Beantwortung des KGSt-Einsparungsvorschlages mit
Ergänzung durch den Protokollvermerk K74 („Es sollen 25.000,00 €
eingenommen werden, indem bisher gebührenfreie Stellplätze, insbesondere für
Lehrkräfte, künftig bezahlt werden müssen.“).
Es wird um Entscheidung gebeten, ob die Planungen zur Verrechnung von Lehrerparkplätzen mit dem genannten Verrechnungsschlüssel weiter verfolgt und konkretisiert werden sollen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
- Einnahmen aus der Verrechnung von Lehrerparkplätzen
- Gleichbehandlung aller Schulen
- Gleichbehandlung mit städtischen Beschäftigten
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Verrechnung von Lehrerparkplätzen nach einem festgelegten Schlüssel
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe 2.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Hintergrund für die derzeitigen Parkrichtlinien (ParkRL)
Die Parkrichtlinien in ihrer jetzigen Form wurden 1997
gefasst, um den Bus-Bahn-Zuschuss (BBZ)
von 15.337,76 € (30.000 DM) zu refinanzieren. Dieser sollte auf
Vorschlag des Finanzreferates ersatzlos gestrichen werden. Seit Einführung der
Parkrichtlinien werden die Mitarbeiter, die einen kostenpflichtigen Parkplatz
nutzen, in Form eines monatlichen Stellplatzentgeltes an den Kosten beteiligt.
Der monatliche Beitrag liegt zwischen 5,11 € und 25,56 €.
Einbeziehung der Schulen
Die Einführung der Parkrichtlinien wurde vom Personalrat mitgetragen, nachdem es von Anfang an erklärtes Ziel war, die Entgeltpflicht auch auf den Bereich der Schulen auszudehnen und damit eine Gleichbehandlung mit den städtischen Beschäftigten sicherzustellen. Die Einbeziehung der Schulen wird auch seitens des Rechnungsprüfungsamtes dringend angemahnt.
Nach längeren, teils zähen Verhandlungen konnten im Jahr 1999 mit einem Teil der Schulen (die drei städtischen Schulen + sechs staatliche Schulen im Innenstadtbereich) Entgeltvereinbarungen getroffen werden. Diese sehen ein jährliches Stellplatzentgelt von 51,13 € (monatlich 4,26 €) vor. Von diesen Einnahmen fließen wieder 50 % zweckgebunden an die jeweilige – staatliche - Schule zurück.
Eine Einführung bei den restlichen 22 Schulen, die sich vor allem in den Vororten befinden, scheiterte vor allem an den zahlreichen Parkmöglichkeiten außerhalb des Schulparkplatzes.
Eine Übersicht aller Schulen befindet sich im Anhang.
Mieter-Vermieter-Modell
Ursprünglich war geplant, die Lehrerparkplätze im Rahmen des
Mieter-Vermieter-Modells weiterzuverrechnen. Dieses Konzept befindet sich noch
im Aufbau und wird in absehbarer Zeit nicht zur Umsetzungsreife gebracht
werden.
Vorschlag zur Verrechnung von Lehrerparkplätzen an allen
Schulen
Diskussionspunkt bei den Verhandlungen mit den Schulen war
u. a. die Anzahl der tatsächlich genutzten Stellplätze und die Notwendigkeit
von Lehrerparkplätzen allgemein.
Aus diesem Grund wird nunmehr auf eine allgemein gültige Regelung
zurückgegriffen:
Die bauaufsichtliche Stellplatzsatzung
der Stadt Erlangen enthält bereits einheitliche Festlegungen zum
Mindestbedarf an Stellplätzen für Schulen im Stadtgebiet Erlangen auf Basis der
Klassenanzahl. Diese sieht vor, dass für
jede Schulklasse 1 Stellplatz (Grund- und Hauptschulen) bzw. 1,25 Stellplätze
(weiterführende Schulen) vorhanden sein sollten. Dieser Mindestbedarf bietet
sich somit als genereller Schlüssel für die pauschale Verrechnung von Lehrerparkplätzen
an.
