Umfang und Tiefe der Aussage im Arbeitsprogramm 2011 sollen sich nur noch auf Kerndaten beschränken (Personal, Finanzausstattung, Arbeitsschwerpunkte).
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 werden neue Vorlagen für die Arbeitsprogramme der Ämter verwendet. Die Inhalte können, nach Erörterung im jeweiligen Fachausschuss variabel gestaltet werden.
Amt 34 erfüllt im Standesamtswesen nur Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei der Erfüllung dieser Beurkundungsaufgaben ist der Standesbeamte nicht an Weisungen (z.B. Gemeindeorgane) gebunden.
Im Friedhofswesen werden die Aufgaben ausschließlich von nicht beeinflussbaren Faktoren (Zahl der Sterbefälle, Bestattungen, etc.) bestimmt, die keine grundlegenden politischen Entscheidungen erfordern.