Betreff
Umbau einer Kindergartengruppe zu einer Krippengruppe in dem Kath. Kindergarten Heilig Kreuz: Bedarfsanerkennung von 12 Plätzen sowie Bereitstellung der Bau- und Ausstattungskosten
Vorlage
512/010/2010
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.1731
Art
Beschlussvorlage

In der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz, Träger Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz werden 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

Der Träger erhält einen Zuschuss für die Bau- und Ausstattungskosten wie im Sachbericht aufgezeigt.

Der Bau- und Ausstattungszuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts bewilligt.

Im Rahmen der Hausberatungen muss der Haushaltsansatz jährlich ab 2011 für die Bezuschussung der Betriebskosten um 80.000 € erhöht werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz plant im Fürstenweg 28, Erlangen-Bruck in ihrer Kindertageseinrichtung eine Krippengruppe mit 12 Plätzen einzurichten. Der Kath. Kindergarten Heilig Kreuz besteht aus vier Kindergartengruppen. Eine der Kindergartengruppe ist für Kinder ab 2 Jahren geöffnet. Diese Gruppe – die derzeit schon als provisorische Krippengruppe läuft und in die Krippenquote mit einfließt – soll in eine feste Krippengruppe umgewandelt werden. Hierzu sind bauliche Veränderungen notwendig.

Beim Umbau der Räumlichkeiten handelt es sich vorrangig um Innenausbaumaßnahmen wie Umbau des Sanitärraums, Erneuerung der Fußböden, Decken und Beleuchtung sowie Einrichtung eines Garderobenbereiches für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. In die vorhandene Bausubstanz wird nicht eingegriffen. Im Außenbereich wird eine separate Spielfläche in Nähe der Kinderkrippe geschaffen. Hierfür muss der Garten teilweise umgebaut werden.

Es haben Abstimmungsgespräche mit dem Amt für Gebäudemanagement, dem Stadtjugendamt und dem Träger stattgefunden. Dem Vorhaben kann in Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt werden.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung bietet sich folgendes Bild:

Um dem Ziel der wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht werden zu können, wird die Stadt Erlangen bei der Bedarfsplanung in verschiedene Planungsbezirke unterteilt. Die Kindertagesstätte Hl. Kreuz befindet sich aus Sicht der geografischen Planungszuweisung im Kindergartenplanungsbezirk 8 – Bruck - Bachfeld bzw. im Krippenplanungsbezirk F - Bruck.

Im Krippenplanungsbezirk F - Bruck können derzeit 75 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren angeboten werden. Dies entspricht einem lokalen Versorgungsgrad von ca. 19,1%. Dieser Wert liegt unter dem derzeitigen Stadtschnitt von ca. 22,4%.
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Die Erkenntnisse der Jugendhilfeplanung über den aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Planungsbezirk weisen darauf hin, dass dieser mit der aktuell angebotenen Anzahl an Betreuungsplätzen nicht hinreichend gedeckt werden kann. Der Wegfall der derzeitig provisorisch im Kindergarten Hl. Kreuz angebotenen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wäre somit kontraproduktiv.

Darüber hinaus ist die Situation der Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort zu betrachten.

Der Versorgungsgrad mit Kindergartenplätzen liegt im Planungsgebiet Bruck - Bachfeld bei 72,7%, im angrenzenden Planungsgebiet Bruck – Bierlach bei 164%. Der Stadtdurchschnitt liegt derzeit bei 99,8%.

Die Untersuchung von 2009 zur Mobilität in der Kinderbetreuung hat für den Kindergartenbereich ergeben, dass ca. 50% der Kindergartenkinder aus Bruck - Bachfeld in angrenzenden Planungsbezirken, besonders in den Bezirken Bruck Bierlach und Eltersdorf (118 %) betreut werden. Somit ist für Bruck - Bachfeld die Versorgung mit Kindergartenplätzen im erweiterten Wohnumfeld - wie bisher auch - weiterhin gewährleistet.

In der Zusammenschau der verschiedenen Kriterien ist die Platz-Umwandlung in der Kindertagesstätte Heilig Kreuz aus Sicht der Jugendhilfeplanung als dem Bedarf angemessen zu befürworten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.) Bedarfsanerkennung von 12 Krippenplätzen, Bezuschussung der laufenden Betriebskosten

2.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umbaukosten

3.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattungskosten der 12 Krippenplätze

4.) Beantragung der staatlichen Fördergelder

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen des Sonderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ von 2008 – 2013 Fördermittel zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Bei Umbau wird – im Gegensatz zu Neubauten – nicht eine Förderpauschale zu Grunde gelegt, sondern die tatsächlichen Kosten herangezogen und von diesen 70,4% der zuweisungsfähigen Kosten als staatlichen Förderzuschuss ausgezahlt. Ausstattungskosten werden wie bei Neubauten mit 1.250 € pro Platz gefördert.

Für den Umbau der Kindergartengruppe in eine Krippengruppe entstehen Umbaukosten in Höhe von 142.800 €. Zuweisungsfähige Kosten sind voraussichtlich mit 135.946 € zu veranschlagen. Von diesen zuweisungsfähigen Kosten übernimmt der Staat 70,4% = 95.706 €. Hinzu kommt ein staatlicher Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 15.000 €, so dass mit staatlichen Fördergeldern in Höhe von voraussichtlich 110.706 € zu rechnen ist.

Die Baukosten lt. Kostenschätzung in Höhe von 142.800 € abzüglich der staatlichen Baukostenförderung (95.706 €) ergeben einen Differenzbetrag von 47.094 €. Von diesem Betrag ist laut Investitionsprogramm die Kommune verpflichtet, 50 % der Kosten zu übernehmen. D.h. für die Stadt Erlangen errechnet sich ein kommunaler Zuschuss in Höhe von voraussichtlich 23.547 €.

Für die Umbau- und Ausstattung der Kinderkrippe Heilig Kreuz entsteht somit ein Zuschussbedarf von insgesamt 134.253 €. Davon werden 110.706 € durch den Freistaat Bayern refinanziert, so dass eine Nettozuschussleistung von 23.547 € für die Stadt entsteht.

Der Träger hat Ausstattungskosten in Höhe von 17.850 € vorgelegt. Das Förderprogramm sieht eine maximale Ausstattungspauschale von 15.000 € für eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen vor. Die Ausstattungskosten sind somit höher angesetzt, als das Förderprogramm vorsieht. Die Mehrkosten für die Ausstattung der Krippe in Höhe von 2.850 € gehen zu Lasten des Trägers.

 

Die Bedarfsanerkennung in der geplanten Kinderkrippe Heilig Kreuz erfolgt für 12 Plätze. Von daher wird der Träger verpflichtet, die neugeschaffenen Krippenplätze vorrangig mit Kindern aus Erlangen zu belegen.

 

Für die Kinderkrippe Heilig Kreuz hat die Stadt Erlangen ab voraussichtlich Dezember 2010 (geplanter Betriebsbeginn) Betriebskostenförderung zu leisten. Für den Monat Dezember wird eine Bezuschussung der Betriebskosten in Höhe von ca. 6.700 € zu leisten sein. Ab Januar 2011 muss jährlich eine Bezuschussung der Betriebskosten in Höhe von ca. 80.000 € veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Baukostenzuschuss:

Ausstattungszuschuss:

Zuschuss insgesamt:

 

119.253 €

  15.000 €

134.253 €

bei IPNr.:

365D.880

KSt.510 090

KTr. 365 100 51

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

Betriebskosten

1.) Dezember 2010

2.) jährlich ab 2011

 

 

    6.700 €

  80.000 €

bei Sachkonto:

SK 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

1.) Dezember 2010

2.) jährlich ab 2011

 

Staatszuschuss Baukosten

Staatl. Ausstattungszuschuss

Staatl. Zuschuss insgesamt

 

    3.350 €

  40.000 €

 

  95.706 €

  15.000 €

110.706 €

bei Sachkonto: SK 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

 

365D.610

KST. 512 090

KTr. 365 100 51

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010     
Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb sind auf KSt. 512 090 beantragt.
Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb müssen ab Januar 2011 auf KSt. 512 090 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
                 

 


Anlagen: