Der Neubau einer Geh- und Radwegunterführung Bahnhof Bruck im Zuge der ICE-/S-Bahntrasse Nürnberg – Ebensfeld erfolgt entsprechend der vorgelegten Planung. Die Kreuzungsvereinbarung soll in der vorliegenden Form abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Fuß- und Radwegunterführung unter der Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld muss zur
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Schaffung
einer stadtteilverbindenden Unterführung und zur Realisierung des 4-gleisigen
Ausbaus der Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld für den ICE/S-Bahn Verkehr sowie zur
Schaffung eines S-Bahnhaltes hergestellt werden.
2. Programm / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Unterführung wird entsprechend den zwischen der
Stadt Erlangen und der DB AG abgestimmten Abmessungen neu hergestellt werden.
Der Neubau der Fuß- und Radwegunterführung und die Anpassung der anschließenden
Straßenabschnitte erfolgt entsprechend den beiliegenden bzw. ausgehängten Planunterlagen.
- Draufsicht Unterführung und
Rampenanlage M
= 1:100
- Schnitt Unterführung und Rampenanlage M
= 1:100
- Schnitte Rampe Westseite
- Lageplan Straßenanpassung Westseite
und Verlegung Bachgraben M = 1:250
- Lageplan Wegeverlängerung zur Daimlerstraße
Ostseite M = 1:200
Die Verwaltung wird noch im II. Quartal 2010 einen entsprechenden
Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken einreichen. Für die
Herstellung der Fahrradabstellanlage wird ein gesonderter Zuwendungsantrag
erarbeitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Kreuzungsvereinbarung in der vorliegenden Form
abzuschließen. Redaktionelle Änderungen, die keinen Einfluss auf den grundsätzlichen
Inhalt der Vereinbarung haben, können von der Verwaltung verhandelt und
abgeschlossen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionsaufwand Fuß- und Radwegunterführung
gem. Kreuzungsvereinbarung: ca.
3.252.712,- € (incl. Planungsleistung)
davon Anteil DB Netz AG: 1.204.564,- €
Anteil Stadt Erlangen:
2.048.148,- €
zzgl. Fahrradstellplätze: 75.000,- €
Anteil Stadt Erlangen m. Fahrradständer: 2.123.148,- €
davon Fördermittel
Bay. GVFG/FAG: 1.100.000,-
€
Ablösungsbetrag von DB: 265.550,- €
Baukostenzuschuss Investor BP 339 112.000,- €
Investitionskosten Stadt Erlangen: 645.598,- €
Sachkosten:
Personalkosten (brutto):
Folgekosten: jährliche Unterhaltskosten: ca.
25.000,- €
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.829
A
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bei der abschließenden Bearbeitung der Kreuzungsvereinbarung ergaben sich wesentliche Änderungen bei der Ablösungsberechnung, sodass eine Reduzierung der bisherigen HH-Ansätze möglich ist. Bei den HH-Anmeldungen Anfang dieses Jahres müsste noch von einer Ablösungszahlung in Höhe von ca. 147.000,- € an die DB ausgegangen werden. Aufgrund der Nachverhandlungen kann nun eine Ablösungszahlung in Höhe von ca. 265.550,- € von der DB an die Stadt angesetzt werden.
Die aktuellen Haushaltsmittelansätze werden bei der Haushaltsaufstellung 2011 berücksichtigt.
Sachbericht:
Allgemeines:
Im
Rahmen der Umsetzung der Ausbaustrecke Nürnberg Ebensfeld ICE/S-Bahnstrecke
Nürnberg – Forchheim ist auch der Ausbau eines neuen S-Bahnhaltes am Bahnhof
Bruck erforderlich. Gleichzeitig soll die im BP 339 enthaltene
stadtteilverbindende Fuß- und Radwegunterführung hergestellt werden.
Kreuzungsvereinbarung,
Kostenteilung und Förderung:
In den bisherigen
Beschlüssen und Abstimmungen wurde festgestellt, dass sowohl die DB AG
(Bahnsteigzugang) als auch die Stadt Erlangen ein Ausbauverlangen in die
Neuplanung Fuß- und Radwegunterführung einbringen, so dass die
Herstellungskosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz entsprechend den jeweiligen
Ausbauabsichten geteilt werden. Hierzu wurden mit der DB AG umfangreiche
Abstimmungsgespräche geführt. In dem hier vorliegenden Fall wurde in Abstimmung
mit dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass die DB Netz AG eine pauschale
Kostenbeteiligung in Höhe der Aufwendungen leistet, den sie bei alleiniger
Durchführung der Maßnahme hätte aufwenden müssen. Die Kreuzungsvereinbarung
wurde zudem auch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.
Die Kreuzungsvereinbarung
liegt dem Beschluss bei und soll in der vorliegenden Form abgeschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen, die den Sinn und Inhalt der Vereinbarung nicht
berühren, können von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung verhandelt
und abgeschlossen werden.
