Betreff
Sanierung Freibad West - Fraktionsantrag Nr. 70/2010 der SPD vom 06.07.2010 zum HFPA am 28.07.10 und Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 29.07.10
Vorlage
24/016/2010
Aktenzeichen
VI/24/KWC
Art
Beschlussvorlage

 

A    Das Sportamt (52) wird als zuständiges Fachamt beauftragt, Planungsmittel für den Bau einer neuen Filteranlage in Form einer Mittelbereitstellung zu beantragen.

 

B    Auf Grund der Haushaltslage können derzeit weder Planungs- noch Baumittel für die Sanierung des Freibades West zur Verfügung gestellt werden. Das Freibad West wird zunächst bis zum Eintreten eines größeren Schadens (Filtertechnik) weiter betrieben. Mittelfristig ist von einer Schließung des Bades auszugehen.

 

Der Fraktionsantrag zum HFPA und der Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat sind somit

bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu A)        Die technischen Anlagen des Freibades West, insbesondere die Filtertechnik, müssen saniert werden, um den sicheren Weiterbetrieb im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten.

 

Zu B)        Sollten die Finanzmittel hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist mittelfristig mit einem plötzlichen Ausfall der Technik und anschließender Stilllegung des Bades zu rechnen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In einem Vorlagenentwurf vom Oktober 2009 weisen die Stadtwerke im Detail auf die bestehenden Mängel des Freibades West hin. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Zustandsbeschreibung:

„Im Frühjahr 2009 hat das Gesundheitsamt Erlangen zum wiederholten Male den Zustand der Badewassertechnik des Freibads West beanstandet und darauf hingewiesen, dass auch in dem Fall, dass vorerst kein Hallenbad im Westen gebaut wird, unbedingt mit der Sanierung der Freibad-West-Technik im Jahr 2010 begonnen werden muss.

Noch hat die Technik im Freibad West gehalten, es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis schwerwiegende Störungen und Ausfälle auftreten, die auch die Schließung des gesamten Bades nach sich ziehen könnten.

Im Rahmen der Bäderbegehung mit dem Gesundheitsamt und dem Ordnungsamt der Stadt Erlangen am 28. April 2008 wurde im Protokoll Folgendes vermerkt:

‚Die Wasseraufbereitungsanlage ist nicht störungsfrei und funktionstüchtig. Mit Ausfällen ist aufgrund der ständigen Überlastung zu rechnen. Eine Sanierung bzw. Erweiterung ist dringend erforderlich. Andernfalls muss ggf. mit einer Sperrung des Bades gerechnet werden.’

Neben den oben aufgeführten schwerwiegenden Mängeln im Bereich der Badewassertechnik – die zu einer Sperrung des Bades führen könnten – bestehen außerdem Mängel im Bereich der Elektro-, Regelungs-, Heizungs- und Sanitärtechnik sowie an den Betriebs- und Technikgebäuden.

Die eingebauten Filter sind stark veraltet. Die Filterfläche wie auch die Umwälzleistung entsprechen nicht den Vorgaben der DIN 19643. Zwei Becken sind immer in einem Filter- und Schwallwasserbehälter zusammengeführt – diese sind viel zu klein und müssten entsprechend erweitert werden. Die vorhandene Anlage mit Ausnahme der bereits sanierten Pumpen und Anlagenteile ist stark veraltet und nur noch schwer gangbar zu machen. Es ist davon auszugehen, dass die erdverlegten Rohrleitungen stark verbraucht und der Querschnitt zu klein ist.

Ein Austausch der Filteranlage mit eigenen Filter- und Dosierkreisläufen für jedes Becken sowie den dazugehörigen Umwälzleistungen ist nach DIN 19643 und den heutigen KOK-Richtlinien unumgänglich.

Sollten die liegenden Filter reißen bzw. undicht werden, ist mit einem längeren Stillstand des Badebetriebs zu rechnen.

Das Sprungbecken ist als einziges nicht saniertes Becken horizontal durchströmt. Dadurch entstehen im Becken aufgrund mangelnder gleichmäßiger Durchströmung Totwasserzonen. Diese können zu Gefährdungen/einem Gesundheitsrisiko für die Badegäste führen, da die max. zulässigen Wasserwerte überschritten bzw. die Reinheit im Wasser erst spät erreicht wird.

Diese Art der Beckenhydraulik entspricht nicht der DIN 19643 bzw. den Bäderbaurichtlinien. Die Nachspeisung des Frischwassers erfolgt vielfach per Hand – eine genaue Dosierung ist nicht möglich.

Die Überlaufrinne des Sprungbeckens entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und muss durch eine Finnische Überlaufrinne erneuert werden. Darüber hinaus ist das Sprungbecken undicht und aufgrund des daraus resultierenden niedrigen Wasserstands ist ein kontinuierlicher Überlauf nicht mehr sichergestellt.

Gemäß Betriebsführungsvertrag § 4.2 gewährleistet die Stadt Erlangen bei Vertragsbeginn die Einsatzbereitschaft und den betriebstauglichen Zustand der Betriebsanlagen. Im Freibad West ist das nachweislich nicht der Fall. Entgangener Gewinn auf Grund von Ausfallzeiten der Betriebsanlagen, die durch schuldhaft verzögerte Gegenmaßnahmen entstehen, geht zu Lasten der Stadt.

Die ESTW als Betriebsführer der Erlanger Bäder weisen die Stadt Erlangen als Eigentümerin erneut auf die gravierenden Mängel und die möglichen Gefahren im Freibad West hin. Die Planungen für eine Sanierung des Freibads West sind unbedingt erneut aufzunehmen.“

 

 

Zu A)   In der Vergangenheit wurde das GME in Amtshilfe für Amt 52 bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen tätig. Grundsätzlich fallen die Bäder nicht in den Zuständigkeitsbereich des GME.
Auf Grund der gegenwärtigen Auslastung durch Schulsanierung, Konjunkturförderung, Kinderkrippenprogramm etc. bestehen im GME keine Kapazitäten zur Übernahme einer derartigen Projektleitung in Amtshilfe.
Gemäß DA-Bau erfolgt die Mittelbeantragung durch das bedarfstragende Fachamt, somit Amt 52. Zu klären ist in diesem Fall die Übernahme der Projektleitungsfunktion.

 

 

Zu B)   Weiterbetrieb des Bades bis zur nächsten größeren Havarie oder bis zu einem noch festzulegenden Betriebsende (z.B. Ende der Badesaison 2010).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wurde bereits unter Punkt 2. behandelt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die ESTW gehen von einem Sanierungsaufwand von ca. 3 Mio. € aus. Dieser beinhaltet neben der Sanierung der Filtertechnik auch die Sanierung der Umkleide-, Sanitär- und Personalräume, sowie des Gastronomiebereichs mit den jeweils hierfür erforderlichen Planungsbeteiligten.

Die Planungskosten für die Sanierungsarbeiten dürften mit ca. 15% aus 3,0 Mio. €, also mit 450.000,- € anzusetzen sein.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Für den unter Variante A vorgeschlagenen Mittelbereitstellungsantrag inkl. einer Vorfinanzierung ist zu beachten:

1.    Der Haushalt 2010 ist noch nicht genehmigt. Neue Maßnahmen sind zu Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO nicht statthaft.

2.    Eine Vorfinanzierung kommt einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleich! Je nach Kostenumfang der Maßnahme ist für einen derartigen Vertrag eine rechtsaufsichtliche Genehmigung erforderlich.

3.    Wirtschaftlich hilft die Vorfinanzierung nicht weiter und ist auch nicht die Lösung des eigentlichen Problems. (Vor-)Finanzierungen bekommt die Stadt anderweitig auch billiger. Das Problem ist und bleibt: Was kann sich die Stadt – egal ob eigen- oder fremdfinanziert – in den nächsten Jahren leisten, damit ihre „dauernde Leistungsfähigkeit“ und somit ihr eigener Gestaltungsspielraum nicht in die Knie geht?

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der steuerliche Querverbund derzeit nicht „wackelt“. Dies eröffnet Möglichkeiten, die städtischen Bäder auf die ESTW zu übertragen, die über die bislang praktizierten Lösungen (Betriebsführungsvertrag, Baubetreuungsvertrag) deutlich hinaus gehen. In Kürze wird eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt neue Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Fazit: Aus Sicht der Kämmerei kommt aus rechtlichen und strategischen Gründen Alternative A nicht in Frage.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 070/2010