Auf Grund des erfolgreichen Probelaufs (1.4. – 30.9.2010) ist in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße ab dem 1.10.2010 der Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr – 10:30 Uhr) dauerhaft zuzulassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Entzerrung der problematischen Situation mit hohem Konfliktpotential im Bereich der Radwegachse Kammerstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zulassen des Radverkehrs in der
Fußgängerzone Hauptstraße während der
Lieferverkehrszeiten auf Dauer.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Vorhandene Beschilderung belassen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Sachverhalt:
In der Sitzung des Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.3.2010 wurde beschlossen, den
Radverkehr in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen der Südlichen
Stadtmauerstraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße probeweise für 6 Monate
(1.4. – 30.9.2010) zuzulassen und im Anschluss an diesen Probelauf dem
Ausschuss erneut zu berichten, damit eine endgültige Festlegung getroffen
werden kann.
1 Stellungnahmen zum Probelauf während der Lieferverkehrszeiten
1. Polizei
Aus polizeilicher Sicht verlief der Probelauf problemlos. Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie dem Lieferverkehr wurden der Polizei nicht gemeldet. Auch gingen keine Beschwerden bei der Polizei ein. Die vorgebrachten Bedenken während des Radlerhearings im Mai 2010 sind bekannt. Aus Sicht der Polizei kann der Probelauf nahtlos in eine ständige Regelung übergehen.
2. Planungsamt
Das Planungsamt sieht keine Probleme mit der Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße während der Lieferverkehrszeiten.
3. Tiefbauamt
Dem Tiefbauamt sind bislang keinerlei Beschwerden bekannt, ausgenommen die im Rahmen des Radlerhearings vorgetragenen Einwände aus dem Kreis der Senioren. Das Tiefbauamt stimmt einer dauerhaften Freigabe der Fußgängerzone während der Lieferverkehrszeiten zu.
4. Seniorenvertretungen
Der Arbeitsausschuss des
Seniorenbeirates hat unter Teilnahme der Referentin für Recht, Ordnung und
Umweltschutz in der Sitzung am 9. 6. 2010 ausführlich über die Zulassung des
Radverkehrs in der Fußgängerzone beraten. Nach intensiver Diskussion zur
Verunsicherung und Gefährdung insbesondere älterer Menschen und Kinder durch
Radverkehr in diesem Bereich hat der Arbeitsausschuss des Seniorenbeirates sich
dafür ausgesprochen, dass einer Öffnung der Fußgängerzone über die derzeitige
Regelung hinaus (= während der Lieferzeiten) nicht zugestimmt wird.
Ferner haben Vertreterinnen / Vertreter verschiedener Seniorenclubs und
–ein-richtungen eine Unterschriftenliste (ca. 300 Unterschriften) übergeben und
damit den Protest gegen die Öffnung der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr
zum Ausdruck gebracht – hierzu wird auf die Sitzungsvorlage zum Umwelt-, Verkehrs-
und Planungsausschuss am 27.7.2010 verwiesen.
Nach
Abschluss des Probelaufs ist zusammenfassend festzustellen, dass sich die
Zulassung des Radverkehrs während der Lieferverkehrszeiten bewährt hat und aus
Sicht der Verwaltung auf Dauer einzuführen ist.
Anlagen: Zählungsergebnisse (Anlage 1 und 2)