Die Regeln für die Budgetierung werden mit Wirkung ab dem
Haushaltsjahr 2010 in
Nr. 1.2.3. a) wie folgt geändert:
„80% der erwirtschafteten
Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück. Die restlichen 20% verbleiben
beim Fachamt.“
1. Ergebnis/Wirkungen
Durch die Erhöhung der an den Haushalt zurückzugebenden Gesamteinsparungen um 10% wird von der Kämmerei eine Verbesserung des Haushalts um ca. 150. – 200.000 EUR erwartet.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
Die bisherige Regelung, 70% der erwirtschafteten Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück und die restlichen 30% verbleiben beim Fachamt wird auf 80% für den Haushalt und 20% für das Fachamt abgeändert.
3. Prozesse und Strukturen
Änderung der allgemeinen Budgetierungsregeln hinsichtlich der Bewirtschaftung
der Budgets (Übertragbarkeit / Budgetabrechnung; Nr. 1.2.3. a der Regeln für die Budgetierung: Sätze 9 und
10)