Betreff
Neubau einer stadtteilverbindenden Geh- und Radwegunterführung Bahnhof Bruck im Zuge ICE/S-Bahn-Trasse Nürnberg - Ebensfeld, hier: Bauwerksplanung und Kreuzungsvereinbarung
Vorlage
66/037/2010
Aktenzeichen
VI/661
Art
Beschlussvorlage

Der Neubau einer Geh- und Radwegunterführung Bahnhof Bruck im Zuge der ICE-/S-Bahntrasse Nürnberg – Ebensfeld erfolgt entsprechend der vorgelegten Planung. Die Kreuzungsvereinbarung soll in der vorliegenden Form abgeschlossen werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fuß- und Radwegunterführung unter der Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld muss zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Schaffung einer stadtteilverbindenden Unterführung und zur Realisierung des 4-gleisigen Ausbaus der Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld für den ICE/S-Bahn Verkehr sowie zur Schaffung eines S-Bahnhaltes hergestellt werden.

 

2.   Programm / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Unterführung wird entsprechend den zwischen der Stadt Erlangen und der DB AG abgestimmten Abmessungen neu hergestellt werden.
Der Neubau der Fuß- und Radwegunterführung und die Anpassung der anschließenden Straßenabschnitte erfolgt entsprechend den beiliegenden bzw. ausgehängten Planunterlagen.
-    Draufsicht Unterführung und Rampenanlage                                         M = 1:100
-    Schnitt Unterführung und Rampenanlage                                              M = 1:100
-    Schnitte Rampe Westseite
-    Lageplan Straßenanpassung Westseite und Verlegung Bachgraben       M = 1:250
-    Lageplan Wegeverlängerung zur Daimlerstraße Ostseite                        M = 1:200

Die Verwaltung wird noch im II. Quartal 2010 einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken einreichen. Für die Herstellung der Fahrradabstellanlage wird ein gesonderter Zuwendungsantrag erarbeitet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung in der vorliegenden Form abzuschließen. Redaktionelle Änderungen, die keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Inhalt der Vereinbarung haben, können von der Verwaltung verhandelt und abgeschlossen werden.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionsaufwand Fuß- und Radwegunterführung
gem. Kreuzungsvereinbarung:      ca. 3.252.712,- € (incl. Planungsleistung)
davon    Anteil DB Netz AG:               1.204.564,- €
            
Anteil Stadt Erlangen:           2.048.148,- €

zzgl. Fahrradstellplätze:                          75.000,- €

       
     Anteil Stadt Erlangen m. Fahrradständer:   2.123.148,- €

davon    Fördermittel Bay. GVFG/FAG:                   1.100.000,- €
             Ablösungsbetrag von DB:                            265.550,- €
             Baukostenzuschuss Investor BP 339            112.000,- €
Investitionskosten Stadt Erlangen:                             645.598,- €

Sachkosten:
Personalkosten (brutto):
Folgekosten: jährliche Unterhaltskosten:       ca.  25.000,- €

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.829 A
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

Bei der abschließenden Bearbeitung der Kreuzungsvereinbarung ergaben sich wesentliche Änderungen bei der Ablösungsberechnung, sodass eine Reduzierung der bisherigen HH-Ansätze möglich ist. Bei den HH-Anmeldungen Anfang dieses Jahres müsste noch von einer Ablösungszahlung in Höhe von ca. 147.000,- € an die DB ausgegangen werden. Aufgrund der Nachverhandlungen kann nun eine Ablösungszahlung in Höhe von ca. 265.550,- € von der DB an die Stadt angesetzt werden.

Die aktuellen Haushaltsmittelansätze werden bei der Haushaltsaufstellung 2011 berücksichtigt.

 

 

 

Sachbericht:

 

Allgemeines:

Im Rahmen der Umsetzung der Ausbaustrecke Nürnberg Ebensfeld ICE/S-Bahnstrecke
Nürnberg – Forchheim ist auch der Ausbau eines neuen S-Bahnhaltes am Bahnhof Bruck erforderlich. Gleichzeitig soll die im BP 339 enthaltene stadtteilverbindende Fuß- und Radwegunterführung hergestellt werden.

 

Kreuzungsvereinbarung, Kostenteilung und Förderung:

In den bisherigen Beschlüssen und Abstimmungen wurde festgestellt, dass sowohl die DB AG (Bahnsteigzugang) als auch die Stadt Erlangen ein Ausbauverlangen in die Neuplanung Fuß- und Radwegunterführung einbringen, so dass die Herstellungskosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz entsprechend den jeweiligen Ausbauabsichten geteilt werden. Hierzu wurden mit der DB AG umfangreiche Abstimmungsgespräche geführt. In dem hier vorliegenden Fall wurde in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass die DB Netz AG eine pauschale Kostenbeteiligung in Höhe der Aufwendungen leistet, den sie bei alleiniger Durchführung der Maßnahme hätte aufwenden müssen. Die Kreuzungsvereinbarung wurde zudem auch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

Die Kreuzungsvereinbarung liegt dem Beschluss bei und soll in der vorliegenden Form abgeschlossen werden. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn und Inhalt der Vereinbarung nicht berühren, können von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung verhandelt und abgeschlossen werden.

Die Herstellungskosten der neuen Geh- und Radwegunterführung belaufen sich gemäß Kostenschätzung der Kreuzungsvereinbarung auf ca. 3.252.712,- €. Die DB Netz AG beteiligt sich an den Herstellungskosten mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 1.204.564 €.

Die Baulast für die Unterführung wird geteilt, wobei die DB die Baulast für die Unterführung unterhalb der Gleisanlagen übernimmt. Die Baulast für die restlichen Teile der Geh- und Radwegunterführung verbleiben bei der Stadt. Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung übernimmt die Stadt die Beleuchtung, die Reinigung, den Winterdienst und die Verkehrssicherung für die gesamte Geh- und Radwegunterführung. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Erlangen auch die Reinigung der aus gestalterischen Gründen mit Klinkermauerwerk ausgefachten Wandflächen der Unterführung, da die DB Netz AG ausschließlich die Reinigung der unverkleideten Wandflächen übernehmen würde. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz und den zugehörigen Ablöserichtlinien muss sich die DB Netz AG bzw. Stadt den Vorteil anrechnen lassen, den man durch die Aufteilung der Erhaltungs- und Unterhaltungslast erlangt. Die Summe der Ablösungsbeträge beläuft sich auf ca. 265.550,- € und wird der Stadt Erlangen von der DB Netz AG erstattet.

Bei den o.g. Kosten handelt es sich um vorläufige Zahlen, da entsprechend der Vereinbarung die tatsächlichen Kosten erst nach der Fertigstellung und endgültigen Abrechnung ermittelt werden.

Derzeit wird der Zuwendungsantrag für die o.g. Maßnahme erarbeitet und soll noch im II Quartal 2010 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für den Neubau der Unterführung mit einer Bezuschussung von ca. 1.100.000,-€ gerechnet. Dieser Betrag ist jedoch abhängig von der festgesetzten Förderhöhe.

 

 

 

Planung, Umsetzung und Verkehrsführung:

Die vorliegende Planung wurde intensiv mit der DB Projektbau und dem Planungsamt der Stadt Erlangen und weiteren Beteiligten abgestimmt und entspricht den Festsetzungen des BP 339.

Die Unterführung hat eine Breite von 6,0 m und eine lichte Höhe von 3,0 m. Die Fahrbahn des Fuß- und Radweges wird mit Betonpflaster befestigt. Die Wände der Unterführung werden aufgrund des gestalterischen Bezugs auf die vorhandene denkmalgeschützte Bebauung (Bahnhof und ehem. Mitarbeiterwohnhäuser) mit Ziegelmauerwerk ausgefacht. Die Straße Am Brucker Bahnhof wird mit einer Brücke über die Fuß– und Radwegrampe geführt.

Es ist vorgesehen, die Rampenbereiche der Unterführung mit für die Bahnbereiche zugelassenen Leuchten auf Stahlrohrmasten, welche mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen bestückt sind, zu beleuchten.

Die Unterführung wird mit geeigneten Wandleuchten in schlagfester Ausführung bestückt mit Leuchtstofflampen beleuchtet.

Neben der Herstellung einer Fuß- und Radwegunterführung nebst zugehörigen Rampen und Treppen sind div. Leitungsumlegungen und die Anpassung der anschließenden Wege erforderlich. Für die Herstellung der westlichen Rampe muss die vorhandene Verrohrung des Bachgrabens umgebaut und verlängert werden. Weiterhin werden die anschließenden Bereiche des Bachgrabens entsprechend der Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung renaturiert. Zur Herstellung der jeweiligen Rampen ist neben der Umlegung div. Versorgungsleitungen auch Grunderwerb erforderlich.

Das Oberflächenwasser der Rampen und Treppenanlage wird in Rinnen und Straßenabläufen gesammelt und über ein Pumpwerk der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Im Bereich der östlichen Wegeverbindung zwischen Rampe und Daimlerstraße werden ca. 100 Fahrradstellplätze mit hergestellt.

Im Frühjahr 2011 wird die DB Netz AG mit der Herstellung der Unterführung beginnen. Gleichzeitig mit der Unterführung wird die DB Netz AG auch die westliche Treppenanlage und die östliche Rampen- und Treppenanlage herstellen, um zum Beginn des S-Bahnbetriebes einen geeigneten Bahnsteigzugang zur Verfügung stellen zu können.

Die Stadt Erlangen übernimmt den Ausbau der westlichen Rampe und der Wegeverbindung zur Daimlerstraße, wobei die zeitliche Abfolge so durchgeführt werden soll, sodass eine zeitnahe Fertigstellung der Gesamtanlage gewährleistet ist.

 


Anlagen:          Draufsicht Unterführung und Rampenanlage (Anlage 1)
                        Schnitt Unterführung und Rampenanlage (Anlage 2)
                        Übersichtslageplan (Anlage 3)