Da die Kosten für einen 2. Aufzug von der Stadt nicht übernommen werden können, wird kein diesbezügliches Verlangen gestellt.
Hinweis:
Beschlussfassung im Juli erforderlich
Sachbericht
Städtische Einwendungen zum
Planfeststellungsverfahren:
Die Stadt Erlangen fordert hinsichtlich einer guten Verknüpfung zwischen
Bus und Bahn für mobilitätsbehinderte Menschen am S-Bahnhalt Paul-Gossen-Straße
die Berücksichtigung eines zweiten südlichen Aufzuges. Die Erreichbarkeit zum
städtischen Busnetz ist ohne zweiten südlichen Aufzug für mobilitätsbehinderte
Menschen nur mit Umweg möglich.
Ergebnis Planfeststellungsbeschluss
Für den neuen S-Bahnsteig
Erlangen - Paul-Gossen-Straße muss der behindertengerechte Zugang gewährleistet
werden. Durch die in den Unterlagen enthaltenen Zugänge mit zwei Treppenanlagen
und einem Aufzug von der Brücke aus wird dieser Zugang geschaffen. Ein weiterer
Aufzug ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde dafür nicht erforderlich. Die
Forderung wird deshalb von ihr zurückgewiesen. Für die Stadt Erlangen besteht
die Möglichkeit, den Aufzug in Abstimmung mit dem Vorhabensträger und nach
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu errichten.
Weiteres Vorgehen und Vorschlag
der Verwaltung:
Die
Stadt Erlangen äußert kein Verlangen zum zweiten Aufzug. Damit entsteht keine
Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen. Eine Errichtung des zweiten
Aufzuges zu einem späteren Zeitpunkt ist jederzeit möglich. Eine Förderung der
Erstellungskosten ist auch dann gegeben. Es entstehen dadurch keinerlei
Mehrkosten für die Stadt im Vergleich zu einer nicht förderfähigen Vorrüstung
eines Aufzuges. Die
laufenden Unterhaltskosten müssen allerdings von der Stadt allein getragen
werden. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme konnte ohne Beauftragung einer
Vorplanung weder vom Tiefbauamt noch von der DB-Projektbau kurzfristig eine
Kostenschätzung geliefert werden. Durch den Neubau der Fußgängerlichtsignalanlage
unmittelbar westlich der Busbuchten sind die behindertengerechte Erreichbarkeit
des Bahnsteigs sowie beider Seiten der Bushaltestelle auf der Brücke möglich.
Ein Umweg ist jedoch einzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Anlagen:
Anlage 1: Draufsicht
Anlage 2: Ansicht von Süden
Anlage 3: LSA 132 Paul-Gossen-Straße / S-Bahn Haltestelle
Anlage 4: Protokollvermerk aus UVPA 22.06.2010