Betreff
Wohnungsbausonderförderung E-West, Mittelnachbewilligung wegen beschleunigter Vermarktung der Grundstücke
Vorlage
232/004/2010
Aktenzeichen
VI/232 TKB 2623
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um

IP-Nr. 522.884 Zuschüsse zum Grunderwerb E-West für Familien

Kostenstelle 230090

Produkt 5221 Wohnungsbauförderung

65.000,- € für

Sachkonto [     

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

IP-Nr. 522.410E Erlöse aus dem Grundstücksverkauf E-West II (410)

Kostenstelle 230090

in Höhe von

65.000,- € bei

Produkt 5221 Wohnungsbauförderung

Sachkonto [     

IP-Nr. [     

Kostenstelle      

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto       

IP-Nr. [     

Kostenstelle [     

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto [     

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

200.000,- €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

200.000,- €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

265.000,- €

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig von       bis 31.12.2010

 

Nachrichtlich:

 

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung           

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Gleichberechtigte Wohnungsbauförderung im Baugebiet 410 E-West

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Wie bereits im UVPA am 22.6.2010 berichtet, liegt nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Baugebiet 410 zum 21.05.2010 und Auswertung der eingereichten Unterlagen für jedes der zum Verkauf stehenden Baugrundstücke eine Kaufzusage vor. Die Beurkundung der Kaufverträge fand im August statt. Sechs Parzellen wurden zurückgegeben und werden in einer zweiten Bewerberrunde zeitnah neu vergeben. Angeboten waren im Rahmen des Bewerbungsverfahrens 56 der insgesamt 67 Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften, da für elf weitere Parzellen Voreigentümer ihr bestehendes Ankaufsrecht ausüben werden. Neun dieser mit Ankaufsrecht belegten Grundstücke gehen an die Kirche, die die Grundstücke im Erbbaurecht an Familien vergeben wird. Durch den Verkauf der Einzel- und Doppelhausgrundstücke werden Einnahmen in Höhe von 8,7 Mio. € erzielt.

 

Die Vermarktung der dortigen Grundstücke gestaltet sich somit entgegen der ursprünglichen Annahmen zum Haushaltsjahr 2010 wesentlich günstiger, so dass zwar einerseits erhebliche Mehreinnahmen generiert werden können, im Gegenzug aber die Mittel für die parallel zu erwartenden Wohnungsbauförderungsanträge nicht ausreichen werden. Das „Windhundprinzip“ würde innerhalb eines Baugebietes zu objektiven Ungerechtigkeiten führen, zumal diese Förderung im Vorfeld bereits weitläufig propagiert wurde. Für die Ausreichung einer Förderung an alle noch in diesem Baugebiet vorhandenen Grundstücke (Einzel bzw. Reihenhäuser) würde eine Ansatzerhöhung von 90.000,- € bedingen. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage konnte mit dem Finanzreferat Einvernehmen nur für eine abschließende Förderung der Einzelhäuser erwirkt werden. Um Nachbewilligung des v. g. Betrages wird daher hiermit gebeten, womit dann voraussichtlich alle Anträge für Einzelhäuser im Baugebiet 410 zeitnah bearbeitet werden können und eine Ungleichbehandlung vermieden wird. Über eine weitergehende Förderung der Reihenhausbebauung mit einer finanziellen Auswirkung von voraussichtlich 25.000,- € im Jahr 2010 und weiteren bereits im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen 60.000,- € muss separat entschieden werden. Hierzu wird die Verwaltung ggf. eine gesonderte Vorlage erstellen und zeitnah einbringen.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Vollzug der städtischen Wohnungsbauförderungsrichtlinien, hier Sonderprogramm zur Förderung des Erwerbs von Grundstücken im Entwicklungsgebiet E-West


Anlagen: