Betreff
Neubau einer Kinderkrippe der Ev. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena, Tennenlohe: Bedarfsanerkennung von 12 Plätzen sowie Bereitstellung der Bau- und Ausstattungskosten
Vorlage
512/008/2010
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.1731
Art
Beschlussvorlage

In der Kindertageseinrichtung „Arche“, Träger Ev. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena Erlangen – Tennenlohe werden 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

Der Träger erhält einen Zuschuss für die Bau- und Ausstattungskosten wie im Sachbericht aufgezeigt.

Der Bau- und Ausstattungszuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010 bewilligt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 ist der Haushaltsansatz für die Bezuschussung der Betriebskosten für den Zeitraum September – Dezember 2011 voraussichtlich um 26.000 € und ab 2012 jährlich um 80.000 € zu erhöhen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Ev. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena plant in der Lachnerstrasse 43, 91058 Erlangen – Tennenlohe ihre bestehende Kindertageseinrichtung „Arche“ um eine Krippe zu erweitern. Hierzu soll auf dem Grundstück der Kirchengemeinde in unmittelbarerer Nähe zur „Arche“ eine Krippengruppe für 12 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren neu gebaut werden.

Es haben Abstimmungsgespräche zwischen dem Amt für Gebäudemanagement, dem Stadtjugendamt und dem Träger stattgefunden. Dem Vorhaben kann grundsätzlich in Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt werden. Die Zuordnung und räumliche Gliederung bei den vorgelegten Planungsunterlagen für die Kinderkrippe „Arche“ sind stimmig und funktional gut gelöst. Die Verkehrsflächen sind gering. Ein großzügiges Außengelände ist vorhanden. Die geplante Fassade ist aus funktionaler und wirtschaftlicher Sicht zu überarbeiten. Vor der endgültigen Freigabe durch die Verwaltung ist daher eine entsprechend überarbeitete Fassadenplanung vorzulegen.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung bietet sich folgendes Bild:

Die Kindertagesstätte „Arche“ liegt im Planungsbezirk I Erlangen Südost. In diesem lebten mit Stichtag zum 31.12.2009 185 Kinder im Alter von unter drei Jahren.

Derzeit können durch Plätze der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in diesem Bezirk 64 Betreuungsplätze angeboten werden. Die lokale Versorgungsquote liegt dementsprechend derzeit bei ca. 34,5%.

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

Die Erkenntnisse der Jugendhilfeplanung über den aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Planungsbezirk weisen darauf hin, dass dieser im Stadtvergleich als deutlich überdurchschnittlich anzusehen ist und mit der aktuell angebotenen Anzahl an Betreuungsplätzen nicht hinreichend gedeckt werden kann.

Durch die Neuschaffung von 12 Betreuungsplätzen für Kinder in Alter von unter drei Jahren in der Kindertagesstätte „Arche“ würde sich das Angebot auf 76 Plätze und somit die Betreuungsquote auf ca. 41% erhöhen.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist diese Maßnahme geeignet zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für Kinder im Alter von unter drei Jahren vor Ort beizutragen. Aus diesem Grund befürwortet die Jugendhilfeplanung die Bedarfsanerkennung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren im der Kindertagesstätte „Arche“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.) Bedarfsanerkennung von 12 Krippenplätzen, Bezuschussung der laufenden Betriebskosten

2.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Neubaukosten

3.) Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ausstattungskosten der 12 Krippenplätze

4.) Beantragung der staatlichen Fördergelder

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen des Sonderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ von 2008 – 2013 Fördermittel zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen.

Beim Neubau einer Kinderkrippe wird eine Förderpauschale zu Grunde gelegt, die sich bei 12 Plätzen wie folgt zusammensetzt: 12 x 10qm x derzeitigem Kostenrichtwert von
3.420 € = 410.400 €.

Von den zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 410.400 € errechnet sich für die Stadt Erlangen ein staatlicher Zuschuss von 70,4%. D.h. für den Neubau einer Kinderkrippe mit 12 Plätzen werden staatliche Fördergelder in Höhe von 288.921,60 €, also rund 288.922 € (410.400 € x 70,4%) gewährt. Zusätzlich werden nach der Krippenförderrichtlinie Ausstattungskosten in Höhe von maximal 15.000 € (1.250 € pro Platz) durch den Freistaat Bayern bezuschusst.

Das ergibt beim Neubau einer Krippe mit 12 Plätzen einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 303.922 € (288.922 € + 15.000 €).

 

Bei dem geplanten Neubau der Kinderkrippe „Arche“ entstehen Baukosten in Höhe von voraussichtlich 423.720 €. Die Baukosten für die eingruppige Kinderkrippe liegen etwas höher als die zuweisungsfähigen Kosten (410.400 €). Da die Kosten für eine eingruppige, freistehende Kinderkrippe höher anzusetzen sind als für ein Erweiterungsbau oder eine zweigruppige Krippe und dem geplanten Neubau grundsätzlich in Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt werden kann, sind die Fördervoraussetzungen erfüllt und die Kommune übernimmt von dem verbleibenden Restbetrag 50 % der Baukosten in Höhe von 67.399 € (423.720 € Baukosten abzüglich staatl. Baukostenzuschuss von 288.922 € = 134.798 €; davon 50% = 67.399 €).

Für den Neubau und die Ausstattung der Kinderkrippe der Kirchengemeinde St. Maria Magdalena entsteht somit ein Zuschussbedarf von insgesamt 371.321 € (303.922 € + 67.399 €). Davon werden 303.922 € durch den Freistaat Bayern refinanziert, so dass eine Nettozuschussleistung von 67.399 € für die Stadt entsteht.

 

Die Bedarfsanerkennung für die geplante Kinderkrippe „Arche“ erfolgt für 12 Plätze. Von daher wird der Träger verpflichtet, die neugeschaffenen Krippenplätze vorrangig mit Kindern aus Erlangen zu belegen.

 

Für die Kinderkrippe „Arche“ hat die Stadt Erlangen ab voraussichtlich September 2011 (geplanter Betriebsbeginn) Betriebskostenförderung zu leisten. Für den Zeitraum September bis Dezember 2011 entstehen voraussichtlich 26.000 € Betriebskostenförderung. Ab 2012 muss eine Betriebskostenförderung von ca. 80.000 € für die Kinderkrippe im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Investitionskosten:

Baukostenzuschuss

Ausstattungszuschuss

Zuschuss insgesamt:

 

356.321 €

  15.000 €

371.321 €

bei IPNr.:

365D.880

KSt. 510 090

KTr. 365 100 51

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

Betriebskosten:

1.) Voraussichtlich ab 9/2011

2.) jährlich ab 2012

 

 

  26.000 €

  80.000 €

bei Sachkonto:

SK 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

1.) 01.09. – 31.12.2011

2.) jährlich ab 2012

 

Staatszuschuss Baukosten

Staatl. Ausstattungszuschuss

Staatl. Zuschuss insgesamt

 

  13.000 €

  40.000 €

 

288.922 €

  15.000 €

303.922 €

bei Sachkonto:SK 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

 

365D. 610

KSt. 512 090

KTr. 365 100 51

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

 

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010

Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb müssen ab September 2011 auf KSt. 512 090 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagen: