Die Stadt Erlangen stellt über die Forschungszentrum Jülich GmbH beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Antrag auf „Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die beschlossenen
Erlanger Energie- und Klimaschutzkonzepte sollen auch in den nächsten
Jahren fortgeführt werden.
Im Ergebnis des
Prozesses zur „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung in der Stadt
Erlangen“ mit dem die KGSt im Jahr 2009 beauftragt war, wurde festgestellt,
dass Einsparungen im existierenden Personalumfang (eine Stelle) im Bereich
Koordinierung von Klimaschutz und Energiefragen nicht zu empfehlen sind.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ein strategischer Schwerpunkt der nationalen
Klimaschutzinitiative ist die Förderung von Klimaschutz in Kommunen.
Die Förderung von
Klimaschutzprojekten nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten
in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ der Nationalen
Klimaschutzinitiative wird sehr stark nachgefragt. Sie trifft bestehenden
Bedarf und regt Investitionen und Wertschöpfung vor Ort an. Die Antragszahlen
steigen seit 2009 kontinuierlich und übertreffen die Erwartungen des
Bundesumweltministeriums bei weitem. Der Deutsche Bundestag hat im
Bundeshaushalt 2010 den Haushaltstitel,
aus dem die Nationale Klimaschutzinitiative finanziert wird, gekürzt und mit
einer qualifizierten Haushaltssperre belegt. Für das Jahr 2010 können daher
keine weiteren Projekte bewilligt werden.
Die
Förderung von Klimaschutzprojekten nach der Richtlinie wird jedoch ab dem Jahr
2011 fortgeführt.
Anträge für das
Jahr 2011 können ab dem 1. Januar 2011 eingereicht werden.
Bei der Umsetzung von bereits erstellten
Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten kann die beratende Begleitung gefördert
werden. Dazu gehören inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratungstätigkeiten
sowie Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten. Die Umsetzung
der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung
der Antragsteller. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind die Vorlage
eines Konzeptes, das nicht älter als 3 Jahre ist sowie ein Umsetzungsbeschluss
des obersten Entscheidungsgremiums. Diese sind bei der Stadt Erlangen erfüllt.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten von Fachpersonal, das im Rahmen des
Projektes zusätzlich eingestellt wird ("Klimaschutzmanager"). Es
werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % gewährt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Zeitraum der
Förderung, maximal 3 Jahre, werden die laufenden Klimaschutzinitiativen
weiterentwickelt und an die aktuellen Entwicklungen und den Bedarf angepasst. Externe
Akteure werden beraten und unterstützt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Das BMU fördert
Sach- und Personalkosten von Personal, das im Rahmen des Projektes für eine
Dauer von bis zu 3 Jahren zusätzlich eingestellt wird.
Im Falle einer
Förderzusage kann die Stelle zunächst im Rahmen der Budgetierungsregeln besetzt
werden und dann im Rahmen einer Stellenneuschaffung im Jahr 2012 befristet
geschaffen werden.
Bei Eingruppierung
der Stelle in EG 12 und einem Fördersatz von 70 % muss die Stadt Erlangen
durchschnittlich 20.000 € Eigenmittel jährlich aufbringen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto), bei Stellenbesetzung zum 1.Juli 2011: |
ca.
10.000 € |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
für zweieinhalb Jahre |
ca.
50.000€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Stellungnahme der Kämmerei
Angesichts der städtischen Haushaltslage kann die Stadt eine Teilnahme an diesem Projekt nicht befürworten:
1. Der Stadtrat hat am 24.6.2010 beschlossen, für 2011 – bis auf eine, hier nicht zutreffende Ausnahme – keine neuen Stellen zu schaffen.
2. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage können grundsätzlich keine neuen Maßnahmen begonnen werden.
3. Die Maßnahme ist freiwillig.
4. Eine Budgetaufstockung ist angesichts der finanziellen Lage der Stadt nicht darstellbar.
5. Von einer auflagenfreien Genehmigung des Haushalts 2010 kann keineswegs ausgegangen werden. Angesichts dieser ungewissen Situation wäre es aus Sicht der Kämmerei fatal, zusätzliche – freiwillige – Ausgaben zu beschließen.
Anlagen Anlage 1: Fördergrundsätze, Aufgaben
Anlage
2: Übersicht bisherige Klimaschutzaktivitäten, Fortschreibungen