Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
IP-Nr. 522.884 Zuschüsse
zum Grunderwerb E-West für Familien |
Kostenstelle 230090 |
Produkt 5221 Wohnungsbauförderung |
65.000,-
€ für |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
IP-Nr. 522.410E Erlöse aus dem
Grundstücksverkauf E-West II (410) |
Kostenstelle 230090 |
in Höhe von |
65.000,-
€ bei |
Produkt 5221 Wohnungsbauförderung |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
200.000,- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
200.000,- € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
265.000,-
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gleichberechtigte Wohnungsbauförderung im Baugebiet 410 E-West
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Wie bereits im UVPA am 22.6.2010 berichtet, liegt nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Baugebiet 410 zum 21.05.2010 und Auswertung der eingereichten Unterlagen für jedes der zum Verkauf stehenden Baugrundstücke eine Kaufzusage vor. Die Beurkundung der Kaufverträge fand im August statt. Sechs Parzellen wurden zurückgegeben und werden in einer zweiten Bewerberrunde zeitnah neu vergeben. Angeboten waren im Rahmen des Bewerbungsverfahrens 56 der insgesamt 67 Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften, da für elf weitere Parzellen Voreigentümer ihr bestehendes Ankaufsrecht ausüben werden. Neun dieser mit Ankaufsrecht belegten Grundstücke gehen an die Kirche, die die Grundstücke im Erbbaurecht an Familien vergeben wird. Durch den Verkauf der Einzel- und Doppelhausgrundstücke werden Einnahmen in Höhe von 8,7 Mio. € erzielt.
Die Vermarktung der dortigen Grundstücke gestaltet sich somit entgegen der ursprünglichen Annahmen zum Haushaltsjahr 2010 wesentlich günstiger, so dass zwar einerseits erhebliche Mehreinnahmen generiert werden können, im Gegenzug aber die Mittel für die parallel zu erwartenden Wohnungsbauförderungsanträge nicht ausreichen werden. Das „Windhundprinzip“ würde innerhalb eines Baugebietes zu objektiven Ungerechtigkeiten führen, zumal diese Förderung im Vorfeld bereits weitläufig propagiert wurde. Für die Ausreichung einer Förderung an alle noch in diesem Baugebiet vorhandenen Grundstücke (Einzel bzw. Reihenhäuser) würde eine Ansatzerhöhung von 90.000,- € bedingen. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage konnte mit dem Finanzreferat Einvernehmen nur für eine abschließende Förderung der Einzelhäuser erwirkt werden. Um Nachbewilligung des v. g. Betrages wird daher hiermit gebeten, womit dann voraussichtlich alle Anträge für Einzelhäuser im Baugebiet 410 zeitnah bearbeitet werden können und eine Ungleichbehandlung vermieden wird. Über eine weitergehende Förderung der Reihenhausbebauung mit einer finanziellen Auswirkung von voraussichtlich 25.000,- € im Jahr 2010 und weiteren bereits im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen 60.000,- € muss separat entschieden werden. Hierzu wird die Verwaltung ggf. eine gesonderte Vorlage erstellen und zeitnah einbringen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Vollzug der städtischen Wohnungsbauförderungsrichtlinien, hier Sonderprogramm zur Förderung des Erwerbs von Grundstücken im Entwicklungsgebiet E-West
Anlagen: