Betreff
Stichprobenanalyse der Neuzugänge ins SGB II in Erlangen
Vorlage
50/014/2010
Aktenzeichen
V/50/VOA - 86 2249
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Im Jahr 2007 hat die Verwaltung erstmals über einen Zeitraum von zwei Monaten (April und Mai 2007) alle Neuzugänge in den SGB II-Leistungsbezug in Erlangen stichprobenartig analysiert. Dabei wurden unter anderem die Gründe für den Zugang ins SGB II-System, die Einkommenssituation und die Familiensituation der betroffenen Personen erfasst.

 

Für den Zeitraum Februar und März 2010 wurde diese Analyse der Neuzugänge jetzt wiederholt und erlaubt so einen Vergleich der Ergebnisse aus 2007 und aus 2010.

 

Bei einem Vergleich der Ergebnisse zeigen sich folgende Besonderheiten:

 

 

Ursachen für den Zugang in den SGB II-Leistungsbezug

 

·      der Auslauf des ALG I-Bezugs oder der Verlust des Arbeitsplatzes sind wie schon vor drei Jahren zusammen nur in ca. 29 % der Fälle Ursache für den Zugang ins SGB II-System. Damit sind diese arbeitsmarktpolitischen Ursachen zwar wichtig, keineswegs aber in der Mehrheit der Fälle maßgebend. Selbst wenn man die Ursache „Beendigung oder Scheitern der Selbstständigkeit“ hinzunimmt, zeigt sich, dass das Herausfallen aus dem Arbeitsmarkt – ebenso wie vor drei Jahren – nur für etwa ein Drittel der Zugangsfälle verantwortlich ist.

·      Stark zugenommen haben die Zugänge wegen Beendigung von Studium oder Ausbildung. Wer hier nicht nahtlos eine Stelle findet, ist im Regelfall vorübergehend in einer finanziellen Notlage, die mithilfe der SGB II-Leistungen überbrückt werden kann bis der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt.

·      Von 2 auf 12 ebenfalls deutlich zugenommen haben die Situationen, in denen das verfügbare Vermögen aufgebraucht ist und der Lebensunterhalt nur mithilfe der SGB II-Leistungen sichergestellt werden kann – ohne dass sich eine Veränderung der betroffenen Personen der Beteiligung am Arbeitsmarkt ergeben hätte.

·      Dagegen hat die familiäre Katastrophe (Scheidung, Trennung oder Tod des Partners) in deutlich weniger Fällen als vor drei Jahren die Ursache für den Zugang zum SGB II-Leistungsbezug gesetzt.

 

 

 

 

Einkommenssituation

 

Bei der Einkommenssituation zeigen sich bei einem Vergleich der Werte von 2007 und 2010 keine gravierenden Verschiebungen. Es ist lediglich eine gewisse Tendenz zu mehr Personen ohne Erwerbseinkommen und zu weniger Personen mit höherem Erwerbseinkommen feststellbar.

 

 

Zuzug von außerhalb

 

·      Die Anzahl der Zuzüge an neuen SGB II-Empfängern in Erlangen ist unverändert geblieben und zeigt keine Auffälligkeiten.

·      Auch bei der Analyse der Herkunft der neuen SGB II-Bezieher sind keine Besonderheiten feststellbar. Über die Hälfte der Betroffenen sind aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt oder aus den umliegenden Kommunen zugezogen (drei aus dem restlichen Bayern, vier aus den alten Bundesländern und drei aus den neuen Bundesländern), was einer normalen Mobilität entsprechen dürfte und keine Auffälligkeiten aufweist. Nur zwei neue SGB II-Bezieher sind aus dem Ausland zugezogen.

 

 

Zur Familiensituation

 

·      Insgesamt ergibt sich beim Vergleich der Zahlen von 2007 zu 2010 ein Anstieg der Fälle um 15 %, jedoch nur ein Anstieg der Personenzahl um 6 %. Dies liegt darin begründet, dass die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien von 52 auf 42 zurückgegangen ist.

·      Im Übrigen ist tendenziell ein Anstieg der alleinstehenden Personen und der Paare ohne Kinder festzustellen – es ist nicht abschätzbar, ob dieses Ergebnis der Zweimonatsstichprobe zufallsbedingt ist oder nicht.

 

 

Schnelles Bezugsende

 

·      Zwei Monate nach Ende des Untersuchungszeitraums (Ende Mai 2010) waren bereits 24 der Neuzugänge wieder aus dem SGB II-Bezug ausgeschieden. Dies ist eine glatte Verdoppelung des entsprechenden Ergebnisses von vor drei Jahren.

·      Dieses erfreuliche Ergebnis dürfte sehr stark damit zusammenhängen, dass der Zugangsgrund „Beendigung von Studium oder Ausbildung“ deutlich zugenommen hat. Denn dieser Personenkreis muss mithilfe der SGB II-Leistungen im Regelfall nur eine vorübergehende Notlage überbrücken und ein schneller Ausstieg aus dem Hilfebezug ist bei diesem Personenkreis am ehesten wahrscheinlich und machbar.

 

 

 

 

Jeweils in Kopie an 501 und GGFA jeweils zur Kenntnis

 

Anlagen:    1. Analyse der Neuzugänge