Betreff
Maßnahmen zur Eindämmung des Wohnmobilparkens in der Frankenwaldallee
Vorlage
321/018/2010
Aktenzeichen
III/321/JMA
Art
Beschlussvorlage

1. Maßnahmen zur Eindämmung des Wohnmobilparkens in der Frankenwaldallee sind nicht  

    zu ergreifen.

2. Damit ist der Antrag Nummer 73 / 2010 abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Antrag Nr. 73/2010

Mit Schreiben vom 13.7.2010 beantragt die SPD Fraktion Maßnahmen zur Eindämmung des Wohnmobilparkens in der Frankenwaldallee. Begründet wird der Antrag mit Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse im Bereich der Kreuzungen. Zudem wird es als nachteilig eingestuft, dass Radfahrer und Fußgänger, die sich auf dem anderen Radweg bzw. Gehweg befinden, durch die abgestellten Wohnmobile in der Sicht auf die Straße eingeschränkt werden. Bezüglich näherer Informationen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag Bezug genommen.

 

1.    Rechtliche Situation

Das regelmäßige Parken mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t ist gemäß § 12 Abs. 3 a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ahndung und Unterbindung des regelmäßigen Parkens von Wohnmobilen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht liegen kraft Gesetz vor, da der Bereich Frankenwaldallee ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des Baurechts darstellt. Die Straße Frankenwaldallee ist als öffentliche Ortsstraße gewidmet und steht somit jedermann entsprechend der Widmung zur Verfügung.

 

2.    Örtliche Situation

Die Wohnmobile werden auf den angelegten Längsparkstreifen der Frankenwaldallee abgestellt. Es ist offensichtlich erkennbar, dass die Wohnmobile kein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t aufweisen. Eine Ahndung des Abstellens ist daher nicht möglich. Auf Grund einer Bürgerbeschwerde wurde die Örtlichkeit in den vergangenen Monaten mehrmals in Augenschein genommen. Bei den Überprüfungen waren für den fließenden Verkehr und Fußgängerverkehr keinerlei Behinderungen erkennbar. Auch bei einer Überprüfung mit der Polizei im Rahmen der Schulwegsicherheit am 28.9.2009 konnte festgestellt werden, dass die Sichtverhältnisse sogar für jüngere Schulkinder als ausreichend einzustufen sind.

 

3.    Einschätzung der städtischen Fachdienststellen und Polizei

Verkehrszeichen sind von den Straßenverkehrsbehörden nur dort anzuordnen, wo sie im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zwingend notwendig sind und auch nur dann, wenn die allgemeinen und gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen. Verstöße gegen das Parken von Fahrzeugen über 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht können bereits jetzt polizeilich geahndet werden und auch von jedermann persönlich zur Anzeige gebracht werden. Für die Unterbindung des Wohnmobil-Parkverkehrs unter 7,5 t in der Frankenwaldallee fehlt jegliche gesetzliche Voraussetzung. Außerdem würde eine Beschränkung des Parkverkehrs nur auf Pkw zur einer Verlagerung des Wohnmobilparkens in weitaus weniger geeignete Wohnstraßen führen und dort aufgrund der engen Straßenquerschnitte zu Behinderungen führen. Der im Antrag zum Parken von Wohnmobilen genannte Bereich am Schulsportgelände der Grundschule Büchenbach Nord (Mönauschule) mag zum Abstellen von Wohnmobilen ebenfalls geeignet sein, es ist jedoch nicht möglich, Wohnmobilbesitzer zum Parken in diesen Bereich zu zwingen. Auch die Schaffung eines Wohnmobilparkplatzes würde nach Einschätzung der Fachdienststellen und der Polizei lediglich dazu geeignet sein, dass Wohnmobilbesitzer auf freiwilliger Basis vom Parken in der Frankenwaldallee absehen. Eine Garantie der Nutzung eines evtl. Wohnmobilparkplatzes wäre nicht gegeben.

Ergänzend teilt die Polizei mit, dass im Rahmen der Verkehrserziehung jährlich im Bereich der Frankenwaldallee ein so genannter "Realverkehr" mit Schülern stattfindet. Hierbei befahren Polizeibeamte im Zivil mit Schülern im Rahmen der Verkehrserziehung den Bereich mit Fahrrädern. Durch die beteiligten Polizeibeamte konnten auch hier keine Sichtbeeinträchtigungen festgestellt werden.

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Situation sowie der sachlichen Aspekte kommen die Verwaltung und Polizei zum Ergebnis, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Wohnmobilparkens in der Frankenwaldallee nicht zu ergreifen sind.