Betreff
Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Planfeststellungsverfahren mit integrierter UVP für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg, Abschnitt nördlich Tank- und R astanlage Aurach bis östlich Autobahnkreuz Fürth-Erlangen (Bau-km 373+700 bis 383+067) im Bereich der Städte Erlangen und Herzogenaurach hier: Unterführung Haundorfer Strasse, Ergebnis Engstellensignalisierung
Vorlage
613/016/2010
Aktenzeichen
VI/61/LTB T.1351
Art
Beschlussvorlage

A) Der UVPA-Beschluss vom 15.09.2009 bleibt bestehen. Die im Zuge des Ausbaus der BAB A3 zu errichtende Unterführung bleibt in ihrer Bestandsbreite von 6m erhalten. Der dadurch entstehende Querschnitt beinhaltet Mindestmaße für einen kombinierten Geh-/Radweg, eine Reduzierung der Fahrbahn auf 3,50m und eine dauerhaft notwendig werdende Engstellensignalisierung (Anlage 1).

 

B) Für die weitere Planung soll der regelkonforme 11,25m breite Querschnitt zu Grunde gelegt werden, der die Anlage eines kombinierten Geh-/Radweg und einen weiterhin zweispurigen Fahrbahnquerschnitt ermöglicht (Anlage 2).

 

Der Beschluss wird Bestandteil der Stellungnahme der Stadt Erlangen zum Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der BAB 3 Frankfurt-Nürnberg.


Sachbericht:

 

Der Beschluss des UVPA vom 15.09.2009 sieht vor, dass im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 Frankfurt – Nürnberg für die Unterführung der Haundorfer Straße die einspurige Lösung beibehalten werden soll. Durch die Verbreiterung der A3 und der damit verbundenen Verlängerung der Unterführung wird eine Engstellensignalisierung notwendig.

Um die verkehrlichen Auswirkungen und die Akzeptanz einer Engstellensignalisierung abschätzen zu können, wurde die Fahrbahn provisorische auf eine Spur verengt und mithilfe einer Baustellenampel signalisiert. Der Testbetrieb hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

Die Verkehrsmenge von täglich 3600Kfz /16h hat sich geringfügig um ca. 15% reduziert. Als Vergleichswert diente allerdings eine Zählung vom November 2006. Es ist davon auszugehen, dass die Reduzierung jahreszeitlich begründet ist. In den Monaten November und Dezember ist die Verkehrsstärke durchschnittlich um 10% - 20% höher gegenüber Vergleichszählungen im Frühjahr. In der Spitzenstunde zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr fuhren am Tag der Zählung 413 Kfz/h durch die signalisierte Unterführung. In der Regel konnten die Fahrzeuge innerhalb einer Umlaufzeit der Lichtsignalanlage die Engstelle passieren. Die Auslastung der Signalanlage lag bei 37%. Die durchschnittliche Wartezeit während der Hauptverkehrszeit bei 18s. Die maximale Wartezeit bei 70s. Aufgrund der festgestellten Auslastung ist davon auszugehen, dass die Signalanlage keinen wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen im Bereich Haundorf und Häusling hat. Mit einer dauerhaften Verminderung oder Drosselung der Verkehrsmenge ist nicht zu rechnen.

 

Der Ortsbeirat von Kosbach-Häusling-Steudach wurde über die Ergebnisse informiert. Eine Stellungnahme bis zum 18.05.2010 wurde erbeten.

Ebenso wurde der Stadt Herzogenaurach das Ergebnis mitgeteilt.

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

            Siehe Vorlage UVPA vom 15.09.2009


Anlagen:       

Anlage 1: Planung mit Bestandsquerschnitt von 6m (Variante 1)

Anlage 2: Planung für zweistreifigen Ausbau (Variante 2)

Anlage 3: Bestandsquerschnitt

Anlage 4: UVPA-Beschluss vom 15.09.09, Entwurfsplanung der Ingenieurbauwerke