Betreff
Bericht der Kinderbeauftragten
Vorlage
51/008/2010
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der schriftliche und der mündliche Bericht der Kinderbeauftragten, Frau Barbara Zeltner und Herrn Herbert Sauer dient zur Kenntnis.


Gedanken zu Theorie und Praxis des „Erlanger Modells“ für Kinderbeauftragte

Angeregt durch den Kontakt mit anderen Kinderbeauftragten auf einem Seminar zur Kinderpartizipation des Kinderschutzbundes sehen wir nach 1 ½ Jahren Praxis nun die Notwendigkeit, das Erlanger Modell kritisch zu beleuchten. Wir hoffen, damit Anstöße zur Weiterentwicklung dieses Amtes zu geben.

Der Grundgedanke (festgeschrieben im Stadtratsbeschluss über die Einsetzung einer Kinderbeauftragten für Erlangen vom April 2005):

Perspektive der Kinder

Kinder- und Familienfreundlichkeit braucht auch die Perspektive der Kinder. Kinder sind Experten

in ihrem konkreten Lebensumfeld. Es gilt mit Kindern und für Kinder zu arbeiten und ihnen in diesem Sinn ein Gehör bei Verwaltung und Politik, aber auch bei Bürgern und Bürgerinnen zu verschaffen.

Um diesen Perspektivenwechsel und diese Ziele zu fördern, möchte die Stadt Erlangen die Funktion eines / einer Kinderbeauftragten schaffen.

Ziel des / der Kinderbeauftragen ist es:

- Interessen von Kindern auf zu spüren, sie zu formulieren und diese in (politischen) Entscheidungsprozessen zu vertreten

- Kinder für ihre Belange und Rechte zu sensibilisieren und ihnen ein Medium zur Artikulation zu geben

- Bürger/innen, Politik und Verwaltung für die Belange von Kindern zu sensibilisieren

Aufgaben

- Ansprechpartner/in für Kinder und Kinderinteressen

- Lobbyist/in für Kinder und Kinderinteressen

- Initiierung und Begleitung von Projekten der direkten und aktivierenden Kinderbeteiligung

- Netzwerkarbeit im Umfeld von Ämtern, Politik, Institutionen für Kinder- und Jugendliche, Polizei, Kinder- und Jugendärzt/innen, Bürger/innen ...“

findet unsere volle Zustimmung.

Als sehr positiv erleben wir die Möglichkeit, mit Kindern im Rahmen von Rathausführungen in Kontakt zu kommen. Wenn wir uns an Mitarbeiter der Verwaltung wenden, sind diese in aller Regel kooperativ und freundlich. Besonders hervorheben möchten wir unsere gute Zusammenarbeit mit dem Spielplatzbüro. Wir nehmen an Sitzungen des Stadtrates und sei-ner Ausschüsse teil und werden dort angehört.

 

 

In manchen Bereichen gibt es jedoch durchaus Raum für Verbesserungen:

Arbeitssituation:

·         Teilzeitnutzung eines „ehrenamtlichen-Büros“ im Rathaus, Zi. 227, an 2 Vor- und 3 Nachmittagen

·         Telefon (86 -2662) und Anrufbeantworter teilen wir uns mit der Ehrenamtsbeauf-tragten Fr. Gregor

·         Wir haben Zugang zum einem städtischen PC-Arbeitsplatz

Problem: Die Arbeitsmöglichkeiten im Rathausbüro sind begrenzt, der gemeinsame Telefonanschluß/AB verunsichert gelegentlich Anrufer. Mitarbeiter des Bürgermei-steramtes haben Zugriff auf unsere Dateien.

Zuarbeit und Einbindung in kinderrelevante Vorgänge

Die Kinderbeauftragten sind zur effektiven Ausübung ihres Amtes auf die Zu- und Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung angewiesen. Dies wurde beim der Einführung dieses Amtes durch den Stadtrat auch erkannt und folglich im Stadtratsbeschluss von 2005 so festgelegt:

Kompetenzen / Verpflichtungen

- Zur Erfüllung vorgenannter Ziele und Aufgaben wird die / der Kinderbeauftragte frühzeitig in zentrale Planungsaufgaben eingebunden. Dazu erhält sie / er einen Zugang zu den Unterlagen (u.a. Vorlagen, Bebauungspläne etc.)

- Sie / er ist an den Planungen im Interesse der Kinderbedürfnisse zu beteiligen und hat das Recht, eigene Stellungnahmen abzugeben. Diese sind den Beschlussgremien mit vorzulegen.…

Strukturelle Einbindung / Ressourcen

- eine Zuarbeit findet durch das Bürgermeister- und Presseamt statt

- die Referate und Dienststellen unterstützen die / den Kinderbeauftragte/n bei der Erledigung der Aufgaben …

Probleme:

·         Informationsfluss von Seiten der Verwaltung ist gering

·         Einbindung in Planungsvorgänge ist in unserer Amtszeit nicht vorgekommen

·         Zuarbeit durch Bürgermeisteramt findet nur einschränkt statt

 

Verbesserungsvorschläge:

·         Einrichtung eines Kindertelefons, welches zu den üblichen Bürozeiten persönlich besetzt ist und für uns Nachrichten entgegennimmt

·         Technische Abkopplung des Datenspeichers der Kinderbeauftragten von anderen Ämtern (und damit auch von „Vorgesetzten“)

·         Durchführung kleiner „Kinderkonferenzen“ in Grundschulen, in enger Zusammenarbeit mit Verwaltung und Schulen

·         Eine Ernennung eines kinderzuständigen Mitarbeiters in jedem Amt (dies würde zum einen den Informationsfluss zwischen Ämtern und Kinderbeauftragten verbessern und zum anderen das Bewusstsein für kinderrelevante Vorgänge innerhalb der Verwaltung schärfen)

 

 

                Nach unserer Erfahrung braucht man, um die Aufgabe der Kinderbeauftragten angemessen zu erfüllen, mindestens 25 Std pro Woche in 40 Wochen im Jahr. Damit stellt sich das Problem, qualifizierte Menschen zu finden, die dieses Arbeitspensum voll ehrenamtlich ausüben wollen. Eine breite Unterstützung und Zuarbeit durch die verschiedenen Ämter würde aber möglicherweise diesen Zeitaufwand etwas überschaubarer machen.

 


Anlagen: