Betreff
Prüfung der Eröffnungsbilanz - zeitlicher Ausblick
Vorlage
14/009/2010
Aktenzeichen
OBM/14/SKA- 2816
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 91 Abs. 2 KommHV-Doppik so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30.11. des ersten Haushaltsjahres nach der Umstellung auf die Doppik festgestellt werden kann. Für die Stadt Erlangen hätte sie de jure bis zum 30.11.2009 vorliegen müssen.

 

Nach Mitteilung von Ref. II wird sich die Fertigstellung bis mindestens 31.07.2010 verzögern, auch eine weitere Verschiebung bis nach der Sommerpause erscheint nicht mehr ausgeschlossen (vgl. hierzu und auch zu den Gründen MzK von Ref. II im HFPA vom 21.04.2010).

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird alsbald nach Fertigstellung die Prüfung der Eröffnungsbilanz in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vornehmen. Hierfür ist nach den Erfahrungen anderer Städte mit einer Netto-Prüfdauer von etwa drei Monaten zu rechnen. Sofern sich während der Prüfung herausstellen sollte, dass hieran Nacharbeiten durchzuführen sind, dürfte sich der Prüfungsabschluss entsprechend nach hinten verschieben.