Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/062/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)    Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Röthelheimpark

1.    Alfred-Wegener-Straße,
von der Marie-Curie-Straße bis zur Artilleriestraße sowie
Stichweg von der Alfred-Wegener-Straße bis zum westlichen Ende des
Stichweges
Länge 142 m + 70 m (Stichweg) / Anlagen A.1.1 + A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Erweiterung der Alfred-Wegener-Straße

Erlangen - Tennenlohe

1.                   2.  Parasolweg,
von der Täublingstraße bis zum Franzosenweg
Länge 110 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau der Erschließungsstraße und Übernahme in die
städtische Baulast entsprechend städtebaulichem Vertrag

 

B)    Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Bruck

2.                   1.  Geh- und Radwege längs der Bahnlinie/TV 1861,
von der Tennenloher Straße bis zur Fürther Straße (Zug-Nr.: 22)
Länge 478 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

Erlangen - Tennenlohe

2.    Geh- und Radweg zwischen Vogelherd und Weinstraße
von der Straße Vogelherd bis zur Weinstraße (Zug-Nr. 189)
Länge 109 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

 

C)    Eigentümerwege;

Widmungen

 

Erlangen

1.    Eigentümerwege im Bereich der Alfred-Wegener-Straße
a) Alfred-Wegener-Straße 2 bis Alfred-Wegener-Straße 10 einschl. 17 m langer Nord-Süd-Stichweg an Hs.Nr. 2 und 10
b) Alfred-Wegener-Straße 20 bis Alfred-Wegener-Straße 28 einschl. 17 m langer Nord-Süd-Stichweg an Hs.Nr. 20 und 28
c) Alfred-Wegener-Straße 30 bis Alfred-Wegener-Straße 38 einschl. 17 m langer Nord-Süd-Stichweg an Hs.Nr. 30 und 38
d) Alfred-Wegener-Straße 40 bis Alfred-Wegener-Straße 46
Länge 92 m + 2x17 m + 97 m + 2x17 m + 97 + 2x17 m + 80 m = 468 m
Baulast: Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau der Erschließungswege / Anlage C.1

2.    Eigentümerwege (Straßenanteilsfläche) in der Henri-Dunant-Straße
von der Ostgrenze Fl.Nr. 510/4 bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 528 und
von der Ostgrenze Fl.Nr. 528 bis 4,44 m östlich der Grenze zwischen Fl.Nr. 528 und 1949/295
Länge 106 m / Anlage C.2
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung nach Bauordnungsrecht der anliegenden Grundstücke Fl.Nr. 1949/191

 

 

D)    Öffentliche Feld- und Waldwege;

Widmungen

Erlangen - Kriegenbrunn

1.    Weg ab der Kriegenbrunner Straße (Zug Nr. 407) bis zur Einmündung in den Feld- und Waldweg Zug-Nr. 399
Länge 345 m / Anlage D.1
Baulast: Die Beteiligten

2.    Weg ab der Wallenrodstraße längs der Altaurach
Länge 300 m / Anlage D.2
Baulast: Die Beteiligten

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten :   Straße:
                                               Beleuchtung:

 


3.533,50 €
1.700 €

 

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        9 Pläne