Betreff
Budgetergebnisse 2009/Ergebnisüberträge und Verlustvorträge 2009, "Doppelbelastung" des Budgets des Amtes 66 durch die Doppik
Vorlage
20/015/2010
Aktenzeichen
II/20/BHF
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse 2009 in der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen am 29. Juli 2010 wurde von Herrn StR Jarosch eine Mitteilung zur Kenntnis darüber erbeten, wie es zu der „Doppelbelastung“ des Budgets des Amtes 66 im Zuge der Umstellung auf die Doppik kommen konnte.

 

In der Doppik sind im Ergebnishaushalt für erhaltene Lieferungen und Leistungen (Aufwendungen), die im laufenden Haushaltsjahr erbracht, aber bis zum 31.12. nicht in Rechnung gestellt werden, sowie für im Haushaltsjahr unterlassene Instandhaltungen regelmäßig Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Rechnungsbetrages bzw. in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme zu bilden. Bei der Bildung der Rückstellungen werden die betreffenden Aufwandskonten periodengerecht belastet und damit das Budgetergebnis verschlechtert. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen bei Vorliegen der Rechnung ist aufwandsneutral (ohne Auswirkung auf das Budgetergebnis), nicht in Anspruch genommene Rückstellungen werden ertragswirksam (das Budgetergebnis verbessernd) aufgelöst.

 

In Anwendung dieses doppischen Buchungsgrundsatzes der Periodenabgrenzung wurden vom Tiefbauamt erstmals zum 31.12.2009 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für unterlassene Instandhaltungen gebildet, die die entsprechenden Aufwandskonten belastet und folgerichtig das Budgetergebnis 2009 entsprechend verschlechtert haben.

 

Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden darüber hinaus auch für Lieferungen und Leistungen, die noch im „kameralen“ Haushaltsjahr 2008 erbracht, aber nicht mehr bis 31.12.2008 abgerechnet werden konnten, Rückstellungen gebildet. Bei der Bildung dieser Rückstellungen zum 31.12.2008 wurden jedoch weder die betreffenden Aufwandskonten der Fachämter belastet noch wurden die Budgetergebnisse 2008 verschlechtert. Die Inanspruchnahme dieser Rückstellungen bei Vorliegen der Rechnung im Haushaltsjahr 2009 war aufwandsneutral, nicht in Anspruch genommene Rückstellungen wurden sogar ertragswirksam und damit die Budgetergebnisse 2009 der Fachämter verbessernd aufgelöst.

 

Im Rahmen der Budgetabrechnung 2009 war deshalb einmalig eine Bereinigung der Budgetergebnisse in Höhe der Rückstellungen 2008 vorzunehmen, die im Abrechnungsjahr 2009 im Ergebnis zu der vom Tiefbauamt angeführten „Doppelbelastung“ der Budgets mit Rückstellungen aus zwei Jahren (2008 und 2009) geführt hat.