Betreff
Stadtteilhaus Röthelheimpark - Vergabe der Trägerschaft
Vorlage
51/006/2010
Aktenzeichen
IV/51/JHP/ KSY T. 2845
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
  1. Der Stadtjugendring Erlangen und ev. Gemeinde St. Matthäus Erlangen werden gemeinsam mit der Trägerschaft des Stadtteilhauses Röthelheimpark, Schenkstr. 111 beauftragt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die, dazu notwendigen Verträge abzuschließen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Jugendclub Easthouse einen gesonderten Mietvertrag zur Nutzung der für die Jugendclubnutzung vorgesehenen Räume abzuschließen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Leistungsvertrags die dazu notwendigen Finanzmittel im Haushalt zu beantragen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
Die Bauarbeiten zur Errichtung des Stadtteilhauses im Röthelheimpark werden aller Voraussicht nach im Herbst diesen Jahres abgeschlossen werden.

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.04.2009, sowie des Kultur- und Freizeitausschusses vom 13.05.2009 wurde durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Stadtjugendring und St. Matthäusgemeinde eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen zur Trägerschaft des Stadtteilhauses erarbeitet (Leistungsvertrag siehe Anlage1). Die Verhandlungen hierzu sind zwischenzeitlich erfolgt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Betrieb des Hauses soll nach Abschluss der notwendigen Verträge sowie nach Fertigstellung des Hauses unverzüglich aufgenommen werden. Die Trägerschaft soll gemeinsam von Stadtjugendring und St. Matthäusgemeinde übernommen werden. Diese haben sich in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung zu einer Trägergemeinschaft formiert. Da in den mit der Stadt abzuschließenden Verträgen auf diese Kooperationsvereinbarung Bezug genommen wird, ist diese Vereinbarung der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Die zum Betrieb des Hauses notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die Miet- und Nebenkosten werden durch die Stadt Erlangen bezuschusst, wobei den Ausgaben für die Miete entsprechende Einnahmen bei GME gegenüber stehen. Näheres hierzu regelt der beigefügte Leistungsvertrag (Anlage 1)

Das Gebäude soll zudem vom Jugendclub Easthouse genutzt werden. Dieser ist Mitglied des Dachverbands der Erlanger Jugendclubs. Mit diesem soll ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Betrieb des Hauses durch die Trägergemeinschaft. Finanzierung in Form einer jährlichen Bezuschussung. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Aufteilung auf die Budgets von Amt 41 und Amt 51 soll an den Stellenanteilen gemessen werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Ca. 383.000€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind i.H.v. ca. 197.000 € vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind i.H.v. ca. 186.000 € nicht vorhanden

 

Die Miete i.H.v. ca. 133.000 Euro an GME sollte, anteilig in den Budgets von Amt 41 Miete Jugendclub) und Amt 51 (Miete Stadtteilhaus) eingestellt werden. Die entsprechenden Verträge bedürfen noch einer formellen Überarbeitung.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Stellungnahme der Kämmerei kann sich nur mit der Finanzierungsthematik der Vorlage befassen. Eine rechtliche Überprüfung der vertraglichen Regelungen sollte aus Sicht der Kämmerei noch durch das Rechtsamt erfolgen.

1      Selbstverständlich sieht auch die Kämmerei die Notwendigkeit, ein neues Gebäude zu betreiben und zu unterhalten, dennoch ist zu berücksichtigen, dass es sich dem Grunde nach um eine „rein“ freiwillige Leistung handelt und das Wie – der Standard - kritisch zu hinterfragen ist. Die Frage des Standards stellt sich aus Sicht der Kämmerei nicht nur hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen aus dieser Maßnahme, sondern auch dahingehend, ob aus „Gerechtigkeitsgründen“ eine Standardhebung bei anderen Maßnahmen ausgelöst wird.