Die Herstellungskosten der
neuen Geh- und Radwegunterführung belaufen sich gemäß Kostenschätzung der
Kreuzungsvereinbarung auf ca. 3.252.712,- €. Die DB Netz AG beteiligt sich an
den Herstellungskosten mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 1.204.564 €.
Die Baulast für die
Unterführung wird geteilt, wobei die DB die Baulast für die Unterführung
unterhalb der Gleisanlagen übernimmt. Die Baulast für die restlichen Teile der
Geh- und Radwegunterführung verbleiben bei der Stadt. Abweichend von dieser
grundsätzlichen Regelung übernimmt die Stadt die Beleuchtung, die Reinigung,
den Winterdienst und die Verkehrssicherung für die gesamte Geh- und
Radwegunterführung. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Erlangen auch die
Reinigung der aus gestalterischen Gründen mit Klinkermauerwerk ausgefachten
Wandflächen der Unterführung, da die DB Netz AG ausschließlich die Reinigung
der unverkleideten Wandflächen übernehmen würde. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz
und den zugehörigen Ablöserichtlinien muss sich die DB Netz AG bzw. Stadt den
Vorteil anrechnen lassen, den man durch die Aufteilung der Erhaltungs- und
Unterhaltungslast erlangt. Die Summe der Ablösungsbeträge beläuft sich auf ca.
265.550,- € und wird der Stadt Erlangen von der DB Netz AG erstattet.
Bei den o.g. Kosten handelt
es sich um vorläufige Zahlen, da entsprechend der Vereinbarung die
tatsächlichen Kosten erst nach der Fertigstellung und endgültigen Abrechnung
ermittelt werden.
Derzeit
wird der Zuwendungsantrag für die o.g. Maßnahme erarbeitet und soll noch im II Quartal
2010 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Nach derzeitigem
Kenntnisstand wird für den Neubau der Unterführung mit einer Bezuschussung von
ca. 1.100.000,-€ gerechnet. Dieser Betrag ist jedoch abhängig von der
festgesetzten Förderhöhe.
Planung, Umsetzung und
Verkehrsführung:
Die vorliegende Planung
wurde intensiv mit der DB Projektbau und dem Planungsamt der Stadt Erlangen und
weiteren Beteiligten abgestimmt und entspricht den Festsetzungen des BP 339.
Die Unterführung hat eine
Breite von 6,0 m und eine lichte Höhe von 3,0 m. Die Fahrbahn des Fuß- und
Radweges wird mit Betonpflaster befestigt. Die Wände der Unterführung werden
aufgrund des gestalterischen Bezugs auf die vorhandene denkmalgeschützte
Bebauung (Bahnhof und ehem. Mitarbeiterwohnhäuser) mit Ziegelmauerwerk
ausgefacht. Die Straße Am Brucker Bahnhof wird mit einer Brücke über die Fuß–
und Radwegrampe geführt.
Es ist vorgesehen, die Rampenbereiche der
Unterführung mit für die Bahnbereiche zugelassenen Leuchten auf Stahlrohrmasten,
welche mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen bestückt sind, zu
beleuchten.
Die Unterführung wird mit geeigneten Wandleuchten in
schlagfester Ausführung bestückt mit Leuchtstofflampen beleuchtet.
Neben der Herstellung einer
Fuß- und Radwegunterführung nebst zugehörigen Rampen und Treppen sind div.
Leitungsumlegungen und die Anpassung der anschließenden Wege erforderlich. Für
die Herstellung der westlichen Rampe muss die vorhandene Verrohrung des
Bachgrabens umgebaut und verlängert werden. Weiterhin werden die anschließenden
Bereiche des Bachgrabens entsprechend der Auflagen der wasserrechtlichen
Genehmigung renaturiert. Zur Herstellung der jeweiligen Rampen ist neben der
Umlegung div. Versorgungsleitungen auch Grunderwerb erforderlich.
Das Oberflächenwasser der
Rampen und Treppenanlage wird in Rinnen und Straßenabläufen gesammelt und über
ein Pumpwerk der öffentlichen Kanalisation zugeführt.
Im Bereich der östlichen
Wegeverbindung zwischen Rampe und Daimlerstraße werden ca. 100 Fahrradstellplätze
mit hergestellt.
Im Frühjahr 2011 wird die
DB Netz AG mit der Herstellung der Unterführung beginnen. Gleichzeitig mit der
Unterführung wird die DB Netz AG auch die westliche Treppenanlage und die
östliche Rampen- und Treppenanlage herstellen, um zum Beginn des
S-Bahnbetriebes einen geeigneten Bahnsteigzugang zur Verfügung stellen zu
können.
Die Stadt Erlangen
übernimmt den Ausbau der westlichen Rampe und der Wegeverbindung zur
Daimlerstraße, wobei die zeitliche Abfolge so durchgeführt werden soll, sodass
eine zeitnahe Fertigstellung der Gesamtanlage gewährleistet ist.
Anlagen: Draufsicht Unterführung und
Rampenanlage (Anlage 1)
Schnitt Unterführung
und Rampenanlage (Anlage 2)
Übersichtslageplan
(Anlage 3)