Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Herr Stadtrat Dr. Ruthe stellte in der Sitzung des Stadtrates am 19. 05. 2010 verschiedene Fragen zur lufthygienischen Situation in der Reuth, die die Hackschnitzelfeuerungsanlage der KompostierBetriebs GmbH für die Wärmeversorgung der Klinik am Europakanal und die Luftüberwachungungsstation des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz (LfU) an der Kraepelinstr. (In der Reuth) betreffen. Amt 31 hat dazu vom LfU eine Ausbreitungsrechnung für Feinstaub und eine Stellungnahme anfordert. Unter Einbeziehung der Informationen des LfU werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Frage:
Nahe zum Wohngebiet In
der Reuth wurde im Zusammenhang mit dem neuen Holz-Heizkraftwerk eine
Messstelle errichtet, um in erster Linie die Feinstaubkonzentration der Luft zu
überwachen.
Mit diesem Heizwerk
hat das Klinikum hinsichtlich der Feinstaubbelastung unsere Region zur
höchstbelasteten Erlangens aufsteigen lassen.
Antwort:
Die Messstation des LfU wurde unabhängig vom Betrieb der Hackschnitzelfeuerungsanlage für die Wärmeversorgung der Klinik am Europakanal im April 2004 in Betrieb genommen. Im Rahmen des Luftüberwachungssystem Bayern (LÜB) werden die Schadstoffe Ozon, Stickstoffoxide, Feinstaub (PM10) und Staubniederschlag gemessen. Vorrangig dient die Messstation zur Ermittlung der vorstädtischen Hintergrundbelastung und für das Ozon-Warnsystem.
Das Hackschnitzelheizwerk wurde 2003 genehmigt und Ende 2004 in Betrieb genommen.
Amt 31 hat vom LfU eine Ausbreitungsrechung zur Ermittlung der Feinstaubimmissionen durch das Hackschnitzelheizwerk erstellen lassen, um festzustellen, welchen Beitrag diese Anlage zu den Messergebnissen der LÜB-Messstation Kraepelinstraße liefert bzw. ob sie auf die lufthygienische Situation in der Reuth einen wesentlichen Einfluss hat.
Zusammenfassend kommt das LfU zum Ergebnis, dass die durch die Hackschnitzelfeuerungsanlage hervorgerufenen Feinstaub-Immissionen nur einen Bruchteil der gemessenen Werte an der vorstädtischen LÜB-Hintergrundmessstation Erlangen/Kraepelinstraße ausmachen. Die gegenüber der Verkehrsmessstation Erlangen/Pfarrstraße vergleichsweise relativ hohe PM10-Belastung lässt sich nicht auf die Hackschnitzelfeuerungsanlage zurückführen.
Neben dem Ergebnis der Ausbreitungsrechnung zeigt auch eine
Analyse der Stationsmesswerte in Abhängigkeit von der Windrichtungsverteilung,
dass verglichen mit der Station in der Pfarrstraße hohe Monatsmittelwerte bei
Feinstaub nicht mit Winden aus östlichen Richtungen, also aus Richtung der
Hackschnitzelfeuerungsanlage, korrelieren.
Bei der Auswertung hat sich auch herausgestellt, dass die Unterschiede in der
Feinstaubbelastung zwischen beiden Stationen in den Wintermonaten geringer sind
als in den Sommermonaten. Im Westen der Hintergrundmessstation Erlangen
Kraepelinstraße erstreckt sich das Wohngebiet in der Reuth. Deshalb liegt die
Vermutung nahe, dass die Zusatzbelastung durch Hausbrand eine Rolle bei der
Feinstaubbelastung spielt.
Die Ansicht, dass die Hackschnitzelfeuerungsanlage für die Wärmeversorgung der Klinik am Europakanal das Gebiet In der Reuth zur Region mit der höchsten Feinstaubbelastung Erlangens hat aufsteigen lasse, kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung sowie der Messungen an den LÜB-Messstationen nicht geteilt werden.
Frage:
Am 03. 05. 2010 haben
die Holzvorräte gut wahrnehmbar Fäulnisgerüche abgegeben. Der Zustand des
Brennmaterials hat u. a. auch Einfluss auf die Feinstaubemission und die
Rauchgasmenge:
Antwort:
Es trifft zu, dass die in der Lagerhalle frisch
angelieferten Hackschnitzel manchmal für ein paar Tage einen intensiveren
Geruch verursachen.
In einer Hackschnitzel-Schüttung findet ein Fermentierungsprozess statt. Beim
Umschlag der Hackschnitzel vom Zwischenlager zur Hackschnitzelfeuerungsanlage
werden dann die dadurch verursachten Gerüche freigesetzt. Die Intensität hängt
sehr von der Art und der Feuchte des Hackschnitzelmaterials ab (Rinde
verursacht z. B. stärkere Gerüche).
Die Hackschnitzelfeuerungsanlage für die Klinik am Europakanal hat eine Feuerungswärmeleistung von 4 MW. Bei Anlagen dieser Größenordnung ist es zulässig, Brennmaterial mit einem höheren Feuchtegehalt einzusetzen als z. B. beim Betrieb einer kleinen Feststofffeuerung für ein Wohnhaus. Dies hat mit der sehr unterschiedlichen Feuerungstechnik zu tun.
Das der Anlage mechanisch zugeführte Brennmaterial wird auf dem hydraulischen Vorschubrost langsam durch die Brennkammer geführt und bei einer Temperatur von 850 ° C bis 900 ° C verbrannt. In einer Nachbrennkammer wird der Ausbrand der Rauchgase gewährleistet.
Die im Verbrennungsprozess entstehenden Stäube werden mit
einem Zyklonabscheider und
einem Elektrofilter abgeschieden. Die Feuerraumtemperatur und der
Kohlenenmoxid-Gehalt im Abgas werden kontinuierlich überwacht, um den optimalen
Ausbrand sicherzustellen.
