Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Goethestraße und Hauptstraße, hier: Entwurf
Vorlage
610.3/005/2010
Aktenzeichen
VI/61/610.3/CMC- T.1360
Art
Beschlussvorlage
  1. zur Entwurfsplanung

 

Der vorliegende Entwurf zum Gestaltungsplan „Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Torplatz der Goethestraße und der Hauptsstraße“ wird beschlossen. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen sowie die Ausschreibung und die Umsetzung im Jahr 2011 vorzubereiten.

 

 

  1. zur Klassifizierung

            Die Ausführungen zur Straßenklassifizierung werden zur Kenntnis genommen. Der
            vorgeschlagenen Empfehlung zur Änderung der Straßenklassifizierung wird gefolgt.


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Aufwertung des Straßenzuges dient der Stärkung und der Attraktivitätssteigerung der historischen Innenstadt für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher.

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sämtliche Straßenbereiche rund um den oben genannten Abschnitt der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Goethestraße und Hauptstraße wurden in der Vergangenheit oder werden derzeit umgestaltet.

Im Zuge der Umgestaltung der Hauptstraße zur Fußgängerzone wurde bereits in den 80er Jahren der Abschnitt der Südlichen Stadtmauerstraße zwischen Schuhstraße und Hauptstraße sowie ein ca. 20 m langes Teilstück der Südlichen Stadtmauerstraße westlich der Hauptstraße entsprechend des AGFIE-Konzeptes ausgebaut.

Im Jahr 2001 erfolgte in Verbindung mit der Neugestaltung der Haltestelle „Arcaden“ (vormals Haltestelle Hauptpost) die Umgestaltung der Güterhallenstraße (Nord) und im Jahr 2006 im Zusammenhang mit dem Bau der Arcaden die Umgestaltung der Güterhallenstraße (Süd) und der Güterbahnhofstraße. 2009 folgte die Umgestaltung des nördlichen Abschnittes der Goethestraße / Heuwaagstraße.

Die zur Zeit laufenden Umbaumaßnahmen im Bereich der Goethestraße/Südabschnitt umfassen auch den Kreuzungsbereich Südliche Stadtmauerstraße / Güterhallenstraße (Torplatz).

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung im südlichen Einfahrtsbereich der Goethestraße werden auch Anpassungsarbeiten in die Südliche Stadtmauerstraße hinein nötig.

Es bietet sich daher an, den dann noch verbleibenden ca. 80 m langen Abschnitt der Südl. Stadtmauerstraße zwischen der HSN. 9 und der Goethestraße in diesem Zusammenhang ebenfalls umzugestalten. Der Lückenschluss kann im Jahr 2011 realisiert werden.

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Am 27.04.2010 wurde vom UVPA der Vorentwurf zur Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße beschlossen und die Verwaltung zur Durchführung der Ämter- und Bürgerbeteiligung sowie mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt.


Ämterbeteiligung:

Das Ergebnis der Ämterbeteiligung liegt bei (Anlage 4). Hieraus ergaben sich keine größeren Konsequenzen für die Planung. Von Seiten der Stadtwerke ist vorgesehen, bereits im Zuge der Baumaßnahmen in der Goethestraße (Sept. 10) Kabel von Westen bis zur Trafostation bzw. bis zum Übergang der Hauptstraße neu zu verlegen und den Kabelgraben im Falle einer Umgestaltung der Südl. Stadtmauerstraße im Jahr 2011 lediglich provisorisch zu schließen. Im Rahmen der Baumaßnahme „Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße“ wäre außerdem die Erneuerung der Wasserleitung vorgesehen.

 

Klassifizierung:

Die Straßenklassifizierung der Südlichen Stadtmauerstraße ist im Zusammenhang mit der Anpassung und teilweisen Umbeschilderung des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches Goethe-/Heuwagstraße inkl. der einmündenden Straße zu sehen.

 

In Abstimmung der Ämter 32, 66 und 61 wird vorgeschlagen, im Bereich der einmündenden Straßen zur Goethestraße deren Klassifizierung zu modifizieren.

 

Vor dem Umbau des Straßenzuges Goethe-/Heuwaagstraße lag dieser Bereich in der Tempo 30-Zone „Altstadt“. Der Bahnhofsvorplatz, die Westliche Stadtmauerstraße, die Einhornstraße und die Helmstraße waren als verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert.

Mit Beschluss des UVPA vom 15.04.2008 wurde die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einem Zonenhaltverbot nach Umgestaltung des Straßenzuges Goethe-/Heuwaagstraße einschließlich der benachbarten Straßen festgelegt. Hintergrund für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich war die Bildung einer einheitlichen Verkehrsregelung im gesamten Gebiet und mit dem Ziel der Einsparung von Verkehrszeichen.

Mit Beschluss des UVPA vom 16.03.2010 wurde festgelegt, dass die Helmstraße östlich und westlich der Goethestraße wieder als Verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen ist.
Grundlage hierfür war, dass der Westteil der Helmstraße als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung klassifiziert wurde, ebenso wie auch der Ostteil der Helmstraße, die vor Jahren umgebaut worden ist.

Mit dem vorgenannten Beschluss wurde die Einheit „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit dem Zonenhaltverbot“ - verbunden mit einem zusätzlichen Beschilderungsaufwand – unterbrochen. Die Unterbrechung der einheitlichen Zone durch die Ausweisung von Verkehrsberuhigten Bereichen im West- und Ostteil der Helmstraße führt dazu, dass Autofahrer wechselnd wiederholt zwischen einer Tempo 20-Zone und einem Verkehrsberuhigten Bereich fahren müssen, was für viele Autofahrer nicht nachvollziehbar ist.

Rückblickend wird von den beteiligten Ämtern 32, 66 und 61 der Standpunkt vertreten, dass sich die Einbeziehung der einmündenden Straßen in die Tempo 20-Zone mit dem Zonenhaltverbot nicht bewährt hat.

Aufgrund dieser Situationslage wird von der Verwaltung daher empfohlen, die Einhornstraße und Westliche Stadtmauerstraße (nördlich vom Bahnhof bis zur Paulistraße) aus der Tempo 20-Zone herauszunehmen und diese wieder als Verkehrsberuhigte Bereiche auszuschildern.

Gleiches sollte auch für den Bereich der Südlichen Stadtmauerstraße (zwischen Goethe- und Hauptstraße) gelten.

 

Bürgerbeteiligung:


Am 15.07.2010 und am 19.08.2010 fanden im Quartiersbüro Bürgerversammlungen statt, zu denen sowohl Mieter, Gewerbetreibende und Hauseigentümer geladen waren. Vertreter der Ämter 61, 32 und 66 haben über die geplante Umgestaltungsmaßnahme informiert. Die Anwesenden waren in erster Linie die Hauseigentümer oder deren Vertreter.

 

Im Verlauf der beiden Veranstaltungen wurden insbesondere die Themen „Anwohnerparken und Anlieger-, Durchgangsverkehr“, die „Sicherheit für Fußgänger“ sowie die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung diskutiert.

 

a)       „Sicherheit für Fußgänger“

 

Anlieger sprachen die relativ hohe Geschwindigkeit durchfahrender Fahrzeuge in der Südlichen Stadtmauerstraße an. Man befürchtete ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger durch den niveaugleichen Ausbau der Straße, da der Seitenstreifen von Fahrzeugen überfahren werden könne.
Im Nachgang zur ersten Anliegerveranstaltung wurde deshalb die Planung diesbezüglich überarbeitet.
Die modifizierte Planung sieht zur weiteren Verkehrsberuhigung zusätzliche Einbauten zur optischen Einengung des Straßenraumes in Form von Rohrbügelständern und Pollern vor. (siehe Anlage 1 – Gestaltungsplan)

 

b)       „Bewohnerparken“

Im Bereich nördlich der Stadtmauer werden 9 Senkrechtparkplätze geschaffen, die tagsüber als Kurzzeitparkplätze und in den Abendstunden als Bewohnerstellplätze ausgewiesen werden. Diese Regelung fand das überwiegende Einverständnis der anwesenden Bürger.
Die Anregung einen Behindertenparkplatz einzuplanen wurde in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten eingearbeitet und fand ebenfalls Zustimmung.


Kritisiert wurde, dass durch die rechtlich notwendige Aufkündigung der bisher in der Straße vorhandenen Mietparkplätze (bisher durch die Stadt vermietet) für einzelne Gewerbetreibende Stellplatzablösen fällig werden.

 

c)       Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung


Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bedeutet für die Hauseigentümer im betreffenden Straßenabschnitt eine Beteiligung an den Kosten der Umgestaltung von derzeit 50% (vorausgesetzt: Klassifizierung als „Verkehrsberuhigter Bereich“). Dies stellt derzeit die niedrigste Stufe der Kostenbeteiligung dar.

 

Dennoch lehnen die anwesenden Hauseigentümer die Umgestaltung des Straßenabschnitts aufgrund der sich für sie ergebenden Kostensituation ab. Da im Falle der Umgestaltung der Südlichen Stadtmauerstraße wegen der überwiegend einseitigen Bebauung die Beiträge nur auf relativ wenige Eigentümer verteilt würden, seien diese Kosten aus Sicht der Hauseigentümer unverhältnismäßig hoch und laut Aussage Einzelner Existenz gefährdend. Die durch die Umgestaltung erzielten Vorteile stünden aus Sicht der Hauseigentümer hierzu in keinem Verhältnis.
Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass das Votum der Hauseigentümer gegen den Straßenumbau dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Kostenschätzung:
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca.  220.000,-  Euro geschätzt.

 

Straßenausbaubeiträge:
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragsfähig.

 

Fördermittel:
Die Straße liegt im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt / Lorlebergplatz“.

Nach Vorabstimmung mit der Regierung von Mittelfranken kann die Maßnahme voraussichtlich aus dem Bund-Länder-Programm II bezuschusst werden. Der formelle Antrag wird, nach entsprechender Beschlussfassung, bei der Regierung von Mfr. gestellt.

 

Personalbindung:
Bei 61 und 66 durch Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung und Betreuung.

 

Investitionskosten:

220.000,-- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

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bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

KAG + evtl. Zuschuss
Städtebauförderung

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel: 

Mittelanmeldung für das HH 2011 erfolgte durch Amt 66.

 


Anlage 1     Gestaltungsplan
Anlage 2     Bestandsplan
Anlage 3     Kurzerläuterung
Anlage 4     Ergebnis der Ämterbeteiligung