(Antrag gem. § 3 Nr. 13 der Geschäftsordnung)
Der Beschluss des BWA vom 17.07.2007 wird bestätigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß § 3 Nr. 13 der Geschäftsordnung hat der Stadtrat über die einander widersprechenden Beschlüsse des BWA vom 17.07.2007 (einstimmig) und des UVPA vom 22.06.2010 (11:2) zu entscheiden (siehe Anlagen).

Im fachkundigen Kreis u. a. mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde die Entfernung des Baumstandortes eingehend erörtert mit dem Ergebnis, dass der Baum wieder ersetzt werden soll, damit die Wahrnehmung und Wirkung des gestalteten Platzensembles erhalten bleibt. Bei der damaligen Platzgestaltung hat man nachvollziehbar und stimmig die Anordnung der Bäume als Reihe stringent nach der Randbebauung des Platzes ausgerichtet und nur das Schloss als das bedeutsamste Gebäude am Platz freigestellt. Somit hat die  Platzgestaltung die Charakteristik der barocken Planstadt aufgenommen und gewahrt.

Auch wenn man der Auffassung folgen kann, dass der historische Stadtraum keine Bäume bedingt, ist dennoch die in der Vergangenheit vorgenommene Gestaltung der Platzanlage mit Bäumen dem Ensemble angemessen. Eine Alternative wäre eine Platzanlage ohne Bäume, entsprechend dem historischen Ursprung.

Ohne den zu ersetzenden Baum ist die symmetrische Ausformung gestört und der Baum an der Südseite wird als solitär wahrgenommen, was dem Platzensemble nicht entspricht.


Anlagen:        BWA vom 17.07.2007
                        UVPA vom 22.06.2010