Umsetzung des Vorschlages
Das Stellplatzentgelt wird den Schulen künftig in einer
Summe verrechnet. Die jeweilige Schule kann durch einen selbst festgelegten
Verrechnungssatz ihre Lehrkräfte und Mitarbeiter beteiligen und dadurch besondere
Gegebenheiten (Eingruppierung, Arbeitszeit, Wohnort, Gehbehinderung etc.)
berücksichtigen. Dies ist bereits gängige Praxis bei einem Teil der bisher
beteiligten Schulen.
Zusammengefasst bietet dieses System folgende Vorteile:
- da der Mindeststellplatzbedarf zugrundegelegt wird, muss die Anzahl der tatsächlich genutzten Stellplätze nicht stetig neu verhandelt werden
- stabiler Verrechnungssatz, der sich nur bei Veränderungen der Klassenanzahl ändert
- geringer Verwaltungsaufwand (im Vergleich zu Einzelverträge mit den einzelnen Nutzern)
- Vergabe- und Weiter-Verrechnungshoheit liegt bei den Schulen
Die bestehenden Verträge mit den bereits beteiligten Schulen
aus dem Jahr 1999 werden dadurch hinfällig.
Finanzielles (siehe auch Anhang – Übersicht Schulen)
(Zahlen vorbehaltlich einer
genaueren Überprüfung)
Die nach o. g.
Schlüssel errechneten Stellplätze werden künftig mit einem allgemeingültigen
Stellplatzentgelt von jährlich 50,00 € (monatlich 4,17 €) verrechnet. Dadurch
lassen sich Erträge von insgesamt rund 28.000,00 € jährlich erwirtschaften.
Zum Vergleich: Von den bisher beteiligten Schulen wurden
2009 insgesamt 9.861,05 € eingenommen, wovon 2.794,25 € zurück in das
Schulbudget geflossen sind. Das ergibt für 2009 einen tatsächlich Ertrag von
7.056,80 €.
Andere Städte zum Vergleich
Eine Umfrage bei anderen Städten brachte u. a. folgendes Ergebnis:
Ø Die Stadt Nürnberg verrechnet im Innenstadtbereich (innerhalb des sog. Mittleren Rings) ein monatliches Stellplatzentgelt von 23,00 €, auch an staatliche Lehrkräfte.
Ø Die Stadt Fürth verlangt von den Lehrkräften ein monatliches Stellplatzentgelt von derzeit 13,00 € im Innenstadtbereich und 10,00 € außerhalb. Ab 2011 erfolgt die Einführung eines einheitlichen Stellplatzentgeltes.
Ø Die Stadt Regensburg berechnet ihren Mitarbeitern und allen Lehrkräften ein monatliches Stellplatzentgelt von 8,75 € bis 16,50 €, abhängig vom Zustand des Parkplatzes (überdacht, im Freien) und einer möglichen Gehbehinderung.
Fazit:
Mit der bauausfsichtlichen Stellplatzsatzung gibt es einen
Verrechnungsschlüssel für eine möglichst gleichmäßige Belastung der einzelnen
Schulen. Dadurch werden Erträge von rund 28.000,00 jährlich erzielt.
Im Hinblick auf die Vergleichsstädte (Nürnberg, Fürth, Regensburg) ist der
Erlanger Verrechnungssatz deutlich günstiger.
Die meisten Schulen haben 1999, trotz niedriger Verrechnungssätze, enormen Widerstand gegen die Verrechnung der Stellplätze geleistet. Es wird deshalb um Entscheidung gebeten, ob die Planungen zur Verrechnung von Lehrerparkplätzen weiter verfolgt und konkretisiert werden sollen.
Beschluss:
Die allgemeine Verrechnung von Lehrerparkplätzen soll weiterverfolgt werden. Sie ist anhand des genannten Verrechnungsschlüssels durchzuführen.
Anlagen: Übersicht Schulen