Betreff
Neubau einer Kinderkrippe der Katholischen Kirchenstiftung St. Sebald: Bedarfsanerkennung von 12 Plätzen sowie Bereitstellung der Bau- und Ausstattungskosten
Vorlage
512/009/2010
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.1731
Art
Beschlussvorlage

In der Kindertageseinrichtung St. Sebald, Träger Kath. Kirchenstiftung St. Sebald werden 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

Der Träger erhält einen Zuschuss für die Bau- und Ausstattungskosten wie im Sachbericht aufgezeigt.

Der Bau- und Ausstattungszuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010 bewilligt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen muss der Haushaltsansatz für die Bezuschussung der Betriebskosten für den Zeitraum September – Dezember 2011 voraussichtlich um 26.000 € und ab 2012 jährlich um 80.000 € erhöht werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kath. Kirchenstiftung St. Sebald plant in der Egerlandstr. 24, 91058 Erlangen ihre bestehende Kindertageseinrichtung um eine Krippe zu erweitern. Hierzu soll auf dem bestehenden Gebäude eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen aufgestockt werden. Wegen der beengten Flächen im Außenbereich konnten die Räumlichkeiten für die Kinderkrippe nur als Aufstockung geplant werden. Die Erschließung der Krippe erfolgt über den Haupteingang des Kindergartens.

Es haben Abstimmungsgespräche mit dem Amt für Gebäudemanagement, dem Bauaufsichtsamt, dem Stadtjugendamt und dem Träger stattgefunden. Dem Vorhaben kann in Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt werden.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung bietet sich folgendes Bild:

Der Kindergarten St. Sebald liegt im Planungsbezirk G - Röthelheim &Südgelände. In diesem lebten mit Stichtag zum 31.12.2009 ca. 665 Kinder im Alter von unter drei Jahren.

Derzeit können durch Plätze der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in diesem Bezirk 135 Betreuungsplätze angeboten werden. Die lokale Versorgungsquote liegt dementsprechend derzeit bei 20,3%.

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

Die Erkenntnisse der Jugendhilfeplanung über den aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Planungsbezirk weisen darauf hin, dass dieser mit der aktuell angebotenen Anzahl an Betreuungsplätzen nicht hinreichend gedeckt werden kann.

Die Neuschaffung von 12 Betreuungsplätzen für Kinder in Alter von unter drei Jahren in der Kindertagesstätte St. Sebald muss auch im Kontext der weiteren Planungsvorhaben in diesem Gebiet gesehen werden. Werden die dem Jugendamt derzeit vorliegenden Ausbauprojekte im heute vorgesehenen Umfang realisiert, so können bis 2012 voraussichtlich 248 Plätze im Krippenalter angeboten werden. Dies entspräche einer kleinräumigen Versorgungsquote von ca. 39%.

Da zum einen der Bedarf vor Ort aufgrund der vorherrschenden Bevölkerungsstruktur als im Stadtvergleich überdurchschnittlich einzuschätzen ist, zum anderen die Untersuchung zu den stadtinternen Wanderungsbewegungen in der Kindertagesbetreuung aus dem Jahr 2009 gezeigt haben, dass die Einrichtungen des Planungsbezirkes G von Kindern aus allen anderen Planungsbezirken besucht werden, sind die Platzneuschaffungen im Planungsbezirk G als bedarfsnotwendig einzustufen.

Aus diesem Grund befürwortet die Jugendhilfeplanung die Bedarfsanerkennung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Kindertagesstätte St. Sebald.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.) Bedarfsanerkennung von 12 Krippenplätzen, Bezuschussung der laufenden Betriebskosten

2.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Neubaukosten zur Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippengruppe

3.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattungskosten der 12 Krippenplätze

4.) Beantragung der staatlichen Fördergelder

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Freistaat Bayern gewährt nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 Fördermittel zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Bei Neubau einer Kinderkrippe wird eine Förderpauschale zu Grunde gelegt, die sich bei 12 Plätzen wie folgt zusammensetzt: 12 x 10qm x derzeitigem Kostenrichtwert von 3.420 € = 410.400 €. Von den zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 410.400 € errechnet sich für die Stadt Erlangen ein staatlicher Zuschuss von 70,4%. D.h. für den Neubau einer Kinderkrippe mit 12 Plätzen werden staatliche Fördergelder in Höhe von 288.921,60 €, also rund 288.922 € (410.400 € x 70,4%) gewährt. Zusätzlich werden nach der Krippenförderrichtlinie Ausstattungskosten in Höhe von maximal 15.000 € (1.250 € pro Platz) durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Das ergibt beim Neubau einer Kinderkrippe mit 12 Plätzen einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 303.922 € (288.922 € + 15.000 €).

Bei dem geplanten Neubau der Kinderkrippe St. Sebald entstehen Baukosten in Höhe von voraussichtlich 398.596 €. Der Neubau wird mit einem staatlichen Baukostenzuschuss in Höhe von 288.922 € gefördert. Der verbleibenden Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 109.674 € teilen sich zu je 50 % die Kommune und der Träger (= je 54.837 €). Für den Neubau und die Ausstattung der Kinderkrippe der Kath. Kirchenstiftung St. Sebald entsteht somit ein Zuschussbedarf von insgesamt 358.759 € (303.922 € + 54.837 €). Davon werden 303.922 € durch den Freistaat Bayern refinanziert, so dass eine Nettozuschussleistung von 54.837 € für die Stadt entsteht.

 

Die Bedarfsanerkennung für die geplante Kinderkrippe St. Sebald erfolgt für 12 Plätze. Von daher wird der Träger verpflichtet, die neugeschaffenen Krippenplätze vorrangig mit Kindern aus Erlangen zu belegen.

 

Für die Kinderkrippe St. Sebald hat die Stadt Erlangen ab September 2011 (geplanter Betriebsbeginn) Betriebskostenförderung zu leisten. Für den Zeitraum September bis Dezember 2011 entstehen voraussichtlich 26.000 € Betriebskostenförderung. Ab 2012 muss eine Betriebskostenförderung von ca. 80.000 € für die Kinderkrippe im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Baukostenzuschuss:

Ausstattungszuschuss:

Zuschuss insgesamt:

 

343.759 €

  15.000 €

358.759 €

bei IPNr.:

365D.880

KSt. 510 090

KTr. 365 100 51

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

Betriebskosten:

1.) Voraussichtlich ab 9/2011

2.) jährlich ab 2012

 

 

  26.000 €

  80.000 €

bei Sachkonto:

SK 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

1.) 01.09 – 31.12.2011

2.) Jährlich ab 2012

 

Staatszuschuss Baukosten

Staatl. Ausstattungszuschuss

Staatl. Zuschuss insgesamt

 

  13.000 €

  40.000 €

 

288.922 €

  15.000 €

303.922 €

 

bei Sachkonto: SK 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

 

365D. 610

KSt. 512 090

KTr. 365 100 51

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

 

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010

Haushaltsmitteln für den laufenden Betrieb müssen ab September 2011 auf KSt. 512 090 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.     




Anlagen: