A Das Sportamt (52) wird als zuständiges Fachamt beauftragt, Planungsmittel für den Bau einer neuen Filteranlage in Form einer Mittelbereitstellung zu beantragen.
B Auf Grund der Haushaltslage können derzeit weder Planungs- noch Baumittel für die Sanierung des Freibades West zur Verfügung gestellt werden. Das Freibad West wird zunächst bis zum Eintreten eines größeren Schadens (Filtertechnik) weiter betrieben. Mittelfristig ist von einer Schließung des Bades auszugehen.
Der Fraktionsantrag zum HFPA und der Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat sind somit
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zu A) Die technischen Anlagen des Freibades West, insbesondere die Filtertechnik, müssen saniert werden, um den sicheren Weiterbetrieb im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten.
Zu B) Sollten die Finanzmittel hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist mittelfristig mit einem plötzlichen Ausfall der Technik und anschließender Stilllegung des Bades zu rechnen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In einem Vorlagenentwurf vom Oktober 2009 weisen die Stadtwerke im Detail auf die bestehenden Mängel des Freibades West hin. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Zustandsbeschreibung:
„Im Frühjahr 2009 hat das
Gesundheitsamt Erlangen zum wiederholten Male den Zustand der Badewassertechnik
des Freibads West beanstandet und darauf hingewiesen, dass auch in dem Fall,
dass vorerst kein Hallenbad im Westen gebaut wird, unbedingt mit der Sanierung
der Freibad-West-Technik im Jahr 2010 begonnen werden muss.
Noch hat die Technik im Freibad West gehalten, es ist jedoch nur eine
Frage der Zeit, bis schwerwiegende Störungen und Ausfälle auftreten, die auch
die Schließung des gesamten Bades nach sich ziehen könnten.
Im Rahmen der Bäderbegehung mit dem Gesundheitsamt und dem Ordnungsamt
der Stadt Erlangen am 28. April 2008 wurde im Protokoll Folgendes vermerkt:
‚Die Wasseraufbereitungsanlage ist nicht störungsfrei und
funktionstüchtig. Mit Ausfällen ist aufgrund der ständigen Überlastung zu
rechnen. Eine Sanierung bzw. Erweiterung ist dringend erforderlich. Andernfalls
muss ggf. mit einer Sperrung des Bades gerechnet werden.’
Neben den oben aufgeführten schwerwiegenden Mängeln im Bereich der
Badewassertechnik – die zu einer Sperrung des Bades führen könnten – bestehen
außerdem Mängel im Bereich der Elektro-, Regelungs-, Heizungs- und
Sanitärtechnik sowie an den Betriebs- und Technikgebäuden.
Die eingebauten Filter sind stark veraltet. Die Filterfläche wie auch
die Umwälzleistung entsprechen nicht den Vorgaben der DIN 19643. Zwei Becken
sind immer in einem Filter- und Schwallwasserbehälter zusammengeführt – diese
sind viel zu klein und müssten entsprechend erweitert werden. Die vorhandene
Anlage mit Ausnahme der bereits sanierten Pumpen und Anlagenteile ist stark
veraltet und nur noch schwer gangbar zu machen. Es ist davon auszugehen, dass
die erdverlegten Rohrleitungen stark verbraucht und der Querschnitt zu klein
ist.
Ein Austausch der Filteranlage mit eigenen Filter- und
Dosierkreisläufen für jedes Becken sowie den dazugehörigen Umwälzleistungen ist
nach DIN 19643 und den heutigen KOK-Richtlinien unumgänglich.
Sollten die liegenden Filter reißen bzw. undicht werden, ist mit einem
längeren Stillstand des Badebetriebs zu rechnen.
Das Sprungbecken ist als einziges nicht saniertes Becken horizontal
durchströmt. Dadurch entstehen im Becken aufgrund mangelnder gleichmäßiger
Durchströmung Totwasserzonen. Diese können zu Gefährdungen/einem
Gesundheitsrisiko für die Badegäste führen, da die max. zulässigen Wasserwerte
überschritten bzw. die Reinheit im Wasser erst spät erreicht wird.
Diese Art der Beckenhydraulik entspricht nicht der DIN 19643 bzw. den
Bäderbaurichtlinien. Die Nachspeisung des Frischwassers erfolgt vielfach per
Hand – eine genaue Dosierung ist nicht möglich.
