Betreff
Klimaschutzleitfaden in der städtebaulichen Planung Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 43/2010 vom 14.04.2010
Vorlage
611/037/2010
Aktenzeichen
VI/611/T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II. wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 43/2010 vom 14.04.2010 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Fraktion der ÖDP hat am 14.04.2010 den Antrag gestellt, dass die städtische Verwaltung referatsübergreifend einen Leitfaden „Klimaschutz und Stadtplanung“ nach dem Vorbild der Stadt Augsburg erstellt (Anlage 1).

Ein eigener diesbezüglicher Leitfaden für die Stadt Erlangen ist aus Sicht der Verwaltung nach einvernehmlicher Erörterung in der AG Energieversorgung aus folgenden Gründen entbehrlich:

§  Die in dem beispielhaft genannten Leitfaden beschriebenen Ziele und Instrumente werden in Erlangen sowohl amts- und referatsübergreifend als auch mit den sonstigen Partnern wie ESTW und privaten Vorhabenträgern bereits angewendet.

§  Die einem Leitfaden zukommende Multiplikatorenfunktion nimmt in Erlangen die AG Energieversorgung, die AG Energiemanagement und nicht zuletzt auch die Lenkungsgruppe EnergieeffizientER unmittelbar wahr.

§  Darüber hinaus existiert längst eine Reihe von Leitfäden zu diesem Themenkomplex; erst im Februar 2010 hat die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern einen Leitfaden mit dem Titel „Energie und Ortsplanung“, Arbeitsblätter für die Bauleitplanung Nr. 17 herausgegeben, der sich umfassend und verständlich an die Städte und Gemeinden, Planer und Bürger richtet. Ein eigener, städtischer Leitfaden würde diese Reihe nur verlängern und mithin personelle und finanzielle Ressourcen binden.

Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, die Organisation und die Aktivitäten der Stadt Erlangen einschl. ihrer Tochtergesellschaften ESTW und GEWOBAU in einer Sitzung des UVPA nach der Sommerpause zusammenfassend darzustellen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  
     

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 43/2010 vom 14.04.2010