Mit Antrag vom 29.06.2010 beantragt die SPD-Fraktion einen Bericht der Verwaltung zum Thema „Sperrung der Aurachbrücke“ sowie Lösungen zur baldmöglichsten Wiedererlangung der Nutzung des Regnitzgrundes unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes.
Der Sachbericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient. Der Fraktionsantrag gilt hiermit als bearbeitet.
Hierzu ist folgender gegenwärtiger
Sachstand mitzuteilen:
Die bestehende Holzbrücke
über die Aurach wies im Mai 2007 erhebliche Schäden im Bereich der Widerlager
sowie des Überbaues auf, so dass eine Sperrung erforderlich wurde, da die
Verkehrssicherheit gefährdet war und für die Sanierung keine Mittel zur
Verfügung standen. Diesbezüglicher Sachverhalt wurde dem SportA in seiner
Sitzung vom 09.10.2007 auf diesbezügliche Anfrage von Fr. StRin Niclas zur
Kenntnis gegeben.
Seitens
des Tiefbauamtes war ab diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die Brücke mit Hilfe der
BI Bruck zu erneuern. Die Mitwirkung ergibt sich aus der widmungsrechtlichen
Bau- und Unterhaltslast der Wegeanlieger. Aufgrund der örtlichen
Grundstückssituation war dabei vorgesehen, den neuen Steg ausschließlich auf
städtischen Grund mit einer verringerten Breite von 1,60 m zu errichten. Die
Grundstücksproblematik ergibt sich daraus, dass von der Brücke ausgehend
nurmehr in nördliche Richtung ein öffentlich gewidmeter Weg vorhanden ist. Ab
der Brücke in südliche Richtung verläuft ein jahrzehntelang nurmehr geduldeter
„Trampelpfad“, der zum Teil über städtischen Grund, aber auch über private
Grundstücke, führte (Verlauf s. Anlage 1).
Die
Erlangen Natur- und Umwelthilfe (NUH) ist dabei Eigentümerin eines der zu
querenden privaten Grundstücke sowie Eigentümerin eines parallel des
Trampelpfades gelegenen Grundstückes. Die NUH hat
an der Einmündung der Aurach in die Regnitz eine Wiesenbewässerung durch ein
Wasserschöpfrad angelegt. Dadurch ist ein Weißstorch-Nahrungshabitat entstanden.
Die NUH hatte bei der Regierung von Mittelfranken Einspruch gegen die geplante
Erneuerung des o. g. Steges eingelegt. Zudem wurden zwischenzeitlich von der
NUH auf Ihrem Grundstück Fl.Nr. 1613 umfangreiche Maßnahmen zur Erweiterung des
Biotops vorgenommen und durch Vernässung und Schaffung eines Watgewässers als
Nahrungsfläche für Weißstörche und Wiesenbrüter optimiert. Durch diese Maßnahmen
wurde der Trampelpfad unterbrochen und zerstört und kann somit in diesem
Bereich nicht mehr genutzt werden.
Auf
den Einspruch wurde seitens der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom
Nov.2009 seitens des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen die Prüfung
möglicher alternative Standorte für eine Wegeverbindung über die Aurach
verlangt, da sowohl die wichtige Funktion des Bereiches als Naherholungsgebiet
für die Bürger als auch der wertvolle Lebensraumkomplex für Flora und Fauna zu
würdigen ist. Auf Grund dahingehend offener Entscheidung konnten seitens des
Tiefbauamtes keine weiteren Planungen und Maßnahmen durchgeführt werden.
Über
diesen zwischenzeitlichen Sachstand wurde der BWA ebenfalls mittels einer
Mitteilung zur Kenntnis am 10.11.2009 informiert.
Veranlasst durch die
Behandlung der Thematik in der BÜV Bruck im März 2010 wurde seitens Hr. OBM Dr.
Balleis im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung zu einem Gespräch aller
Beteiligten für den 11.05.2010 eingeladen. Dies führte unter Mitwirkung der BI
Bruck, der NUH, Amt 31, Amt 66 sowie der EN zu dem einvernehmlichen Ergebnis,
dass aufgrund der großen Bedeutung des Bereiches für den Natur- und Artenschutz
die Wegeverbindung über die Aurach nicht wieder aufgenommen und die
Instandsetzung des Brückenbauwerkes nicht weiter verfolgt werden kann. Damit
verbunden wurde jedoch die ebenso einvernehmliche Zielsetzung der kurzfristigen
Realisierung einer alternativen Wegetrasse von Bruck in den Regnitzgrund.
Hierzu wurden auch verschiedene Varianten seitens der BI Bruck vorgelegt (s.
Anlage 2). Die Wegetrasse mit Verlauf am nördlichen Böschungsfuß des Bahndammes
– Schrebergartengelände östlich der Kraftwerkstraße – Ostseite Kraftwerkstraße
und Anbindung an die MD-Kanalunterführung an der Aurach verspricht eine
baldmögliche und kostengünstige Realisierung, da teilweise bereits vorhandene
Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden können und auf eine neue
Aurachbrücke verzichtet werden kann. Allerdings fallen auch hierbei Grunderwerbs-,
Planungs- und Baukosten an, die vorab eines Planungsbeschlusses seitens Amt 66
bereits für den HH 2011/12 angemeldet wurden, jedoch seitens der Kämmerei keine
Berücksichtigung gefunden haben.
Im Übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass, um Gefährdungen gänzlich auszuschließen, mittlerweile auch die Stahlträger des Überbaues entfernt wurden, da die vorgenommene Absperrung häufig missachtet wurde.
Anlagen: Verlauf (Anlage 1)
Varianten BI Bruck (Anlage 2)
SPD-Fraktionsantrag Nr. 066/2010 (Anlage 3)