Betreff
Änderung der Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen
Vorlage
43/008/2010
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen wird entsprechend der Anlage 1 neu gefasst.

 

Für künftige Änderungen der Benutzungsordnung delegiert der Stadtrat die Zuständigkeit an den Kultur- und Freizeitausschuss.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2009 wurde die Benutzungsordnung der vhs Erlangen geändert und die Ermäßigungen für Kursentgelte für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB XII oder Wohngeld beziehen neu geregelt. Neu geregelt wurden auch die Ermäßigungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem Berufsausbildungsgesetz erhalten. Diese Regelungen sollen beibehalten werden.

 

Durch die Änderung der Benutzungsordnung im Dezember 2009 wurden irrtümlich die Ermäßigungen für besondere Zielgruppen wie bspw. Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen und für besondere Veranstaltungen, aber auch notwendige Einzelentscheidungen über Entgeltermäßigungen bei sog. Härtefällen, die bisher der Direktorin der vhs unterlagen, aus der Benutzungsordnung gestrichen. Diese Ermäßigungen wurden bereits seit vielen Jahren an der vhs Erlangen gewährt.

 

Auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage kann die vhs Erlangen ab sofort diese für den vhs-Geschäftsbetrieb unabdingbaren Rabatte nicht mehr gewähren. Daher wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Erlangen § 3 und § 4 der Benutzungsordnung erneut überarbeitet.

 

Neu in die Benutzungsordnung wurde § 4 Abs. 2 mit aufgenommen, der die Ermäßigung für Dozentinnen und Dozenten regelt. Die Dozentinnen und Dozenten der vhs Erlangen sollen je Semester einen Freikurs nach Wahl (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind) erhalten.

 

Neu geregelt wurde auch § 7 der Benutzungsordnung, damit in begründeten Einzelfällen (z. B. gegen Vorlage eines ärztl. Attests) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Kursbesuch zurücktreten können.

 

Alle Änderungen können der Anlage 1 „Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften“ entnommen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll zum 01.08.2010 geändert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        - Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften (Anlage 1)