Für die Durchführung der Bürgerbeteiligung wird der anliegende Beschluss des UVPA vom 18.05.2010 den Bauleitplan öffentlich auszulegen bestätigt.
Der Überprüfungsantrag Nr. 056/2010 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Stadt die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürger an der Bauleitplanung durch eine öffentliche Auslegung des Bauleitplanes zu ermöglichen. Mit der öffentlichen Auslegung hat der Bürger die Möglichkeit, sich über die ausgelegten Planunterlagen zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Beschluss des UVPA vom 18.05.2010
Überprüfungsantrag
Nr. 056/2010 der SPD-Fraktion