Betreff
Konzept zur Intensivberatung ausländischer Sudierender der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
Vorlage
332/001/2010
Aktenzeichen
III/332
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht ausländischen Studierenden den Aufenthalt zum Studium, so lange der Aufenthaltszweck, also ein erfolgreicher Studienabschluss, noch in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann. Ist dies nicht gewährleistet, obliegt es der Ausländerbehörde, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um den Aufenthalt zu beenden.

 

In diesem Zusammenhang gab es immer wieder Beschwerden von ausländischen Studierenden bei politischen Vertretern und bei den Mitgliedern des Ausländer- und Integrationsbeirats der Stadt Erlangen. Geklagt wurde über einen zunehmenden Druck, dem sich die Studierenden durch die Ausländerbehörde ausgesetzt sehen, über Androhungen einer bevorstehenden Abschiebung und eine fehlende zeitliche Perspektive, um ein ordentliches Studium zu absolvieren.

Die Problemlagen im Hintergrund sind oft komplex und liegen in unterschiedlichen Bereichen begründet. Die Ausländerbehörde sieht sich in diesen Fällen vor die Situation gestellt, auf der Basis von Aussagen aus unterschiedlichsten Bereichen, u. a. der Universität zum weiteren Studienverlauf, eine Entscheidung zum weiteren Verbleib zu treffen.

 

Auch wenn es sich bei näherer Betrachtung nur um eine konkrete Zahl von ca. 20 Studierenden im Jahr (das entspricht 2 % der Nicht-EU-Ausländer) handelt, bei denen offensichtlich eine derart unbefriedigende Gesamtsituation vorliegt, soll auch dieser Persongruppe die nötige Unterstützung angeboten werden, um den angestrebten Studienerfolg zu erreichen.

 

Hierzu hat das Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität Erlangen-Nürnberg in Abstimmung mit der Allgemeinen Studienberatung sowie der Evangelischen und Katholischen Hochschulgemeinde ein Konzept erarbeitet, wie Studierende, deren Studienverlauf sich stark
verzögert hat, durch intensive Beratung dahingehend unterstützt werden können, das Studienziel wieder konsequent zu verfolgen (siehe Anlage).

 

Die Umsetzung des Verfahrens setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und den beteiligten Fachbereichen der Universität voraus.

 

Ein umfassendes Gutachten im Anschluss an die intensive Phase der Begleitung liefert der Ausländerbehörde eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet. Einzelheiten zum Verfahren können beiliegendem Konzept entnommen werden.

 

Ziel ist es, ausländischen Studierenden, die durch verschiedenste Probleme in ihrer Studierfähigkeit eingeschränkt sind, die Möglichkeit zu geben, sich zunächst ohne den Druck eines drohenden Aufenthaltsverlusts auf ihr Studium konzentrieren zu können.

 

Wenngleich bei ungünstiger Prognose der Universität im Anschluss an den vereinbarten Zeitraum der intensiven Begleitung ein weiterer Verbleib im Bundesgebiet nicht in allen Fällen sicher gestellt werden kann, wird mit diesem Verfahren jedem Studierenden eine zweite Chance für einen erfolgreichen Studienabschluss im Bundesgebiet eingeräumt.  

 


Anlagen:        Konzept  zur Intensivberatung ; Schreiben der Universität