Betreff
Auswirkungen der neuen Sperrzeitregelung während der Bergkirchweihzeit
Vorlage
32/006/2010
Aktenzeichen
III/32/LHC
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss des Stadtrates vom 25. März 2010  wurde die Sperrzeit gemäß § 1 Abs. 1 der SperrzeitVO der Stadt Erlangen dahingehend geändert, dass in der Erlanger Innenstadt die Sperrzeit während der Erlanger Bergkirchweih um 3:00 Uhr beginnt.

 

In der Sitzung der Sicherheitsrunde vom 17. Juni 2010 wurde von der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt und den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung (Referate II und III) übereinstimmend festgestellt, dass sich die Neuregelung im Jahr 2010 bereits bewährt hat und positive Ergebnisse festzustellen sind durch
- eine verbesserte Sicherheitslage
- rechtzeitiger und problemloser Reinigung
und
- die Regelung von den Gastronomen mit getragen wurde und die Anerkennung der Anwohner gefunden hat.

Nach Beobachtungen und Feststellungen der (Polizei und Ordnungsamt) haben sich die Personengruppen vor den Lokalen nach 3:00 Uhr sehr schnell aufgelöst und die Aktivitäten sich bereits kurz nach 3:00 Uhr in die Innenbereiche der Lokale mit entsprechender Sperrzeitgenehmigung verlagert.
Das Konfliktpotential war ab 3:30 Uhr wesentlich geringer als in den Vorjahren. Beispielhaft kann festgestellt werden, dass im Zeitraum 3:00 Uhr bis 6:00 Uhr 2010   k e i n e  gefährliche Körperverletzung angezeigt werden musste, 2009 dagegen 8 Fälle. Das Anzeigenaufkommen im Innenstadtbereich insgesamt war ebenfalls rückläufig im Zeitraum
            0:00 Uhr bis 2:59 Uhr  - 5 %   gegenüber 2009
            3:00 Uhr bis 6:00 Uhr   - 28 %.

Bei den gemeinsamen Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei waren lediglich 5 Sperrzeitverstöße festzustellen.

Die Neuregelung hat sich ferner sehr positiv auf die Stadtreinigung ausgewirkt. Die Reinigungsarbeiten durch EB 77 waren wieder rechtzeitig und gut möglich.

 

 


Anlagen: keine