Betreff
5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen - Ebracher Weg - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Satzungsgutachten/Satzungsberschluss
Vorlage
611/042/2010
Aktenzeichen
VI/61/T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 – Ebracher Weg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 27.04.2010 wird entsprechend geändert. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur eine redaktionelle Änderung erfordern, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Anlass und Ziel der Planung

Der Ebracher Weg liegt im Geltungsbereich des seit dem Jahr 1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 und erschließt eine Wohnsiedlung mit 17 Reihenhäusern. Beim Ausbau der Verkehrsflächen sowie auch bei der Errichtung der Wohnhäuser wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erheblich abgewichen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und planungsrechtliche Festsetzungen zu aktualisieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 - Ebracher Weg - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 27.04.2010 den Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 in der Fassung vom 27.04.2010 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Deckblattes mit Begründung lag in der Zeit vom 21.06.2010 bis einschließlich 23.07.2010 öffentlich aus. Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 14.06.2010 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt. Es gingen 16 Stellungnahmen ein, die in Anlage 2 behandelt werden.

Da die sich hieraus ergebende Änderung nur redaktioneller Art ist, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 21.09.2010 als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       

Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis