Betreff
Bedarfsanerkennung von 2 Krippenplätzen in der Kinderkrippe Kuschelecke in Erlangen
Vorlage
512/016/2010
Aktenzeichen
IV/51/512/FUE
Art
Beschlussvorlage

Bedarfsanerkennung von zwei zusätzlichen Krippenplätzen in der Kinderkrippe Kuschelecke, Östliche Stadtmauerstraße 20, 91054 Erlangen


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Kinderkrippe hat seit dem 21. August 2006 eine Betriebserlaubnis für 36 Krippenplätze. Auf Antrag des Trägers wurden davon 34 Plätze durch die Stadt Erlangen bedarfsanerkannt. Zwei Plätze wurden für den Bedarf für Gastkinder aus dem Umland freigehalten.

 

Inzwischen hat sich die Situation insoweit verändert, dass die Nachfrage von Gastkindern aus dem Umlandgemeinden zurückgeht, Erlanger Kinder dagegen auf der Warteliste der Einrichtung stehen.

 

Die der Jugendhilfeplanung vorliegenden Informationen bestätigen diesen Sachverhalt.

Im Planungsbezirk stehen derzeit für 563 Kinder im Alter von unter drei Jahren, 113 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Quote von 20,1%. Sie liegt somit sowohl unter dem stadtweiten Durchschnitt von derzeit 22,4 %, als auch unter dem TAG Ziel für 2010, das eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 25,0% vorsieht. Der Jugendhilfeplanung liegen keine Hinweise auf eine verminderte Nachfrage in diesem Planungsbezirk vor.

 

Die Bedarfsanerkennung von zwei zusätzlichen Plätzen in der Kindertagesstätte Kuschelecke ist aus diesem Grunde aus Sicht der Jugendhilfeplanung geeignet, zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder in Alter von unter drei Jahren beizutragen und wird aus diesem Grund befürwortet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Bedarfsanerkennung von zwei weiteren Krippenplätzen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Die Betriebskosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Betriebskosten

 

 

Folgekosten

bei Sachkonto: 530 101

Vom 1.11.-31.12.2010

€ 2.225,00

KST 512 090

Jährlich ab 2011

€ 13.350,00

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

 

SK 414 101

Vom 1.11.-31.12.2010

€ 1.112,50

KST 512 090

Jährlich ab 2011

€ 6.675,00

KTr. 365 211 00

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden bei Sachkonto 530101        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen: