Betreff
Erba-Villa: Erledigung des Antrages 031/2010 der SPD-Fraktion und des Protokollvermerkes aus der Sitzung des KFA am 03. März 2010 hier: Alternativvorschlag von Referat IV
Vorlage
IV/007/2010
Aktenzeichen
IV/RDB T. 1020
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Erba-Villa verbleibt samt dem als Freifläche erforderlichen Park in städtischem Eigentum.

2.    Das Erdgeschoss der Villa wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 25. Februar 2010 nutzbar gemacht.

3.    Für die Hauptschul-Lernstube und die Jugendsozialarbeit werden Räume in Erdgeschoss Michael-Vogel-Straße 3 angemietet. Die Mietzeit soll ca. 5 Jahre betragen.

 


Nach der Kapitelwertberechnung durch VI/24 ist Variante 5a (Verkauf der Erba-Villa und Neubau) die günstigste Variante. Diese ist jedoch weder zeitlich noch räumlich realistisch. Ein Neubau-Grundstück steht in der Nähe der Erba-Villa und damit im Einzugsbereich der jetzigen Nutzer nicht nur „bedingt“, sondern nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Verfügung. Angesichts des auch von GME bestätigten umgehenden Handlungsbedarfs ist Variante 5a somit nicht realisierbar, wenn der Erhalt der bestehenden Einrichtungen für den Stadtteil sicher gestellt werden soll.

Von den realisierbaren Varianten ist nach der Kapitalwertberechnung Variante 3 (Generalsanierung mit Anbau) die günstigste. Sie sichert den Erhalt der drei in der Villa untergebrachten und für den Stadtteil unverzichtbaren Funktionen mit langfristiger Perspektive. Referat IV empfiehlt deshalb, diese Variante zu beschließen.

 

Sollte dennoch Variante 3 aufgrund der kurzfristig notwendigen Ausgaben in Höhe von 2 Mio € nicht beschlossen werden, stellt Referat IV den oben stehenden Antrag

 


Anlagen: