Betreff
Zulassen des Radverkehrs in der Fußgängerzone (FGZ) Hauptstraße
Vorlage
321/021/2010
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund des erfolgreichen Probelaufs (1.4. – 30.9.2010) ist in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße ab dem 1.10.2010 der Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr – 10:30 Uhr) dauerhaft zuzulassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Entzerrung der problematischen Situation mit hohem Konfliktpotential im Bereich der Radwegachse Kammerstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zulassen des Radverkehrs in der Fußgängerzone Hauptstraße während der
Lieferverkehrszeiten auf Dauer.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Vorhandene Beschilderung belassen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.3.2010 wurde beschlossen, den Radverkehr in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen der Südlichen Stadtmauerstraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße probeweise für 6 Monate
(1.4. – 30.9.2010) zuzulassen und im Anschluss an diesen Probelauf dem Ausschuss erneut zu berichten, damit eine endgültige Festlegung getroffen werden kann.

 

 

1     Stellungnahmen zum Probelauf während der Lieferverkehrszeiten

1.    Polizei

Aus polizeilicher Sicht verlief der Probelauf problemlos. Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie dem Lieferverkehr wurden der Polizei nicht gemeldet. Auch gingen keine Beschwerden bei der Polizei ein. Die vorgebrachten Bedenken während des Radlerhearings im Mai 2010 sind bekannt. Aus Sicht der Polizei kann der Probelauf nahtlos in eine ständige Regelung übergehen.

2.    Planungsamt

Das Planungsamt sieht keine Probleme mit der Freigabe der Fußgängerzone     Hauptstraße während der Lieferverkehrszeiten.

3.    Tiefbauamt

Dem Tiefbauamt sind bislang keinerlei Beschwerden bekannt, ausgenommen die im Rahmen des Radlerhearings vorgetragenen Einwände aus dem Kreis der Senioren. Das Tiefbauamt stimmt einer dauerhaften Freigabe der Fußgängerzone während der Lieferverkehrszeiten zu.

4.    Seniorenvertretungen

Der Arbeitsausschuss des Seniorenbeirates hat unter Teilnahme der Referentin für Recht, Ordnung und Umweltschutz in der Sitzung am 9. 6. 2010 ausführlich über die Zulassung des Radverkehrs in der Fußgängerzone beraten. Nach intensiver Diskussion zur Verunsicherung und Gefährdung insbesondere älterer Menschen und Kinder durch Radverkehr in diesem Bereich hat der Arbeitsausschuss des Seniorenbeirates sich dafür ausgesprochen, dass einer Öffnung der Fußgängerzone über die derzeitige Regelung hinaus (= während der Lieferzeiten) nicht zugestimmt wird.
Ferner haben Vertreterinnen / Vertreter verschiedener Seniorenclubs und –ein-richtungen eine Unterschriftenliste (ca. 300 Unterschriften) übergeben und damit den Protest gegen die Öffnung der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr zum Ausdruck gebracht – hierzu wird auf die Sitzungsvorlage zum Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 27.7.2010 verwiesen.  

 

 

Nach Abschluss des Probelaufs ist zusammenfassend festzustellen, dass sich die
Zulassung des Radverkehrs während der Lieferverkehrszeiten bewährt hat und aus
Sicht der Verwaltung auf Dauer einzuführen ist.

 

 


Anlagen:        Zählungsergebnisse (Anlage 1 und 2)