Betreff
15. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) - Änderung des Kapitels B V 3 Energieversorgung - Streichung des Kapitels B XIII Verteidigung, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/028/2010
Aktenzeichen
VI/611 T. 1341
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

Die Stadt Erlangen erhebt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 15. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken (7) - Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII Verteidigung - keine Einwendungen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Berücksichtigung energierelevanter Ziele der Stadt Erlangen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zu der 15. Änderung des Regionalplans soll eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Stellungnahme der Stadt Erlangen soll in das anhängige Änderungsverfahren eingebracht werden.

 

1       Vorbemerkung

Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 15.03.2010 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 15. Änderung des Regionalplans - Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII Verteidigung - beschlossen.

Mit Schreiben vom 06.04.2010 bat der Planungsverband die Stadt Erlangen um Stellungnahme zur 15. Änderung des Regionalplans bis zum 11.06.2010.

 

 

2       Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung

In Ergänzung der bisherigen Änderungen des Regionalplans sollen weitere Gebiete neu bzw. erneut hinsichtlich der Möglichkeit zur Aufnahme als Vorranggebiet Windkraft überprüft werden.
Im Rahmen der 15. Änderung des Regionalplans wird zunächst das Gebiet des Landkreises Nürnberger Land hinsichtlich neuer Gebiete für die Windnutzung bearbeitet – die weiteren Landkreise der Region werden in nachgelagerten Fortschreibungen des Regionalplans überprüft.

Grund für den Fortschreibungsprozess zum Thema Windkraft ist zum einen die im Hinblick auf die nationalen Klimaschutzziele erforderliche verstärkte Förderung erneuerbarer Energieformen auch innerhalb der Industrieregion Mittelfranken und zum anderen die Absicht der Region, eine dauerhafte Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden sowie alle potenziellen Investoren zu gewährleisten.

Als vorgeschlagene Änderungen stellen sich dar:

 

- Vergrößerung des Vorrangebietes[1] Windkraft (WK) 8 (Altdorf b. Nürnberg/Offenhausen)

- Aufstufung des Vorbehaltsgebiete[2] WK 23, 24, 25, 26 und 27 (alle Lauf a.d.Pegnitz) zu Vorrangebiete;
Verkleinerung der Gebiete WK 25, 26, und 27 aufgrund der einzuhaltenden Abstände zu Ottensoos bzw. zu Kohlenschlag (Lauf a.d.Pegnitz)

- Aufnahme der Vorrangebiete WK 31 und 32 (Schnaittach/Simmelsdorf)

- Aufnahme des Vorrangebietes WK 33 (Leinburg /Offenhausen/Altdorf b.Nürnberg)

- Aufnahme der Vorrangebiete WK 34 und 35 (Happurg)

- Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) stellen Vorbehaltsgebiete entgegen der bisherigen bayerischen Handhabung unabhängig von ihrer Kennzeichnung Grundsätze der Raumordnung dar; sämtliche Vorbehaltsgebiete Windkraft werden daher innerhalb des Fortschreibungsentwurfs als Grundsätze der Raumordnung (B II 1.1.1.1) festgelegt.
(vgl. Anlage)

- Nach ministerieller Vorgabe sind Ziele der Raumordnung nicht mehr als „Soll-Vorschriften“ möglich und in der Formulierung erforderlichenfalls entsprechend zu ändern (z.B. „sind“, „sind zu“, „haben zu“).
Grundsätze der Raumordnung sind künftig als „Soll-Gaben“ zu formulieren. Der Fortschreibungsentwurf wurde an diese neuen Vorgaben angepasst.

- Die Begründung wurde entsprechend den genannten Änderungen im Textteil „Ziele und Grundsätze“ angepasst bzw. ergänzt und in Teilbereichen redaktionell überarbeitet.

 

3        Streichung des Kap. B XIII Verteidigung

Das bisherige Kapitel B XIII Verteidigung entfällt, da insoweit für Regelungen auf der Ebene des Regionalplans keine Notwendigkeit mehr besteht und der Planungsausschuss des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken deshalb in der Sitzung vom 27.07.2009 einstimmig die ersatzlose Streichung beschlossen hat.

 

 

 

 

4       Stellungnahme der Verwaltung

Die Erstellung einer Windenergiekonzeption für die Stadt Erlangen ist insbesondere aufgrund der unzureichenden Windhöffigkeit im Stadtgebiet nicht erforderlich. Diese Äußerung wurde seinerzeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 14. Änderung des Regionalplans Kap. B V 3 Energieversorgung als Erlanger Stellungnahme zu dem Thema Windkraft abgegeben.

Die in der o.g. Stellungnahme gleichzeitig formulierten Erlanger Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zu den Energiesparten Elektrizität, Fernwärme und Gas sind in dem vorliegenden Änderungsentwurf berücksichtigt. Ihre Berücksichtigung wurde in der
UVPA-Vorlage vom 13.11.2007 dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben.

In dem anhängigen Beteiligungsverfahren ist eine Stellungnahme ausschließlich auf die vorgenommen Änderungen zu beziehen.

Hiervon sind die Belange der Stadt Erlangen nicht betroffen. Daher empfiehlt die Verwaltung, zu der 15. Änderung des Regionalplans - Änderung des Kap. B V 3 Energieversorgung und Streichung des Kap. B XIII Verteidigung - keine Einwendungen zu erheben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 



[1] In den Vorranggebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion Nutzung der Windkraft nicht vereinbar sind.

[2] In den Vorbehaltsgebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll der Nutzung der Windkraft bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.


Anlagen:        Tekturkarte