Betreff
Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für IP-Nr. 366D.408, Spielplatz- und Bolzplatz Goldwitzerstraße, Neuanlage
Vorlage
412/004/2010
Aktenzeichen
IV/412/RDD T. 2308
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Für die Baumaßnahme Familienstützpunkt Goldwitzerstraße stehen 2010 insgesamt Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011 in Höhe von 1.000.000 € auf der IP-Nr. 365E.407 zur Verfügung, die nicht in voller Höhe benötigt werden.

 

Die Verwaltung beantragt daher zur Finanzierung des Kinderspielplatzes Goldwitzerstraße folgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für

 

IP-Nr. 366D.408
Spiel- und Bolzplatz Goldwitzerstraße, Neuanlage

Kostenstelle 410090

in Höhe von

100.000 €

Produkt [3662 Jugendeinrichtungen / Zuständigkeitsbereich Amt 41

     

Sachkonto [032202     

 

Nicht beansprucht wird die Verpflichtungsermächtigung

 

IP-Nr. 365E.407

Lernstube Goldwitzerstr. 27 Baumaßnahme

Kostenstelle 240090

in Höhe von

100.000 €

Produkt [3651 Tageseinrichtungen für Kinder / städtische Einrichtungen     

Sachkonto [032202     

 

 

Die Deckung erfolgt durch Sperrung der

IP-Nr. 366E.600

Baumaßnahmen i. R. Generalsanierung (KiSpielplätze)

Kostenstelle 410090

in Höhe von

50.000 €

Produkt [3662 Jugendeinrichtungen / Zuständigkeitsbereich Amt 41

     

Sachkonto [021202     

IP-Nr. 252.K358

Einrichtungsgegenstände, Sammlung, Kunstpalais, Galerie

Kostenstelle 411090

und in Höhe von

50.000 €

Produkt [2523 Bereitstellung von Kultureinrichtungen     

Sachkonto [091102     

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

 

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

100.000 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

 

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

100.000 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Umschichtung von Verpflichtungs- ermächtigungen)       

200.000 €

 

Die Mittel werden benötigt:     einmalig

 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Wiedereröffnung des Spielplatzes Goldwitzerstraße zeitgleich mit der Eröffnung des neuen Familienstützpunktes Büchenbach im Herbst 2011.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Um die Eröffnung im Herbst 2011 ermöglichen zu können, ist ein Baubeginn unmittelbar nach Ende der Frostperiode erforderlich. Die Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung ist daher noch 2010 erforderlich, um das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im Winter 2010/2011 durchzuführen.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Beschränkte Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb

 

Sachbericht:

1     Allgemein:

Für den Neubau des Familienstützpunkts Büchenbach-Süd einschließlich der einrichtungsbezogenen Außenanlagen und der nachzuweisenden Parkplätze musste der frühere Spiel- und Bolzplatz an der Goldwitzerstraße abgerissen werden. Da in der Nähe keine weiteren öffentlichen Spiel- und Ballspielmöglichkeiten bestehen, ist eine Neuanlage sowohl des Spiel- wie auch eines Ballspielplatzes für die Kinder der Einrichtungen und des Stadtteils dringend erforderlich.

Nachdem im Haushalt 2010 bereits die erforderlichen Mittel für die Ballspielfläche zur Verfügung gestellt werden konnten, soll nun eine Finanzierungsmöglichkeit aufgezeigt werden, die die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Neubau Familienstützpunkt, Herstellung der Gebäudeaußenanlagen und Wieder-Herstellung der öffentlichen Spielflächen ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes sicherstellt.

Ausreichende Flächen für die Neuanlage eines Spiel- und Bolzplatzes stehen zur Verfügung, da die GEWOBAU Erlangen bereit ist, einen Teil der nördlich angrenzenden Grünflächen der Stadt zur Nutzung als Kinderspielplatz zu überlassen. Ein Mietvertrag mit einer langfristigen Sicherung der Flächen und der Investitionen ist in Vorbereitung und wird nach der Mittelbereitstellung abgeschlossen.

2     Entwurf zur Neuanlage des Spiel- und Bolzplatzes Goldwitzerstraße:

Der im Januar 2009 vom KFA beschlossene Entwurfsplan musste im Zuge der Ausführungsplanungen des Gebäudes und des Bolzplatzes geringfügig überarbeitet werden, um baurechtlichen Anforderungen zu genügen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf ist mit den beteiligten Dienststellen und der GEWOBAU abgestimmt und gibt den aktuellen Planungsstand wieder.

 

3     Finanzierungsvorschlag:

 

Für den Bau des Kinderspielplatzes und der Ballspielfläche werden nach qualifizierter Kostenschätzung der Abteilung Stadtgrün ca. 200.000 € benötigt. Im Haushalt 2010 konnten bereits 100.000 € bereit gestellt werden. Mit diesen Mitteln wird im Herbst 2010 die Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Hartspielfläche durchgeführt und in Abhängigkeit von der Witterung Ende 2010 bzw. im Frühjahr 2011 mit dem Bau der Ballspielflächen begonnen. Um auch den Spielplatz bereits mit Eröffnung des Familienstützpunktes fertig stellen zu können, hat das Kultur- und Freizeitamt sich mit der Kämmerei auf folgenden Finanzierungsvorschlag verständigt, um die zusätzlich erforderlichen 100.000 € bereit stellen zu können.

1.    Sperrung von 50.000 € auf der IP-Nr.: 366E.600:
Mit diesen Mitteln war vorgesehen, einen neuen Spielplatz im Stadtteil Anger anzulegen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Planung und bei der Klärung von Grundstücksfragen kann die Maßnahme nicht in diesem Jahr umgesetzt werden.

2.    Sperrung von 50.000 € auf der IP-Nr. 252.K358:
Für die Einrichtung des Kunstpalais stehen noch Restmittel zur Verfügung, die in Höhe von 50.000 € für den Spielplatz Goldwitzerstraße verwendet werden können.

3.    Teilumschichtung der Verpflichtungsermächtigung der IP-Nr. 365E.407
in Höhe von 100.000 € auf die 366D.408
:

Für den Bau des Familienstützpunktes Büchenbach-Süd an der Goldwitzerstraße stehen auf der IP-Nr. 365E.407 im Haushalt 2010 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € für das Jahr 2011 zur Verfügung, die nicht in voller Höhe benötigt werden. Durch die Teilumschichtung der Verpflichtungsermächtigung ist es möglich die Ausschreibung und die Auftragsvergabe noch in diesem Jahr durchzuführen und mit dem Bau des Kinderspielplatzes unmittelbar nach der Frostperiode zu beginnen. Bei normalem Bauverlauf und Witterung wird es damit möglich sein, die Spielflächen zeitgleich mit der Eröffnung des Familienstützpunktes im Herbst 2011 fertig zu stellen und zum Spielen frei zu geben.

4     Geplanter Bauablauf:

 

4. Quartal 2010:    Ausschreibung und Auftragsvergabe Ballspielfläche –
                              Ausschreibung Kinderspielplatz

2. Quartal 2011:    Fertigstellung Ballspielfläche - Baubeginn Spielplatz

4. Quartal 2011:    Wiedereröffnung des neuen Spiel- und Bolzplatzes

 


Anlagen: Aktueller Stand der Entwurfsplanung