Die Hackschnitzelfeuerungsanlage entspricht dem Stand der Technik.
Der Heizwert des Brennmaterials sinkt mit dessen Feuchtegehalt. Es ist deshalb nicht im Interesse des Betreibers der Hackschnitzelfeuerungsanlage, sehr feuchtes Brennmaterial einzusetzen.
Frage:
Warum werden die
Feinstaub-Messergebnisse im Wohngebiet nicht bekannt gemacht, wo doch die
Bürger so unmittelbar betroffen sind.
Antwort:
In früheren Jahren wurden die LÜB-Messergebnisse im Amtsblatt der Stadt Erlangen veröffentlicht. Dies wurde von Amt 31 eingestellt, nachdem das LfU ausführliche Messdaten im Internet veröffentlicht.
Die aktuellen Messergebnisse für Feinstaub und andere Luftschadstoffe des Luftüberwachungssystems Bayern (LÜB) können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://inters.bayern.de/luebmw/html/tagesbericht.php
Umfassende Informationen über die lufthygienische Situation in allen Regionen Bayerns (z. B. Monats- und Jahresberichte) findet man unter
http://www.lfu.bayern.de/luft/daten/
Die Staubemissionswerte der Hackschnitzelfeuerungsanlage können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes vom 22. 12. 2004 (UIG) bei Amt 31 auf Antrag erfragt werden.
Frage:
Welche Feinstaubwerte werden erreicht?
Antwort:
Im Folgenden sind die ausgewerteten Erlanger Messdaten des LfU für die Jahre 2005 bis 2009 dargestellt:
Jahr |
Messstation Kraepelinstr. |
Messstation Pfarrstr. |
||
|
Anzahl der Überschreitungen*) des Tagesmittelwertes
von 50 µg/m³ |
Jahresmittelwert (Grenzwert |
Anzahl der Überschreitungen*) des Tagesmittelwertes
von 50 µg/m³ |
Jahresmittelwert (Grenzwert |
2009 |
15 |
20 |
15 |
22 |
2008 |
4 |
18 |
9 |
22 |
2007 |
7 |
19 |
11 |
24 |
2006 |
14 |
23 |
23 |
28 |
2005 |
15 |
23 |
22 |
28 |
*) 35 Überschreitungen sind zulässig
Im Genehmigungsbescheid für die Hackschnitzelfeuerungsanlage
sind Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe festgelegt. Die staubförmigen
Emissionen sowie die Stickstoffoxide und die organischen Stoffe
(Gesamtkohlenstoff) werden diskontinuierlich durch eine zugelassene Messstelle
(TÜV) alle drei Jahre gemessen.
Folgende Emissionswerte wurden festgestellt:
Massenkonzentration für |
genehmigter Emissionsgrenzwert |
gemessene 2005 |
gemessene 2008 |
Gesamtstaub |
50
mg/m³ |
12
mg/m³ |
0,8 mg/m³ |
Bei der Begrenzung der Staubemissionen der Hackschnitzelfeuerungsanlage werden die Feinstaubemissionen nicht extra berücksichtigt bzw. gemessen, sondern nur der Gesamt-Staub.
Das LfU hat für seine Ausbreitungsrechnung den Fall angenommen, dass der gesamte Staub des Hackschnitzelheizwerkes als Feinstaub emittiert wird. Für die Berechnung der Staubimmissionen wurde der genehmigte Emissionsgrenzwert von 50 mg/m³ herangezogen; dieser wird, wie die Messergebnisse zeigen, deutlich unterschritten.
In der folgenden Tabelle werden die vom LfU berechneten sowie die an der Messstation Kraepelinstr. 2009 gemessenen Jahresmittelwerte dargestellt:
Schad-stoff |
Ergebnis der Ausbreitungsrechnung
|
Jahresmittelwert
an der |
Errechnete
Konzentration relativ zum gemessenen Jahresmittelwert |
PM10 |
0,069 µg/m³ |
20,4 µg/m³ |
0,34 % |
Frage:
Welche Grenzwerte sind einzuhalten und wer überwacht? - Ist die Stadt Erlangen einbezogen?
Antwort:
Für die Feinstaub-Immissionen, die mit den LÜB-Messstationen gemessen werden, gelten folgende Grenzwerte nach § 4 der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung:
Feinstaub-PM10 Tagesgrenzwert – 50 µg/m³ Luft bei 35 zugelassenen Überschreitungen
Feinstaub-PM10 Jahresmittelwert – 40 µg/m³ Luft
Die Messergebnisse der LÜB-Messstationen werden durch das LfU überwacht, bewertet und veröffentlicht. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist ein Luftreinhaltplan zu erstellen.
Die Messergebnisse sind, wie oben dargestellt, über das Internet zugänglich. Amt 31 kann auf Verlangen detaillierte Informationen zu den Messergebnissen beim LfU abfragen (wie im vorliegenden Fall).
Nach den Vorschriften der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist bei Hackschnitzelfeuerungsanlagen der
Emissionsgrenzwert als Gesamtstaub (in dem auch der Feinstaub enthalten ist)
von 50 mg/m³ einzuhalten.
Amt 31 ist als „Untere Immissionsschutzbehörde“ für die
Genehmigung und Überwachung der Hackschnitzelfeuerungsanlage zur
Wärmeversorgung der Klinik am Europakanal zuständig.
Anlagen:
Anlage 1_Anfrage Herr StR Dr. Ruthe
Anlage 2_ Schreiben
des LfU vom 22. 07. 2010 (Ausbreitungsrechnung für Hackschnitzelfeuerungsanlage
in Erlangen