Betreff
Nachprüfung gemäß § 11 der Geschäftsordnung: Überprüfungsantrag Nr. 056/2010 der SPD-Fraktion zu TOP 27 UVPA 18.05.2010 "Bebauungsplan Nr. T 385 der Stadt Erlangen - Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Billigungsbeschluss"
Vorlage
611/035/2010
Aktenzeichen
VI/61/T. 1341
Art
Beschlussvorlage

Für die Durchführung der Bürgerbeteiligung wird der anliegende Beschluss des UVPA vom 18.05.2010 den Bauleitplan öffentlich auszulegen bestätigt.


Der Überprüfungsantrag Nr. 056/2010 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Stadt die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürger an der Bauleitplanung durch eine  öffentliche Auslegung des Bauleitplanes zu ermöglichen. Mit der öffentlichen Auslegung hat der Bürger die Möglichkeit, sich über die ausgelegten Planunterlagen zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Beschluss des UVPA vom 18.05.2010
                        Überprüfungsantrag Nr. 056/2010 der SPD-Fraktion