Betreff
Altersteilzeit, Umsetzung der tariflichen Regelung bei der Stadt Erlangen
Vorlage
111/022/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11/SBC
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss des Haupt-, Finanz- und  Personalausschusses vom 17.03.2010 wurde festgelegt, dass Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte zukünftig nur aufgrund einer tariflichen Regelung gewährt wird. Mittlerweile wurde von den Tarifvertragsparteien in den Redaktionsverhandlungen der tarifliche Altersteilzeitanspruch festgelegt und hinreichend konkretisiert.

 

Altersteilzeit kann unter folgenden Voraussetzungen für Beschäftigte, die unter den TVöD fallen genehmigt werden:

 

1.    Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit innerhalb einer Quote von 2,5 v.H. der Beschäftigten (nach der Kopfzahl bemessen) unter Anrechnung sämtlicher bestehender Altersteilzeitfälle auf diese Quote,

2.    Aufstockungsleistungen in Höhe von 20 v.H. des Teilzeit-Regelarbeitsentgelts,

3.    Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr für längstens fünf Jahre,

4.    Altersteilzeitarbeit in Stellenabbau- und Restrukturierungsbereichen ohne Rechtsanspruch durch Arbeitgeberentscheidung,

 

Die unter Nr. 1 benannte Höchstgrenze von 2,5 % ist bei der Stadt Erlangen voll ausgeschöpft; aktuell beträgt die stadtweite ATZ-Quote (incl. Eigenbetriebe) 5,4 %, so dass auf Basis der Regelung in Ziffer 1 keine Alterteilzeit im tariflichen Rahmen genehmigt werden kann. Das Personal- und Organisationsamt verfolgt die Entwicklung der Quote und wird bei Annäherung an die Grenze Abstimmungen mit dem Personalrat zur Festlegung von Genehmigungskriterien aufnehmen.

 


Anlagen: