Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 – Ebracher Weg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 27.04.2010 wird entsprechend geändert. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur eine redaktionelle Änderung erfordern, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Anlass und Ziel der Planung
Der Ebracher Weg liegt im Geltungsbereich des seit dem Jahr 1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 und erschließt eine Wohnsiedlung mit 17 Reihenhäusern. Beim Ausbau der Verkehrsflächen sowie auch bei der Errichtung der Wohnhäuser wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erheblich abgewichen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und planungsrechtliche Festsetzungen zu aktualisieren.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 - Ebracher Weg - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 27.04.2010 den Entwurf des 5.
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 in der Fassung vom 27.04.2010 gebilligt
sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes mit
Begründung lag in der Zeit vom 21.06.2010 bis einschließlich 23.07.2010
öffentlich aus. Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen
ein.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 14.06.2010 von der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 18 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt. Es gingen 16
Stellungnahmen ein, die in Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebende Änderung nur redaktioneller Art ist, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 21.09.2010 als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis