Betreff
Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation, Werner-von-Siemens-Straße 30, Fl.-Nr. 1785/4
Vorlage
63/086/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Schreiben vom 12.07.2010 wurde ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Gebäude Werner von Siemens Straße 30 (Fl.-Nr. 1785/4) in Erlangen gestellt.

 

Das Gebäude Werner-von-Siemens-Str. 30 ist zwar selbst kein Denkmal, es steht aber in der Nähe eines Baudenkmals nach Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG), dem Anwesen Henkestraße 54 (Denkmallistentext: Mietshaus, dreigeschossig, mit Jugendstilfassade, 1910).

Alle Maßnahmen und Änderungen an der äußeren Gestaltung sind daher rechtzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB) und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) abzustimmen.

 

Die geplante Basisstation stellt aufgrund ihrer Lage und Entfernung zum Baudenkmal sowie aufgrund ihrer Größe und Gestaltung keine erhebliche Beeinträchtigung für das Erscheinungsbild des Anwesens Henkestraße 54 dar. Eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz kann daher nicht versagt werden.

 

Der Standort wurde am 12.11 2008 erstmals neben mehreren anderen für die Innenstadt beim Umweltamt gemeldet. Beim Runden Tisch Mobilfunk im Dezember 2009 fand keine standortspezifische Besprechung des Suchkreises statt. Eine Vorprüfung auf die Erlanger Prämissen für benachbarte sensible Bereiche ergab keine Bedenken. Ein vorhandenes früheres Gutachten des EM-Institutes von 2001 für das benachbarte Universitätsgebäude Organische Chemie in der Henkestraße -im gleichen Suchkreis- ergab ebenfalls keine Einwände.

 

Eine Bekanntgabe des Standortes im Internet ist auf der städtischen Homepage bereits erfolgt. Die Information für den UVPA ist für den 17.08.2010 vorgesehen.