Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz"
Vorlage
610.3/004/2010
Aktenzeichen
VI/610.3/T. 1360
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ (Entwurf vom 08.07.2010, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Auf die in gleicher Sitzung aufliegende Beschlussvorlage zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet V wird hingewiesen. Die Änderungssatzung kann nur beschlossen werden, wenn zuvor die Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet V beschlossen wurde, weil sich ansonsten die Sanierungsgebiete überlagern würden.

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.03.2007 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ beschlossen. Auch im Bereich des in gleicher Sitzung zur Aufhebung vorgeschlagenen Sanierungsgebietes V soll künftig eine erhaltende und attraktivitätssteigernde Sanierung möglich sein, um die bisher erreichten Sanierungsziele zu festigen und eine Verschlechterung des allgemeinen Zustandes zu verhindern. Die Anwendung des Sanierungsrechtes ist allerdings nur in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet möglich. Deshalb soll das bestehende Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ um das Gebiet des in gleicher Sitzung zur Aufhebung vorgeschlagene Sanierungsgebiet V erweitert werden (Änderungssatzung siehe Anlage 2).

Im umfassenden Verfahren (bisheriges Sanierungsgebiet V) kommen die Vorschriften des speziellen Bodenrechts (§§ 152 bis 156 BauGB) mit Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen in Form von Ausgleichsbeträgen zur Anwendung. Mit dem Beschluss des Stadtrates soll dieses Verfahren als abgeschlossen erklärt werden.

Im vereinfachten Verfahren, das im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ Anwendung findet, kommen die §§ 152 bis 156 BauGB ( besondere sanierungsrechtliche Vorschriften, z. B. Erhebung von Ausgleichsbeträgen) nicht zur Anwendung. Sanierungsbedingte Wertsteigerungen der Grundstücke kommen allein den Grundstückseigentümern zugute.

Durch die Festsetzung im vereinfachten Verfahren sind auch in Zukunft die Vorteile eines Sanierungsgebietes, wie z. B. die finanzielle Unterstützung durch Städtebauförderungsmittel „Soziale Stadt“ oder eine erhöhte steuerliche Absetzung nach § 7 h EStG, für diesen Bereich gewährleistet. Mit dem Satzungsbeschluss sind die formellen Vorraussetzungen für die Aufnahme künftig anstehender Maßnahmen in das Städtebauförderprogramm gegeben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       

1: Entwurf der Änderungssatzung vom 08.07.2010
2: Plan vom 08.07.2010