Radwegenetzes. Wegen
der grundlegenden Sanierung der forstwirtschaftlichen Wege können regelmäßige
Unterhaltszuwendungen langfristig eingespart werden. Der Ausbau bietet eine
hohe Nachhaltigkeit und eine langfristige und allwettertaugliche Nutzung dieser
Wege für den Radwegverkehr sowie für die Naherholung.
Mit dem schwerlastbefahrbaren Ausbau der Forstwege
besteht zukünftig eine gute Erschließung für die forstwirtschaftliche Nutzung
des Waldgebietes Dechsendorfer Lohe sowie für die Oberndorfer Weiher. Eine
Befahrung des Wegeabschnitts der Fahrradhauptroute 2 durch Kfz kann somit vermieden
werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Ausbau erfolgt unter
Inanspruchnahme des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums sowie
des Naherholungsvereins. Die Wege sind grundsätzlich als öffentliche Feld- und
Waldwege in der Baulast der Anlieger gewidmet, deren Zustimmung zum Ausbau
bereits vorliegt. Auf Grund der Verwendung öffentlicher Mittel, insbesondere
infolge der Förderung durch den Naherholungsverein, ist die Mitwirkung der
Stadt, hierbei des Tiefbauamtes als Träger der Baumaßnahme, erforderlich.
Im Zusammenhang des
Ausbaues der forstwirtschaftlichen Wege (BA I und BA II) soll auch der südöstliche
Wegeabschnitt der Fahrradhauptroute 2 saniert und in einen baulich besseren und
nachhaltigeren Zustand versetzt werden. Diese Maßnahme wird von der Stadt
vorgenommen und aus dem Unterhaltsbudget finanziert (ca. 5.000,- €).
Der nordwestliche Abschnitt
der Fahrradroute 2 bis zum Giesbethweg wurde bereits in Zusammenarbeit mit der
Jagdgenossenschaft unter finanzieller Beteiligung der Stadt saniert.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Vergabe nach erfolgter Ausschreibung mit Durchführung der Maßnahme noch im Jahre 2010, vorbehaltlich geeigneter Witterungsverhältnisse. Die Ausführung erfolgt nach den Richtlinien des Forstwegebaues mit kostenfreier Bauleitung und Koordination durch das AELF nach bereits vorhandener Ausbauplanung.
Anlagen: Schreiben
AELF Fürth vom 6.08.2010 (Anlage 1)
Schreiben EB 77
vom 18.05.2010 (Anlage 2)
Lageplan (Anlage
3)
Regelquerschnitt
(Anlage 4)