Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen wird entsprechend der Anlage 1 neu gefasst.
Für künftige Änderungen der Benutzungsordnung delegiert der Stadtrat die Zuständigkeit an den Kultur- und Freizeitausschuss.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2009 wurde die Benutzungsordnung der
vhs Erlangen geändert und die Ermäßigungen für Kursentgelte für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach
den Vorschriften des SGB XII oder Wohngeld beziehen neu geregelt. Neu geregelt
wurden auch die Ermäßigungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Leistungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie dem Berufsausbildungsgesetz erhalten. Diese Regelungen sollen beibehalten
werden.
Durch die Änderung der Benutzungsordnung im Dezember 2009 wurden
irrtümlich die Ermäßigungen für besondere Zielgruppen wie bspw. Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit Behinderungen und für besondere Veranstaltungen,
aber auch notwendige Einzelentscheidungen über Entgeltermäßigungen bei sog.
Härtefällen, die bisher der Direktorin der vhs unterlagen, aus der
Benutzungsordnung gestrichen. Diese Ermäßigungen wurden bereits seit vielen
Jahren an der vhs Erlangen gewährt.
Auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage kann die vhs Erlangen ab sofort
diese für den vhs-Geschäftsbetrieb unabdingbaren Rabatte nicht mehr gewähren.
Daher wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Erlangen § 3 und § 4
der Benutzungsordnung erneut überarbeitet.
Neu in die Benutzungsordnung wurde § 4 Abs. 2 mit aufgenommen, der die
Ermäßigung für Dozentinnen und Dozenten regelt. Die Dozentinnen und Dozenten
der vhs Erlangen sollen je Semester einen Freikurs nach Wahl (ausgenommen
Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht
ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind) erhalten.
Neu geregelt wurde auch § 7 der Benutzungsordnung, damit in begründeten
Einzelfällen (z. B. gegen Vorlage eines ärztl. Attests) die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer vom Kursbesuch zurücktreten können.
Alle Änderungen können der Anlage 1 „Gegenüberstellung der geänderten
Vorschriften“ entnommen werden.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll zum 01.08.2010 geändert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: - Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften (Anlage 1)