Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der mit Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2009 vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Stadtrates beschlossene Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 380 – Universität Staudtstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 22.04.2010 wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Anlass: Durch die geplante Ansiedelung des Max-Planck-Institutes (Institut des Lichts) und zu den bereits laufenden Ausbauplanungen der Universität entsteht ein weiterer Flächenbedarf, der nicht mehr innerhalb der bisher ausgewiesenen und erschlossenen Flächen gedeckt werden kann.
Ziel: Ziel ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Universität Südgelände und dem Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“. Ziele sind dabei im Einzelnen:
1. Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen
2. Eine leistungsfähige, angemessene Erschließung des Plangebietes
3. Geordnete bauliche Entwicklung des Plangebietes unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet
4. Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes
5. Starke Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum
6. Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich gem. § 9 (7) BauGB umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1945/23, 1945/79, 1945/81, 1945/82, 1945/83, 1945/174, 1945/175, 1945/176 sowie Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1945/136, 1946/620, 1946/648, 1946/649. Das Plangebiet wird im Osten durch die Kurt-Schumacher-Straße, im Süden im Wesentlichen durch den Röthelheimgraben, im Westen durch den Feldweg zwischen Staudtstraße und Schenkstraße und im Norden durch das Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 11,5 ha auf und umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke erforderlich sind.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Bisher besteht für den Planbereich kein Bebauungsplan. Der geplante Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des FNP entwickelt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan gemäß BauGB wird durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Umweltprüfung
Im Rahmen des
bisherigen Bauleitplanverfahrens wurden innerhalb des gesamten Geltungsbereichs
sowie im Gesamten Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ und südlich der
Staudtstraße (sog. Südgelände) durch die ANUVA Landschaftsplanung GbR
zahlreiche Untersuchungen der Fauna und Flora durchgeführt. Dies beinhaltet
u.a. folgende Einzelgutachen:
Umweltbericht, Artenschutzprüfung/
FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Spezieller
artenschutzrechtliche Prüfung, Faunakartierung zur
speziellen artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Vorprüfung,
Übersichtskarte zur FFH-Vorprüfung, einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung mit Bericht zur Biotop- und
Nutzungstypenkartierung, eine Baum- und Gehölzerfassung mit Karte und
Bericht. Ferner wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept für das
Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ entwickelt. In der Folge wurde eine
Eingriffsausgleichsbilanz sowohl für den naturschutzrechtlichen als auch den
Waldausgleich erarbeitet und auf den vorgenannten Grundlagen der
Grünordnungsplan entwickelt.
b) Städtebauliche Ziele
Als planerische Grundlage der künftigen städtebaulichen Entwicklung dient der am 27.03.1996 vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan für den Stadtteil Röthelheimpark. Dieser sieht im Süden im Wesentlichen eine Sonderbaufläche „Universität“ vor.
Die Bebauung soll in diesem Bereich eine offene Verzahnung mit dem Landschaftsraum bilden, sodass zum Naturschutzgebiet „Exerzierplatz„ hin deutliche Einzelbaukörper ablesbar werden. Die Hauptnutzungen sind zur Haupterschließung (Staudtstraße) hin konzentriert, zum Naturschutzgebiet ist eine deutliche Abstaffelung der maximalen Gebäudehöhe vorgesehen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt von der Kurt-Schumacher-Straße über die Staudtstraße. Hier sind öffentliche Stellplätze vorgesehen. Eine Erschließung durch den ÖPNV (Busverkehr) wird ermöglicht.
Die stark baumbestandenen Grünbereiche entlang der Staudtstraße und insbesondere das Gehölz zum Exerzierplatz hin werden gesichert, um hier eine dauerhafte Eingrünung zu erreichen.
1.
2. c)
Verfahrensablauf
1.) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 18.05.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Universität nördlich der Staudtstraße nach den Vorschriften des BauGB beschlossen.
2.) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009 durchgeführt. Seit dem 23.11.2009 ist der Planentwurf mit Begründung und Anlagen im Internet einsehbar gewesen. Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht.
3.) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der städtischen Fachämter gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 17.11.2009 mit einem Beantwortungszeitraum vom 18.11.2009 bis 18.12.2009.
Am 27.11.2009 fand im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ein Erörterungstermin statt („Scoping“).
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden 51 Behörden und 23 Fachämter beteiligt. Das Ergebnis der frühzeitigen Ämterbeteiligung sowie des Erörterungstermins haben zu geringfügigen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs geführt. Diese betreffen insbesondere folgende Punkte:
- Geringfügige Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche insbesondere in den östlichen und westlichen Randbereichen,
- Reduzierung des Geltungsbereichs im Bereich südlich des Röthelheimgrabens,
- Verfeinerung der Planung für die erforderlichen Erschließungsanlagen,
- Genauere Definition der Flächen für den Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld im Rahmen eines Instruktionsverfahrens zahlreiche Anregungen von Fachämtern in die Planung eingeflossen sind.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Erschließung
(z.B. Neubau Staudtstraße), Entwässerung, den bedarfsgerechten Umbau des
Knotens Kurt-Schumacher-Straße mit der Staudtstraße, den Kosten für
Ausgleichsmaßnahmen und weiterer Kosten (z.B. Verfahrenskosten) sind mit den
Grundstückseigentümern zu gegebenem Zeitpunkt entsprechende Vereinbarungen zu
treffen. Diese wird auch eine kostenneutrale Übereignung der erforderlichen
Grundstücksflächen beinhalten.
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Prüfung der
Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung mit
Ergebnis