Betreff
ICE-/S-Bahn Nürnberg - Forchheim Kreuzungsbauwerke mit städtischen Verkehrswegen Beurteilung weiteres Vorgehen zu Brücke Paul-Gossen-Straße (BW Nr. 226, Km 21,625)
Vorlage
613/021/2010/1
Aktenzeichen
VI/61/LTB T.1349
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Da die Kosten für einen 2. Aufzug von der Stadt nicht übernommen werden können, wird kein diesbezügliches Verlangen gestellt.


Hinweis: Beschlussfassung im Juli erforderlich

 

Sachbericht

 

Städtische Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren:

Die Stadt Erlangen fordert hinsichtlich einer guten Verknüpfung zwischen Bus und Bahn für mobilitätsbehinderte Menschen am S-Bahnhalt Paul-Gossen-Straße die Berücksichtigung eines zweiten südlichen Aufzuges. Die Erreichbarkeit zum städtischen Busnetz ist ohne zweiten südlichen Aufzug für mobilitätsbehinderte Menschen nur mit Umweg möglich.

Ergebnis Planfeststellungsbeschluss

Für den neuen S-Bahnsteig Erlangen - Paul-Gossen-Straße muss der behindertengerechte Zugang gewährleistet werden. Durch die in den Unterlagen enthaltenen Zugänge mit zwei Treppenanlagen und einem Aufzug von der Brücke aus wird dieser Zugang geschaffen. Ein weiterer Aufzug ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde dafür nicht erforderlich. Die Forderung wird deshalb von ihr zurückgewiesen. Für die Stadt Erlangen besteht die Möglichkeit, den Aufzug in Abstimmung mit dem Vorhabensträger und nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu errichten.

 

Weiteres Vorgehen und Vorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Erlangen äußert kein Verlangen zum zweiten Aufzug. Damit entsteht keine Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen. Eine Errichtung des zweiten Aufzuges zu einem späteren Zeitpunkt ist jederzeit möglich. Eine Förderung der Erstellungskosten ist auch dann gegeben. Es entstehen dadurch keinerlei Mehrkosten für die Stadt im Vergleich zu einer nicht förderfähigen Vorrüstung eines Aufzuges. Die laufenden Unterhaltskosten müssen allerdings von der Stadt allein getragen werden. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne Beauftragung einer Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau kurzfristig eine Kostenschätzung geliefert werden. Durch den Neubau der Fußgängerlichtsignalanlage unmittelbar westlich der Busbuchten sind die behindertengerechte Erreichbarkeit des Bahnsteigs sowie beider Seiten der Bushaltestelle auf der Brücke möglich. Ein Umweg ist jedoch einzunehmen.

 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!


Anlagen:

Anlage 1: Draufsicht

Anlage 2: Ansicht von Süden

Anlage 3: LSA 132 Paul-Gossen-Straße / S-Bahn Haltestelle       

Anlage 4: Protokollvermerk aus UVPA 22.06.2010