1.1   In der Stadtratssitzung vom 24.06.2010 wurde – bis auf wenige Ausnahmetatbestände – ein sog. „Nullstellenplan“ beschlossen. Aus beigefügter Personalaufstellung und Kostenkalkulation ist die Schaffung von 5,25 – nichtstädtischen - Stellen (einschließlich einer Praktikantenstelle) zusätzlich zu 2,25 Stellen vorhandenen Stellen ersichtlich. Die Kämmerei sieht es als notwendig an, die vorgeschlagene Stellenausstattung zu reduzieren.

1.2   Beispielsweise wird bei den zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen auch eine Hausmeisterstelle benannt. Angesichts der Bestrebungen der Stadt, durch geeignete Maßnahmen die Stellenbemessung bei der Hausmeisterei zu reduzieren, wird auch bei den nichtpädagogischen Stellen die Notwendigkeit einer Standardreduzierung gesehen.

1.3   Soweit aus dem Leistungsvertrag zwischen der Stadt Erlangen und den „TRÄGERN“ ersichtlich, werden die Personalkosten vollständig von der Stadt bezuschusst. Eine 100%ige Bezuschussung belohnt aber ein sparsames Wirtschaften finanziell nicht. Die Kämmerei schlägt deshalb einen geringeren Fördersatz vor (ggf. Deckelung der Personalkosten).

1.4   Hinterfragt werden sollte aus Sicht der Kämmerei auch, ob sich der Ansatz für Sach- und Programmkosten reduzieren lässt, obgleich es sich nur um einen relativ geringen Betrag handelt. Es stellt sich aber auch hier die Frage des Standards.

2      Nur nachrichtlich benannt sind in der Vorlage anfallende Mietkosten von 133.000 Euro. Offenbar sollen auch diese Kosten, wie die Mietnebenkosten, in voller Höhe durch die Stadt bezuschusst werden. Diese Kosten wären ebenfalls als Zuschuss an die TRÄGER im Haushalt auszuweisen, sodass sich aufgrund der Vorlage der Zuschuss an die TRÄGER auf mehr als 500.000 Euro p. a. summieren würde. Aus Sicht der Stadtkämmerei sollten auch die TRÄGER einen gewissen Anteil an den Miet- und Mietnebenkosten tragen.

3      Es sei darauf hingewiesen, dass im Haushalt 2010 für das Stadtteilhaus Röthelheimpark zusätzlich zu dem für das „Easthouse“ veranschlagten Betrag von 131.000 Euro weitere 70.000 Euro eingestellt sind. Von dieser geplanten Mittelausstattung ist die Vorlage weit entfernt. Der Betrieb und Unterhalt des Gebäudes sowie die Fördersätze müssen sich an diesem Betrag ausrichten!

4      Aus Sicht der Kämmerei ergibt sich auf Basis der vorgelegten Zahlen folgende Haushaltsbelastung zusätzlich zum bisherigen Betrieb des „Easthouse“:

 

Aufwand:        Personalkostenerstattung                              330.000 Euro
Zuschuss Programmkosten                            30.000 Euro
Mietkostenerstattung                                     133.000 Euro
Kostenerstattung Mietnebenkosten                 24.400 Euro
Summe                                                          514.400 Euro

 

Wegfall:          Zuschuss Easthouse                                     131.134 Euro
Mieteinnahmen GME                                    133.000 Euro
anteiliger Zuschuss StJR                                10.000 Euro
Summe                                                          274.134 Euro

Mehrbelastung des städtischen Haushalts                     240.266 Euro

 

Ende der Stellungnahme der Kämmerei.

 

Die Verwaltung des Jugendamts wird sich in der Sitzung hierzu äußern.

 


Anlagen:       

  1. Leistungsvertrag zur Trägerschaft des Stadtteilhauses
  2. Kooperationsvereinbarung der Trägergemeinschaft
  3. Konzeption zum Betrieb des Stadtteilhauses Röthelheimpark
  4. Kostenaufstellung