Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Die Stadt Erlangen erhebt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 15. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) - Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII Verteidigung - keine Einwendungen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Berücksichtigung energierelevanter Ziele der Stadt Erlangen
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu der 15. Änderung des Regionalplans soll eine Stellungnahme abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen soll in das anhängige Änderungsverfahren eingebracht werden.
1
Vorbemerkung
Der Planungsverband
Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 15.03.2010
die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 15. Änderung des Regionalplans -
Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII
Verteidigung - beschlossen.
Mit Schreiben vom 06.04.2010 bat der Planungsverband die Stadt Erlangen um Stellungnahme zur 15. Änderung des Regionalplans bis zum 11.06.2010.
2
Änderung
des Kap. B V 3 Energieversorgung
In Ergänzung der bisherigen
Änderungen des Regionalplans sollen weitere Gebiete neu bzw. erneut
hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufnahme als Vorranggebiet Windkraft überprüft
werden.
Im Rahmen der 15. Änderung des Regionalplans wird zunächst das Gebiet des
Landkreises Nürnberger Land hinsichtlich neuer Gebiete für die Windnutzung
bearbeitet – die weiteren Landkreise der Region werden in nachgelagerten
Fortschreibungen des Regionalplans überprüft.
Grund für den Fortschreibungsprozess
zum Thema Windkraft ist zum einen die im Hinblick auf die nationalen
Klimaschutzziele erforderliche verstärkte Förderung erneuerbarer Energieformen
auch innerhalb der Industrieregion Mittelfranken und zum anderen die Absicht
der Region, eine dauerhafte Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden
sowie alle potenziellen Investoren zu gewährleisten.
Als vorgeschlagene Änderungen stellen sich dar:
- Vergrößerung des Vorrangebietes[1] Windkraft (WK) 8 (Altdorf b. Nürnberg/Offenhausen)
- Aufstufung des Vorbehaltsgebiete[2]
WK 23, 24, 25, 26 und 27 (alle Lauf a.d.Pegnitz) zu Vorrangebiete;
Verkleinerung der Gebiete WK 25, 26, und 27 aufgrund der einzuhaltenden
Abstände zu Ottensoos bzw. zu Kohlenschlag (Lauf a.d.Pegnitz)
- Aufnahme der Vorrangebiete WK 31 und 32 (Schnaittach/Simmelsdorf)
- Aufnahme des Vorrangebietes WK 33 (Leinburg /Offenhausen/Altdorf b.Nürnberg)
- Aufnahme der Vorrangebiete WK 34 und 35 (Happurg)
- Nach der Rechtssprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) stellen Vorbehaltsgebiete entgegen der
bisherigen bayerischen Handhabung unabhängig von ihrer Kennzeichnung Grundsätze
der Raumordnung dar; sämtliche Vorbehaltsgebiete Windkraft werden daher
innerhalb des Fortschreibungsentwurfs als Grundsätze der Raumordnung (B II
1.1.1.1) festgelegt.
(vgl. Anlage)
- Nach ministerieller Vorgabe sind Ziele der
Raumordnung nicht mehr als „Soll-Vorschriften“ möglich und in der Formulierung
erforderlichenfalls entsprechend zu ändern (z.B. „sind“, „sind zu“, „haben
zu“).
Grundsätze der Raumordnung sind künftig als „Soll-Gaben“ zu formulieren. Der
Fortschreibungsentwurf wurde an diese neuen Vorgaben angepasst.
- Die Begründung wurde entsprechend den genannten Änderungen im Textteil „Ziele und Grundsätze“ angepasst bzw. ergänzt und in Teilbereichen redaktionell überarbeitet.
3
Streichung des Kap. B XIII Verteidigung
Das bisherige Kapitel B XIII
Verteidigung entfällt, da insoweit für Regelungen auf der Ebene des
Regionalplans keine Notwendigkeit mehr besteht und der Planungsausschuss des
Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken deshalb in der Sitzung vom
27.07.2009 einstimmig die ersatzlose Streichung beschlossen hat.
4
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Erstellung einer Windenergiekonzeption für die Stadt
Erlangen ist insbesondere aufgrund der unzureichenden Windhöffigkeit im
Stadtgebiet nicht erforderlich. Diese Äußerung wurde seinerzeit im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zur 14. Änderung des Regionalplans Kap. B V 3
Energieversorgung als Erlanger Stellungnahme zu dem Thema Windkraft abgegeben.
Die in der o.g. Stellungnahme gleichzeitig formulierten
Erlanger Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zu den Energiesparten
Elektrizität, Fernwärme und Gas sind in dem vorliegenden Änderungsentwurf
berücksichtigt. Ihre Berücksichtigung wurde in der
UVPA-Vorlage vom 13.11.2007 dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben.
In dem anhängigen Beteiligungsverfahren ist eine Stellungnahme ausschließlich auf die vorgenommen Änderungen zu beziehen.
Hiervon sind die Belange der Stadt Erlangen nicht betroffen. Daher empfiehlt die Verwaltung, zu der 15. Änderung des Regionalplans - Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII Verteidigung - keine Einwendungen zu erheben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
[1] In den Vorranggebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion Nutzung der Windkraft nicht vereinbar sind.
[2] In den Vorbehaltsgebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll der Nutzung der Windkraft bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Anlagen: Tekturkarte