In der Kindertageseinrichtung St. Sebald, Träger Kath. Kirchenstiftung St. Sebald werden 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
Der Träger erhält einen Zuschuss für die Bau- und Ausstattungskosten wie im Sachbericht aufgezeigt.
Der Bau- und Ausstattungszuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010 bewilligt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen muss der Haushaltsansatz für die Bezuschussung der Betriebskosten für den Zeitraum September – Dezember 2011 voraussichtlich um 26.000 € und ab 2012 jährlich um 80.000 € erhöht werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Kath. Kirchenstiftung St. Sebald plant in der Egerlandstr. 24, 91058 Erlangen ihre bestehende Kindertageseinrichtung um eine Krippe zu erweitern. Hierzu soll auf dem bestehenden Gebäude eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen aufgestockt werden. Wegen der beengten Flächen im Außenbereich konnten die Räumlichkeiten für die Kinderkrippe nur als Aufstockung geplant werden. Die Erschließung der Krippe erfolgt über den Haupteingang des Kindergartens.
Es haben Abstimmungsgespräche mit dem Amt für Gebäudemanagement, dem Bauaufsichtsamt, dem Stadtjugendamt und dem Träger stattgefunden. Dem Vorhaben kann in Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt werden.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung bietet sich folgendes Bild:
Der Kindergarten St. Sebald liegt im
Planungsbezirk G - Röthelheim &Südgelände. In diesem lebten mit
Stichtag zum 31.12.2009 ca. 665 Kinder im Alter von unter drei Jahren.
Derzeit können durch Plätze der
Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in diesem Bezirk 135
Betreuungsplätze angeboten werden. Die lokale Versorgungsquote liegt
dementsprechend derzeit bei 20,3%.
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013
ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab
Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung,
spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Die Erkenntnisse der Jugendhilfeplanung über
den aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem
Planungsbezirk weisen darauf hin, dass dieser mit der aktuell angebotenen
Anzahl an Betreuungsplätzen nicht hinreichend gedeckt werden kann.
Die Neuschaffung von 12 Betreuungsplätzen
für Kinder in Alter von unter drei Jahren in der Kindertagesstätte St. Sebald
muss auch im Kontext der weiteren Planungsvorhaben in diesem Gebiet gesehen
werden. Werden die dem Jugendamt derzeit vorliegenden Ausbauprojekte im heute
vorgesehenen Umfang realisiert, so können bis 2012 voraussichtlich 248 Plätze
im Krippenalter angeboten werden. Dies entspräche einer kleinräumigen
Versorgungsquote von ca. 39%.
Da zum einen der Bedarf vor Ort aufgrund der
vorherrschenden Bevölkerungsstruktur als im Stadtvergleich überdurchschnittlich
einzuschätzen ist, zum anderen die Untersuchung zu den stadtinternen
Wanderungsbewegungen in der Kindertagesbetreuung aus dem Jahr 2009 gezeigt
haben, dass die Einrichtungen des Planungsbezirkes G von Kindern aus allen
anderen Planungsbezirken besucht werden, sind die Platzneuschaffungen im
Planungsbezirk G als bedarfsnotwendig einzustufen.
Aus diesem Grund befürwortet die
Jugendhilfeplanung die Bedarfsanerkennung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen
für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Kindertagesstätte St. Sebald.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
1.) Bedarfsanerkennung von 12 Krippenplätzen, Bezuschussung der laufenden Betriebskosten
2.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Neubaukosten zur Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippengruppe
3.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattungskosten der 12 Krippenplätze
4.) Beantragung der staatlichen Fördergelder
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Freistaat Bayern gewährt nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 Fördermittel zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Bei Neubau einer Kinderkrippe wird eine Förderpauschale zu Grunde gelegt, die sich bei 12 Plätzen wie folgt zusammensetzt: 12 x 10qm x derzeitigem Kostenrichtwert von 3.420 € = 410.400 €. Von den zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 410.400 € errechnet sich für die Stadt Erlangen ein staatlicher Zuschuss von 70,4%. D.h. für den Neubau einer Kinderkrippe mit 12 Plätzen werden staatliche Fördergelder in Höhe von 288.921,60 €, also rund 288.922 € (410.400 € x 70,4%) gewährt. Zusätzlich werden nach der Krippenförderrichtlinie Ausstattungskosten in Höhe von maximal 15.000 € (1.250 € pro Platz) durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Das ergibt beim Neubau einer Kinderkrippe mit 12 Plätzen einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 303.922 € (288.922 € + 15.000 €).
Bei dem geplanten Neubau der Kinderkrippe St. Sebald entstehen Baukosten in Höhe von voraussichtlich 398.596 €. Der Neubau wird mit einem staatlichen Baukostenzuschuss in Höhe von 288.922 € gefördert. Der verbleibenden Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 109.674 € teilen sich zu je 50 % die Kommune und der Träger (= je 54.837 €). Für den Neubau und die Ausstattung der Kinderkrippe der Kath. Kirchenstiftung St. Sebald entsteht somit ein Zuschussbedarf von insgesamt 358.759 € (303.922 € + 54.837 €). Davon werden 303.922 € durch den Freistaat Bayern refinanziert, so dass eine Nettozuschussleistung von 54.837 € für die Stadt entsteht.
Die Bedarfsanerkennung für die geplante Kinderkrippe St. Sebald erfolgt für 12 Plätze. Von daher wird der Träger verpflichtet, die neugeschaffenen Krippenplätze vorrangig mit Kindern aus Erlangen zu belegen.
Für die Kinderkrippe St. Sebald hat die Stadt Erlangen ab September 2011 (geplanter Betriebsbeginn) Betriebskostenförderung zu leisten. Für den Zeitraum September bis Dezember 2011 entstehen voraussichtlich 26.000 € Betriebskostenförderung. Ab 2012 muss eine Betriebskostenförderung von ca. 80.000 € für die Kinderkrippe im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Baukostenzuschuss: Ausstattungszuschuss: Zuschuss insgesamt: |
343.759 € 15.000 € 358.759 € |
bei IPNr.: 365D.880 KSt. 510 090 KTr. 365 100 51 |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten Betriebskosten: 1.) Voraussichtlich ab 9/2011 2.) jährlich ab 2012 |
26.000 € 80.000 € |
bei Sachkonto: SK 530 101 KSt. 512 090 KTr. 365 211 00 |
Korrespondierende Einnahmen 1.) 01.09 – 31.12.2011 2.) Jährlich ab 2012 Staatszuschuss Baukosten Staatl. Ausstattungszuschuss Staatl. Zuschuss insgesamt |
13.000 € 40.000 € 288.922 € 15.000 € 303.922 € |
bei Sachkonto: SK 414 101 KSt. 512 090 KTr. 365 211 00 365D. 610 KSt. 512 090 KTr. 365 100 51 |
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Haushaltsmittel
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010
Haushaltsmitteln für den laufenden Betrieb müssen ab September 2011 auf KSt. 512 090 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen: