Dem beiliegenden Entwurf zur Ausgestaltung des zukünftigen Arbeitsprogramms des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden neue Vorlagen für die Arbeitsprogramme der Ämter verwendet. Die Ämter wurden aufgefordert, die inhaltlichen Anforderungen mit ihren jeweiligen Fachausschüssen zu erörtern.
In der Anlage wird der zukünftige Rahmen für das Arbeitsprogramm des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz vorgelegt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Anlagen: Entwurf für das zukünftige Arbeitsprogramm des Amtes 37