1.
Die
Erba-Villa verbleibt samt dem als Freifläche erforderlichen Park in städtischem
Eigentum.
2.
Das
Erdgeschoss der Villa wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 25. Februar
2010 nutzbar gemacht.
3.
Für
die Hauptschul-Lernstube und die Jugendsozialarbeit werden Räume in Erdgeschoss
Michael-Vogel-Straße 3 angemietet. Die Mietzeit soll ca. 5 Jahre betragen.
Nach der
Kapitelwertberechnung durch VI/24 ist Variante 5a (Verkauf der Erba-Villa und
Neubau) die günstigste Variante. Diese ist jedoch weder zeitlich noch räumlich
realistisch. Ein Neubau-Grundstück steht in der Nähe der Erba-Villa und damit
im Einzugsbereich der jetzigen Nutzer nicht nur „bedingt“, sondern nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Verfügung. Angesichts des auch von GME
bestätigten umgehenden Handlungsbedarfs ist Variante 5a somit nicht realisierbar,
wenn der Erhalt der bestehenden Einrichtungen für den Stadtteil sicher gestellt
werden soll.
Von den realisierbaren
Varianten ist nach der Kapitalwertberechnung Variante 3 (Generalsanierung mit
Anbau) die günstigste. Sie sichert den Erhalt der drei in der Villa
untergebrachten und für den Stadtteil unverzichtbaren Funktionen mit
langfristiger Perspektive. Referat IV empfiehlt deshalb, diese Variante zu
beschließen.
Sollte dennoch Variante 3
aufgrund der kurzfristig notwendigen Ausgaben in Höhe von 2 Mio € nicht
beschlossen werden, stellt Referat IV den oben stehenden Antrag
Anlagen: