Betreff
Neubau Kindertageseinrichtung der Siemens AG in der Friedrich-Bauer-Str. in Kooperation mit dem Kinderhaus e.V. Nürnberg als Betriebsträger
Vorlage
512/006/2010
Aktenzeichen
IV/51/512/FUE
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Schaffung von 50 neuen Plätzen in der Kinderkrippe der Siemens AG in der Friedrich-Bauer-Str. wird als bedarfsnotwendig anerkannt.

2.   Die Betriebskosten für alle Kinder in der Kindertageseinrichtung mit Wohnsitz in
      Erlangen werden übernommen.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Siemens AG möchte seine Mitarbeiter/innen besser bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere unterstützen. Als familienfreundliche Stadt unterstützt die Stadt Erlangen diese Anstrengungen.

 

Die Siemens AG beabsichtigt am Standort Erlangen auf einem eigenen Grundstück in der Friedrich-Bauer-Straße mit dem Kinderhaus e.V. in Nürnberg als Betriebsträger eine betriebsnahe Kindertagesstätte mit 95 Plätzen neu zu errichten:

 

·       50 Plätze in einer Kinderkrippe für Kinder bis zu 3 Jahren (4 Gruppen betreut in einem offenen Konzept) sowie

·       25 Plätze in einer Kindergartengruppe im Alter von 2,5-6 Jahren und

·       20 Plätze in einer Hortgruppe für Schulkinder.

 

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung:

 

1.      Krippenplätze

 

Um eine wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsplätzen sicher stellen zu können, wird Erlangen in verschiedene Planungsbezirke unterteilt. Zwar wird eine gleichmäßige Verteilung von Betreuungsplätzen angestrebt, es ist jedoch nicht Ziel, in allen Planungsbezirken genau Plätze im Umfang des Stadtdurchschnittes anzubieten; vielmehr wird durch lokale Abweichungen dem unterschiedlichen Nachfrageverhalten Rechnung getragen.

 

Da betriebsnahe Betreuungsplätze einerseits nicht allen Erlanger Kindern zur Verfügung stehen, andererseits diese Plätze dennoch erfahrungsgemäß überwiegend von Erlanger Kindern besucht werden, erfolgt ihre Berücksichtigung für die Berechnung der Versorgungsquote in der Form, dass 75% der Plätze für die stadtweite Versorgungsquote und 50% der Plätze für die lokale, kleinräumige Versorgungsquote berücksichtigt werden.

 

Die zu schaffende Einrichtung befindet sich im Krippenplanungsbezirk G - Röthelheim und Südgelände. Derzeit können durch Plätze der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in diesem Bezirk 135 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren angeboten werden. Die lokale Versorgungsquote liegt dementsprechend derzeit bei 20,3%.

 

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

 

Die Erkenntnisse der Jugendhilfeplanung über den aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Planungsbezirk weisen darauf hin, dass dieser mit der aktuell angebotenen Anzahl an Betreuungsplätzen nicht hinreichend gedeckt werden kann.

 

Die Neuschaffung von 50 Betreuungsplätzen, von denen 25 für die lokale Versorgungsquote für Kinder im Alter von unter drei Jahren berücksichtigt werden, muss auch im Kontext der weiteren Planungsvorhaben in diesem Gebiet gesehen werden. Werden die dem Jugendamt derzeit vorliegenden Ausbauprojekte realisiert, so können bis 2013 voraussichtlich 248 Plätze im Krippenalter angeboten werden. Dies entspräche einer kleinräumigen Versorgungsquote von ca. 39%.

 

Da zum einen der Bedarf vor Ort aufgrund der vorherrschenden Bevölkerungsstruktur als im Stadtvergleich überdurchschnittlich einzuschätzen ist, zum anderen die Untersuchung zu den stadtinternen Wanderungsbewegungen in der Kindertagesbetreuung aus dem Jahr 2009 gezeigt haben, dass die Einrichtungen des Planungsbezirkes G von Kindern aus allen anderen Planungsbezirken besucht werden, sind die Platzneuschaffungen im Planungsbezirk G als bedarfsnotwendig einzustufen.

 

Aus diesem Grund befürwortet die Jugendhilfeplanung die Bedarfsanerkennung von 50  zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der neu zu schaffenden Einrichtung in der Friedrich-Bauer-Straße.

 

2.      Kindergartenplätze

 

In der Fachöffentlichkeit herrscht darüber Konsens, dass im Kindergartenbereich ab einer Versorgungsquote von ca. 95% von Vollversorgung gesprochen werden kann. Angesichts von Bevölkerungsschwankungen und zur Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern wird in Erlangen seit vielen Jahren stets ein Wert knapp oberhalb dieser Marke als angestrebte Zielgröße definiert. Der aktuelle stadtweite Deckungsgrad liegt mit Stichtag zum 30.06.2010 bei 100,2%. Zwar kommt es hierbei in Bezug auf die angestrebte Wohnortnähe der Betreuungsplätze innerhalb von Erlangen zu Ungleichverteilungen; der Standort Friedrich-Bauer-Straße und die umliegenden Quartiere stehen in Bezug hierauf jedoch nicht im zentralen Fokus. Zusammenfassend ist aus bedarfsplanerischer Sicht die Bedarfsnotwendigkeit von 25 weiteren Kindergartenplätzen am Standort Friedrich-Bauer-Straße nicht gegeben.

 

3. Hortplätze

 

Die Friedrich-Bauer-Straße gehört zum Grundschulsprengel der Michael-Poeschke-Schule. Diese wurde im 2009/10 von 296 Schülern besucht. Für die kommenden Schuljahre ist von einem leichten Rückgang der Schülerzahlen auszugehen.

Aktuell werden dort in Einrichtungen der Jugendhilfe 104 Betreuungsplätze für Schulkinder angeboten. Dazu kommen weitere 66 Plätze der Mittagsbetreuung, von denen 16 auf die verlängerte Mittagsbetreuung entfallen. Es ergibt sich somit bezogen auf die Einrichtungen der Jugendhilfe eine schulbezogene Versorgungsquote von 35,1%, unter Berücksichtigung der Mittagsbetreuung von 57,4%. Beide Werte liegen leicht über dem Erlanger Durchschnitt.

 

Die Prognose der Schülerzahlen sagt für die kommenden Jahre Schwankungen von ca. 10 % voraus, ein klarer Trend ist jedoch nicht absehbar. Die bestehenden Einrichtungen der Schulkindbetreuung melden eine konstante Nachfrage. Für das laufende Schuljahr verbleibt für die Einrichtungen in Summe ein niedriger zweistelliger Wert an nicht berücksichtigten Bewerbern.

 

Insgesamt ist für ganz Erlangen eine steigende Nachfrage nach Schulkindbetreuungsplätzen zu verzeichnen. Das Angebot der schulischen Mittagsbetreuung wurde in den vergangen Jahren kontinuierlich erweitert. Jedoch zeigt eine 2008 durchgeführte Befragung von Eltern mit Kindern im Kindergartenalter für den Sprengel der Michael-Poeschke Schule, dass eine Mehrzahl von Eltern einem Hortangebot den Vorzug vor einem Angebot der Mittagsbetreuung geben würde. Die Laufentfernung zwischen Schule und Einrichtung würde ca. 900 Meter betragen. Nach Rücksprache mit dem Schulreferat ist in den kommenden Jahren nicht mit der Einrichtung eines Ganztageszweiges an der Michael-Poeschke-Grundschule zu rechnen.

     

 

Zusammenfassende Bewertung

 

Die Krippenplätze sollen für Mitarbeiter/innen der Siemens AG zur Verfügung stehen. Die Siemens AG übernimmt deshalb auch den kommunalen Anteil an den Investitionskosten und kann die Belegung der Einrichtung nach betrieblichen Erfordernissen vornehmen. Um ein altersübergreifendes Betreuungsangebot und somit eine Anschlussbetreuung für Eltern anbieten zu können, die eine betriebsnahe Betreuung bevorzugen, errichtet die Siemens AG außerdem eine Kindergarten- und eine Hortgruppe.

 

1. Kinderkrippe

 

Die 50 Plätze der Kinderkrippe werden bedarfsanerkannt und nach der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG finanziert. Für den Bau werden Mittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ in Anspruch genommen und über die Stadt Erlangen bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Die förderfähigen Kosten werden nach den derzeit gültigen Pauschalsätzen ermittelt. Der staatliche Zuschuss beträgt 70,8 % dieser förderfähigen Summe. Die gesamten übrigen Baukosten der Kinderkrippe werden von der Siemens AG getragen (vgl. Anlage Kostenübersicht.

 

2. Kindergarten- und Hortgruppe

 

Für Kindergartenkinder besteht kein zusätzlicher Bedarf am Standort Friedrich-Bauer-Straße. Für Hortplätze wird zwar Bedarf grundsätzlich gesehen. Da das beschlossene Ausbauziel im Hort bereits erreicht ist, stehen für Hortausbau keine Mittel zur Verfügung. Da von seiten der Siemens AG das Gesamtvorhaben kurzfristig realisiert werden soll, wird die Kindergarten- und Hortgruppe vollständig auf Kosten der Siemens AG errichtet.

 

Die Betriebskostenförderung nach BayKiBiG für alle Erlanger Kinder wird für die Kindergarten- und Hortkinder gewährt.

 

Baufachliche Stellungnahme

 

Die baufachliche Stellungnahme zu den Bauplänen merkt in der zusammenfassenden Beurteilung an, dass die Baukosten insgesamt eher hoch ausfallen, für die vorgelegte Planung aber wohl erforderlich sind. Die Planung wurde durch ein Architekturbüro erstellt, welches aufgrund eines von Siemens ausgeschriebenen Wettbewerbs ausgewählt wurde; nach dieser Planung sollen bundesweit sog. „SieKids“-Kindertages­einrichtungen entstehen, die vom Grundsatz her nach diesem Entwurf angepasst an den jeweiligen Standort gebaut werden.

 

Auf Grund einer großzügig bemessenen Gesamtfläche, anspruchsvollen Konstruktionen, Holzfassaden, Dachspielbereichen und unterhaltsintensiven Außenspielflächen ist mit entsprechend hohen Betriebs- und Unterhaltskosten  sowie in der Folge mit erhöhten Sanierungsaufwendungen zu rechnen.

 

Hinsichtlich künftiger Generalsanierungen beschränkt sich eine städtische Beteiligung auf die Kinderkrippe und den dazu in den Förderrichtlinien nach FAG geltenden förderfähigen Flächen. Dies wird im Förderbescheid an Siemens festgehalten. Ebenso werden mittels der ins Grundbuch einzutragenden 25jährigen Dienstbarkeit Kostenübernahmen ausgeschlossen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

  1. Bedarfsanerkennung der 50 Krippen
  2. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die laufenden Betriebskosten für Erlanger Kinder
  3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Investitionskosten der Krippenplätze

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Für den Krippenausbau werden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ beantragt

 

4.      Anlage

     

      Kosten- und Finanzierungsplan

 

Die Kosten- und Finanzierungsplan stellt sich folgendermaßen dar:

 

Kostenart

Summen

Baukosten Kinderkrippe

1.992.682 €

zzgl. Ausstattungskosten

99.739 €

Gesamtkosten lt. Kostenschätzung des Architekten

2.092.421 €

 

 

Staatliche Förderung

 

Zuweisungsfähige Baukosten

1.539.000 €

Fördersatz ( voraussichtlich 70,8 %)

1.089.612 €

zzgl. Ausstattungszuschuss

62.500 €

Gesamtzuschuss staatl. Förderung

1.152.112 €

 

 

Eigenanteil Träger

 

Anteil Träger (restliche Gesamtkosten)

940.309 €

Eigenmittel Träger für Krippe

940.309 €

 

 

Gesamtfinanzierung Krippe

 

Staatliche Förderung inkl. Ausstattungszuschuss

1.152.112 €

Kommunale Förderung

0 €

Eigenmittel Träger

940.309 €

Gesamtkosten Krippe

2.092.421 €

 

 

Übrige Baukosten für Kindergarten- und Hortplätze (nachrichtlich, Übernahme durch Fa. Siemens)

 

1.597.738 €

 

 

Gesamtkosten des Vorhabens

3.690.159 €

 

 

II. Gesamtfinanzierung

 

 

 

Staatl. Investitionskostenzuschuss für Krippenplätze

1.152.112 €

Trägeranteil Kinderkrippe

940.309 €

Trägeranteil Kindergarten und Hort

1.597.738 €

Trägeranteil gesamt

2.538.047 €

 

Unter Berücksichtigung der staatlichen Zuwendungen und der Eigenbeteiligung der Siemens AG entstehen für die Stadt Erlangen keine Investitionskosten. Als Folgekosten entstehen für die Stadt Erlangen die Übernahme der Betriebskosten je zur Hälfte mit dem Land Bayern

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten incl. Ausstattungszuschuss  :

€ 1.152.112

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Betriebskosten für max. 95 Plätze jährlich ab Betriebsbeginn (geplant: 1.9.2011)

  635.000

bei Sachkonto 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

 

bei Sachkonto:

Investitionskostenzuschuss aus Krippenförderung

€ 1.152.112

365D.610

Staatlicher Anteil Betriebskostenförderung durch Land Bayern

€ 317.500

bei Sachkonto 414 101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

 

  sind vorhanden auf IVP-Nr. 365D.880,

 

Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb müssen ab September 2011 auf KSt. 512 090 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.