Dem Antrag der Firma TBB Ten Brinke auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans wird gemäß
§ 12 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen –
Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – ist im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung des Baugesetzbuches (BauGB)
aufzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der zukünftige Investor, die Fa.
TBB Ten Brinke aus Burglengenfeld, hat
Anfang dieses Jahres in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen den anonymen
Realisierungswettbewerb „Erweiterung Nahversorgungszentrum Büchenbach-West“ zur
Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Dienstleistungszentrums
mit gesundheitsnahen Einrichtungen (Arztpraxen und Therapieräumen) und
ergänzenden Läden sowie die zugehörige Stellplatzanlage mit 7 teilnehmenden
Architekturbüros durchgeführt. Anschließend wurden dann, aufgrund einer
einstimmigen Empfehlung des Preisgerichtes zur Konkretisierung von noch offenen
Fragen, die Büros der beiden ersten Preisträger zu einer kurzfristigen
Überprüfung bzw. Überarbeitung ihrer Entwurfskonzepte aufgefordert.
Im UVPA vom 27.04.2010 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass die
angepasste Wettbewerbsarbeit 1001 von Franke + Messmer Architekten / Emskirchen
mit Rößner + Waldmann Architekten / Erlangen für die weitere Planung und dem
anschließenden Bebauungsplanverfahren als Grundlage zu verwenden ist.
Der Vorhabenträger hat jetzt mit Schreiben vom 12. Juli 2010 für das
Nahversorgungszentrum einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gestellt. Die Stadt Erlangen hat nunmehr gem. § 12 Abs. 2 BauGB
über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu
entscheiden.
Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West
– mit integriertem Grünordnungsplan für die Flst. Nr. 576, 606/168, 609/3, 626,
697 und 700 - Gem. Büchenbach - eine
geeignete Maßnahme, die Einkaufs- und Dienstleistungssituation in
Büchenbach-West zeitnah zu verbessern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 409_BA II werden überdies
Teilbereiche der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 405 - Straßäcker Büchenbach –
(wg. Endausbau Mönaustraße und Anpassung Busbuchten), Nr. 409_BA I -
Nahversorgungszentrum Büchenbach-West - (wg. Umbau des provisorischen
Marktplatzes), Nr. 410 – Häuslinger Wegäcker Ost – (wg. Änderung des bisher
geplanten Kreisverkehrs) und Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring Teil Nord –
(wg. Anpassung des Kreuzungsanschlusses) mit einbezogen und geändert werden,
soweit Anpassungen dies erfordern.
b) Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 409_BA II – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – erfolgt als Bebauungsplan der Innentwicklung gem. § 13a BauGB, da folgende Voraussetzungen vorliegen:
§ Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die Fläche als Arrondierungsfläche zu betrachten ist, die auch in eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen werden könnte und aufgrund der Nutzungen angrenzender Bereiche eine bauliche Vorprägung aufweist. Der Bebauungsplan soll dem Erhalt und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen und wird im Interesse der fußläufigen Versorgung der Bevölkerung aufgestellt.
§ Die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO wird kleiner als 20.000 m² sein, wobei die Grundfläche des Bebauungsplanes Nr. 409 / 1. Bauabschnitt, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, mitgerechnet ist.
§ Da das Vorhaben in Verbindung mit dem 1. Bauabschnitt des Nahversorgungszentrums der Anlage 1 Nr. 18.8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen ist, ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3c UVPG erforderlich. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfordert.
Somit kann die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans im sog. beschleunigten Verfahren erfolgen.
c) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flächen / Teilflächen südlich des 1. Bauabschnittes vom bestehenden Nahversorgungszentrum, zwischen der Mönaustraße im Osten, der späteren Bebauung des Baugebietes 411 im Süden und dem noch zu erstellenden Nordteil des Adenauerringes im Westen. Im Einzelnen sind dies Teilflächen der Grundstücke mit den Flst. Nrn. 576, 606/168, 609/3, 626, 697 und 700 - Gemarkung Büchenbach - mit einer Gesamtgröße von ca. 2,1 ha.
Der Bereich des Vorhabens- und Erschließungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.
d) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Mischgebiet dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet als Sondergebiet Einkaufszentrum festzusetzen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 409_BA II im beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt; die Änderung des FNP erfolgt daher als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen nicht beeinträchtigt wird.
e) Landesplanerische Überprüfung
Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Landesplanungsbehörde hat bei einem Besuch in Erlangen am 05.07.2010 mitgeteilt, dass die Abstimmung der Landesplanerischen Überprüfung bei der Behördenbeteiligung im Wege eines sog. Vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden kann.
f) Rahmenbedingungen der Planung
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
§
Verkehrliche Erschließung
Die gesamte Anbindung des MIV ist ausschließlich über die Kreuzung des
Adenauerringes im nordwestlichen Bereich des Geltungsbereiches abzuwickeln. Die
bestehenden Fuß- und Radwegverbindung sind aufzunehmen und sinnvoll
weiterzuführen.
§ Schallimmissionsschutz
Die Anforderungen des Schallimmissionsschutzes aus der unmittelbaren
Nachbarschaft zwischen Nahversorgungszentrum und Wohnbebauung - vor allem im
Südbereich - sind durch bauliche und sonstige Maßnahmen zu gewährleisten.
§
Freiraumgestaltung
Eine gestalterisch und ökologisch hochwertige Freiraumgestaltung ist in
den einzelnen Bereichen der Promenade mit dem angrenzenden Buchenhain als
Gelenk zum Landschaftspark sowie des Quartiersplatzes in der weiteren Umsetzung
zu verfolgen und zu sichern.
g) Städtebauliche Ziele
Ziel der Planung ist, die sinnvolle und schlüssige Einbindung der neuen Nahversorgungseinrichtungen zwischen Bestand, zukünftiger und bestehender Wohnbebauung sowie geplanten sozialen und kulturellen Einrichtungen herzustellen, und das neue Zentrum als Kristallisationspunkt am Ende der Zentrumsachse zu entwickeln. Weiterhin verbessert der 2. Bauabschnitt des Nahversorgungszentrums nachhaltig die fußläufige Versorgung der umgebenden Wohnbevölkerung in Erlangen-West.
1
Im
Einzelnen setzt sich der 2. Bauabschnitt gemäß der Wettbewerbsauslobung vom
02.12.2009 zum Nahversorgungszentrum wie folgt zusammen:
Lebensmittelvollsortimenter
einschließlich Getränkemarkt / Bäcker
mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) / Verkaufsfläche (VK) von ...... 2.500 m² / 2.000 m²
Dienstleistungszentrum
davon
zur Nutzung für gesundheitsnahe Einrichtungen (überwiegend im OG)
(Arztpraxen/Therapieeinrichtung/Apotheke usw.) mit einer BGF von max. ......... 1.600 m²
sowie
für sonstige Nutzer (Kleinteilige, nahversorgungsrelevante Einzelhandels-
und Dienstleistungsbetriebe/Gastronomie/Büros etc. überwiegend im EG)
mit einer Bruttogeschoßfläche (BGF) von max..................................................... 1.000 m²
Stellplätze
oberirdisch, mind. .................................................................................... 140
St.
Des Weiteren sind die
städtebaulichen und architektonischen Qualitäten des dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
zu Grunde liegenden Wettbewerbentwurfes der Architektengemeinschaft Waldmann +
Rößner/ Franke + Messmer/Tautorat zu
erhalten und konsequent weiterzuentwickeln; im Wesentlichen sind dies
§ Bildung
eines Stadtraumes durch die Situierung der beiden Solitärbauten mit der
vorhandenen Bebauung sowie dem geplanten Bürgerhaus im Süden
§ die
sowohl städtebaulich funktionale als auch gestalterische Verknüpfung mit dem nördlich
angrenzenden, bestehenden 1. Bauabschnitt des NVZ sowie
§ die
gestalterisch angemessene und gesamthafte Lösung der Werbeanlagen.
h) Beschleunigtes Verfahren
Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Im beschleunigten Verfahren ist u.a. auch von der Umweltprüfung und einem Umweltbericht abzusehen.
Um das gestiegene Interesse der Bürgerschaft abzudecken, wurden zu der städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes sowie zu den weiteren Baugebieten in Büchenbach im Frühjahr dieses Jahres 2 mehrwöchige Ausstellungen durchgeführt. Hierbei wurden die gesamten Wettbewerbsergebnisse einschließlich Modelle und Dokumentationen im Foyer des Rathauses sowie direkt vor Ort, in der Aula der Heinrich-Kirchner-Schule, gezeigt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 409_BA
II der Stadt Erlangen
– Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem Grünordnungsplan
gemäß § 12 BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Dem Antrag der Firma TBB Ten Brinke aus Burglengenfeld auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 12. Juli 2010 wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Für Teilflächen der Grundstücke mit den Flst. Nrn. 576, 606/168, 609/3, 626, 697 und 700 der Gemarkung Büchenbach ist nach den Vorschriften des BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 409_BA II – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13a BauGB aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan ist für den vorgenannten Bereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Schreiben der Firma TBB Ten Brinke aus Burglengenfeld vom 12. Juli 2010