Betreff
Brandschutztechnische Sanierung des Markgrafentheaters, hier Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in das Zuschauerhaus, sowie Sicherung der Rettungswege im Bereich der Treppenhäuser und Ringflure, Aufbau einer Ersatzstromversorgung, Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlagen
Vorlage
242/065/2010
Aktenzeichen
VI/242-1-1/KGI T 2522
Art
Beschlussvorlage

Die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Brandschutztechnischen Sanierung des Markgrafentheaters wird gemäß DA- Bau 5.5.3 beschlossen. Auf den HFPA-Beschluss gemäß DA- Bau 5.4 „Vorplanung“ vom 11.02.2010 wird inhaltlich verwiesen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erfüllung bauaufsichtlicher (BayBo) und gesetzlicher Vorgaben für Versammlungsstätten VStättV) zum Schutz der Besucherinnen und Besucher des Markgrafentheaters.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gewerkeweise Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB/A und VOB/B.

Beschreibung der Maßnahmen, siehe Anlage Erläuterungsbericht des Architekturbüros Eis aus Erlangen.

Hinweis:

Der ursprünglich geplante Sanierungsumfang (DA- Bau 5.4 vom 11.02.10) musste im
Bereich Elektrotechnik auf Grund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken um die Anlagenteile Sicherheitsbeleuchtung und Personenalarmierung erweitert werden. Somit erfolgt nun die Durchführung der Maßnahme in zwei ineinandergreifenden Bauabschnitten.

Baubeginn:         Bauabschnitt 1:          01.09.2010 (geplant)

                             Bauabschnitt 2:          01.01.2011 (geplant)

 

                             Fertigstellung:          31.12.2011 (geplant)

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektsteuerung: Amt 24/GME

Projektleitung:      SB 242-1/BU, Herr Klischat

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten BA 1:

1.845.460,55 €

bei IPNr.: 261.404

Investitionskosten BA 2

   538.639,45 €

Neuanmeldung für die mittelfristige Finanzplanung

Gesamt:

2.384.100,00 €

 

 

Die zusätzlichen Kosten (ca. 538.640,-- €) für den BA 2 begründen sich darin, dass die Regierung von Mittelfranken nur eine vollkommene und zusammenhängende Sanierung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile als zuwendungsfähig erachtet.

 

Fragen einer Bezuschussung:

 

Bei der Regierung von Mittelfranken wird nach Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme eine erweiterte Haushaltsunterlage „Bau“ zur Begutachtung und Genehmigung eingereicht. Zuwendungen gemäß Art. 10 FAG wurden in Aussicht gestellt (ca. 30. % der zuwendungsfähigen Baukosten).

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 261.404
                 

                         in Höhe von 538.640,-- € sind nicht vorhanden und sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung durch amt 20 bereits zu stellen. Die Anmeldung der HH- Mittel erfolgt durch Amt 24/GME

 


Anlagen:        Erläuterungsbericht des Architekturbüro Rainer Eis

                        Kosten nach DIN 276, Zusammenfassung