Die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Brandschutztechnischen Sanierung des Markgrafentheaters wird gemäß DA- Bau 5.5.3 beschlossen. Auf den HFPA-Beschluss gemäß DA- Bau 5.4 „Vorplanung“ vom 11.02.2010 wird inhaltlich verwiesen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erfüllung bauaufsichtlicher (BayBo) und gesetzlicher Vorgaben für Versammlungsstätten VStättV) zum Schutz der Besucherinnen und Besucher des Markgrafentheaters.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gewerkeweise Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB/A und VOB/B.
Beschreibung der Maßnahmen, siehe Anlage Erläuterungsbericht des Architekturbüros Eis aus Erlangen.
Hinweis:
Der ursprünglich geplante Sanierungsumfang
(DA- Bau 5.4 vom 11.02.10) musste im
Bereich Elektrotechnik auf Grund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken
um die Anlagenteile Sicherheitsbeleuchtung und Personenalarmierung erweitert
werden. Somit erfolgt nun die Durchführung der Maßnahme in zwei
ineinandergreifenden Bauabschnitten.
Baubeginn: Bauabschnitt 1: 01.09.2010 (geplant)
Bauabschnitt 2: 01.01.2011 (geplant)
Fertigstellung: 31.12.2011 (geplant)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektsteuerung: Amt 24/GME
Projektleitung: SB 242-1/BU, Herr Klischat
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten
BA 1: |
1.845.460,55
€ |
bei
IPNr.: 261.404 |
Investitionskosten
BA 2 |
538.639,45 € |
Neuanmeldung
für die mittelfristige Finanzplanung |
Gesamt: |
2.384.100,00
€ |
|
Die zusätzlichen Kosten (ca. 538.640,--
€) für den BA 2 begründen sich darin, dass die Regierung von Mittelfranken nur eine vollkommene und
zusammenhängende Sanierung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile als
zuwendungsfähig erachtet.
Fragen einer
Bezuschussung:
Bei der Regierung von Mittelfranken
wird nach Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme eine erweiterte
Haushaltsunterlage „Bau“ zur Begutachtung und Genehmigung eingereicht.
Zuwendungen gemäß Art. 10 FAG wurden in Aussicht gestellt (ca. 30. % der
zuwendungsfähigen Baukosten).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 261.404
in Höhe von 538.640,-- € sind nicht vorhanden und sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung durch amt 20 bereits zu stellen. Die Anmeldung der HH- Mittel erfolgt durch Amt 24/GME
Anlagen: Erläuterungsbericht des Architekturbüro Rainer Eis
Kosten nach DIN 276, Zusammenfassung