Die Überlaufrinne des Sprungbeckens entspricht nicht dem heutigen Stand
der Technik und muss durch eine Finnische Überlaufrinne erneuert werden.
Darüber hinaus ist das Sprungbecken undicht und aufgrund des daraus
resultierenden niedrigen Wasserstands ist ein kontinuierlicher Überlauf nicht
mehr sichergestellt.
Gemäß Betriebsführungsvertrag § 4.2 gewährleistet die Stadt Erlangen
bei Vertragsbeginn die Einsatzbereitschaft und den betriebstauglichen Zustand
der Betriebsanlagen. Im Freibad West ist das nachweislich nicht der Fall.
Entgangener Gewinn auf Grund von Ausfallzeiten der Betriebsanlagen, die durch
schuldhaft verzögerte Gegenmaßnahmen entstehen, geht zu Lasten der Stadt.
Die ESTW als Betriebsführer der Erlanger Bäder weisen die Stadt
Erlangen als Eigentümerin erneut auf die gravierenden Mängel und die möglichen
Gefahren im Freibad West hin. Die Planungen für eine Sanierung des Freibads
West sind unbedingt erneut aufzunehmen.“
Zu A) In der Vergangenheit wurde das GME in
Amtshilfe für Amt 52 bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen tätig. Grundsätzlich
fallen die Bäder nicht in den Zuständigkeitsbereich des GME.
Auf Grund der gegenwärtigen Auslastung durch Schulsanierung, Konjunkturförderung,
Kinderkrippenprogramm etc. bestehen im GME keine Kapazitäten zur Übernahme
einer derartigen Projektleitung in Amtshilfe.
Gemäß DA-Bau erfolgt die Mittelbeantragung durch das bedarfstragende Fachamt,
somit Amt 52. Zu klären ist in diesem Fall die Übernahme der Projektleitungsfunktion.
Zu B) Weiterbetrieb des Bades bis zur nächsten größeren Havarie oder bis zu einem noch festzulegenden Betriebsende (z.B. Ende der Badesaison 2010).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Wurde bereits unter Punkt 2. behandelt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die ESTW gehen von einem Sanierungsaufwand von ca. 3 Mio. € aus. Dieser beinhaltet neben der Sanierung der Filtertechnik auch die Sanierung der Umkleide-, Sanitär- und Personalräume, sowie des Gastronomiebereichs mit den jeweils hierfür erforderlichen Planungsbeteiligten.
Die Planungskosten für die Sanierungsarbeiten dürften mit ca. 15% aus 3,0 Mio. €, also mit 450.000,- € anzusetzen sein.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Stellungnahme der
Kämmerei
Für den unter Variante A vorgeschlagenen Mittelbereitstellungsantrag inkl. einer Vorfinanzierung ist zu beachten:
1. Der Haushalt 2010 ist noch nicht genehmigt. Neue Maßnahmen sind zu Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO nicht statthaft.
2. Eine Vorfinanzierung kommt einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleich! Je nach Kostenumfang der Maßnahme ist für einen derartigen Vertrag eine rechtsaufsichtliche Genehmigung erforderlich.
3. Wirtschaftlich hilft die Vorfinanzierung nicht weiter und ist auch nicht die Lösung des eigentlichen Problems. (Vor-)Finanzierungen bekommt die Stadt anderweitig auch billiger. Das Problem ist und bleibt: Was kann sich die Stadt – egal ob eigen- oder fremdfinanziert – in den nächsten Jahren leisten, damit ihre „dauernde Leistungsfähigkeit“ und somit ihr eigener Gestaltungsspielraum nicht in die Knie geht?
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der steuerliche Querverbund derzeit nicht „wackelt“. Dies eröffnet Möglichkeiten, die städtischen Bäder auf die ESTW zu übertragen, die über die bislang praktizierten Lösungen (Betriebsführungsvertrag, Baubetreuungsvertrag) deutlich hinaus gehen. In Kürze wird eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt neue Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Fazit: Aus Sicht der Kämmerei kommt aus rechtlichen und strategischen Gründen Alternative A nicht in Frage.
Anlagen: Fraktionsantrag 070/2010