Die Verwaltung wird beauftragt, die Klagen vom 14. August 2006 gegen den Freistaat Bayern zurückzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Bisheriger Sachstand:
Die Verwaltung hatte mit Schriftsatz vom 14.08.2006 Klage gegen die aus städtischer Sicht unzureichenden Zuwendungsbescheide für G8-bedingte Investitionskosten eingereicht, vgl. MzK vom 20.09.2006. Verhandlungen zwischen dem Bayerischen Städtetag und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus führten dazu, dass Ende des Jahres 2006 eine zusätzliche Förderung gewährt wurde. Die Klagen wurden in Höhe des nachbewilligten Betrages für erledigt erklärt, im Übrigen aufrecht erhalten. Aufgrund der hohen Prozessrisiken haben sich die betroffenen Städte und Landkreise jedoch schließlich darauf geeinigt, dass die Stadt München zunächst 2-4 Pilotverfahren durchführen soll. Der HFPA hat deshalb am 21.03.2007 beschlossen, dass die Verwaltung das Ruhen der Klageverfahren beantragen und die Durchführung der Pilotprozesse durch die Landeshauptstadt abwarten soll.
b) Neue Entwicklungen:
Mittlerweile hat die Regierung von Mittelfranken nach Vorliegen der Verwendungsnachweise, also der endgültigen, tatsächlich entstandenen Baukosten, die Erstattungszahlungen endgültig festgelegt und mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
Es ergibt sich nun folgende Finanzierung:
Es ergibt sich also abschließend eine Förderquote von 81,18%. Die ursprünglich gewährte Förderung lag noch bei rund 71%, die aufgrund der Nachverhandlungen ergangenen Zweitbescheide sahen eine Förderung von 77,81% vor. Insgesamt hat sich also die Förderquote um über 10% verbessert.
Da sich auch bei der Landeshauptstadt München nach der Endabrechnung eine günstigere Förderquote ergeben hat, hat deren Stadtrat am 24.03.2010 beschlossen, dass die Stadt München bei den 28 bereits endabgerechneten G-8-bedingten Baumaßnahmen wegen der Erstattung der Baukosten keine Klage erheben wird. Damit wird es keine Pilotverfahren geben, deren Ausgang zur Verringerung des Prozessrisikos abgewartet werden sollte.
c) Auswirkung auf die gerichtlichen Klageverfahren:
Die dargestellten Entwicklungen führen dazu, dass das Prozessrisiko einer Wiederaufnahme der Klageverfahren nun höher einzuschätzen ist. Zum einen kann mangels Pilotverfahren jetzt nicht auf einen Präzedenzfall bei der Landeshauptstadt München verwiesen werden. Zum anderen führt die Erhöhung der Förderquote dazu, dass sich eine Mehrforderung in der „Spitze“ immer schwerer begründen lässt. Das liegt daran, dass sich nach Auskunft unseres Schulverwaltungsamtes häufig nicht eindeutig begründen lässt, dass ein zusätzlicher Raumbedarf allein durch die Einführung des G 8 bedingt ist. Vielmehr bestehen häufig Mischlagen, so dass ein 100%iger Kostenersatz ohnehin nicht realistisch wäre.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die immer noch anhängigen Klagen sollen zurückgenommen werden. Die Klageverfahren gegen die Förderbescheide wären damit beendet. Nicht betroffen von dieser Beschlussvorlage sind hingegen die G-8-bedingten Investitionsfolgekosten und Personalmehrkosten. Der diesbezügliche Streit wird bis auf Weiteres fortgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: