Die Gebührensatzung für die städtische Fachschule für Techniker wird
gemäß dem Entwurf vom 25.05.2010 (Anlage 1 mit Änderungen vom 14.06.2010 und
vom 12.07.2010) begutachtet bzw. beschlossen.
Die Änderung der Satzung für die städtische Fachschule für Techniker
wird gemäß dem Entwurf vom 15.06.2010 (Anlage2) begutachtet bzw. beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Einführung der Erhebung von Gebühren für die Teilnehmer am Unterricht der städtischen Fachschule für Techniker wird der Vorschlag Nr. 88 aus dem Bereich 40.4 der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) umgesetzt. Der Zuschussbedarf für die städtische Einrichtung wird damit verringert.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund der Gebührensatzung werden ab dem Schuljahr 2010/2011 Gebühren erhoben. Für Unterrichtsteilnehmer, die die Schule bereits im Schuljahr 2009/2010 besucht haben, wird im Rahmen einer Übergangsregelung kein Schulgeld erhoben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Jahresgebühren werden jeweils zum 15. November fällig und mittels Gebührenbescheiden erhoben. Weitere Einzelfälle sind in der Satzung (Anlage 1) geregelt.
Nach Auskunft des Stadtjugendamtes (Ausbildungsförderung) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFG) je nach Einkommensverhältnissen Leistungen zum Ersatz des Schulgeldes. Mit dieser Förderung wird die Sozialverträglichkeit des Schulgeldes sichergestellt.
4. Ressourcen |
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Anlagen:
1 Entwurf der Gebührensatzung vom 25.05.2010 mit Änderungen vom 14.6.2010 und 12.7.2010.
1 Entwurf der Satzung für die städtische Fachschule für Techniker vom 15.06.2010.
1 Protokollvermerk vom 24.06.2010