Betreff
Antrag auf Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Vorlage
31/034/2010
Aktenzeichen
III/31/LRD-2782
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen stellt über die Forschungszentrum Jülich GmbH beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Antrag auf „Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die beschlossenen Erlanger Energie- und Klimaschutzkonzepte sollen auch in den nächsten Jahren  fortgeführt werden.

Im Ergebnis des Prozesses zur „Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung in der Stadt Erlangen“ mit dem die KGSt im Jahr 2009 beauftragt war, wurde festgestellt, dass Einsparungen im existierenden Personalumfang (eine Stelle) im Bereich Koordinierung von Klimaschutz und Energiefragen nicht zu empfehlen sind.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein strategischer Schwerpunkt der nationalen Klimaschutzinitiative ist die Förderung von Klimaschutz in Kommunen.

Die Förderung von Klimaschutzprojekten nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ der Nationalen Klimaschutzinitiative wird sehr stark nachgefragt. Sie trifft bestehenden Bedarf und regt Investitionen und Wertschöpfung vor Ort an. Die Antragszahlen steigen seit 2009 kontinuierlich und übertreffen die Erwartungen des Bundesumweltministeriums bei weitem. Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2010 den Haushaltstitel, aus dem die Nationale Klimaschutzinitiative finanziert wird, gekürzt und mit einer qualifizierten Haushaltssperre belegt. Für das Jahr 2010 können daher keine weiteren Projekte bewilligt werden.

 Die Förderung von Klimaschutzprojekten nach der Richtlinie wird jedoch ab dem Jahr 2011 fortgeführt.

Anträge für das Jahr 2011 können ab dem 1. Januar 2011 eingereicht werden.

Bei der Umsetzung von bereits erstellten Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten kann die beratende Begleitung gefördert werden. Dazu gehören inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratungstätigkeiten sowie Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten. Die Umsetzung der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind die Vorlage eines Konzeptes, das nicht älter als 3 Jahre ist sowie ein Umsetzungsbeschluss des obersten Entscheidungsgremiums. Diese sind bei der Stadt Erlangen erfüllt.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten von Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird ("Klimaschutzmanager"). Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % gewährt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Zeitraum der Förderung, maximal 3 Jahre, werden die laufenden Klimaschutzinitiativen weiterentwickelt und an die aktuellen Entwicklungen und den Bedarf angepasst. Externe Akteure werden beraten und unterstützt.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das BMU fördert Sach- und Personalkosten von Personal, das im Rahmen des Projektes für eine Dauer von bis zu 3 Jahren zusätzlich eingestellt wird.

Im Falle einer Förderzusage kann die Stelle zunächst im Rahmen der Budgetierungsregeln besetzt werden und dann im Rahmen einer Stellenneuschaffung im Jahr 2012 befristet geschaffen werden.

Bei Eingruppierung der Stelle in EG 12 und einem Fördersatz von 70 % muss die Stadt Erlangen durchschnittlich 20.000 € Eigenmittel jährlich aufbringen.

 

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto), bei Stellenbesetzung zum 1.Juli 2011:

ca. 10.000 €

bei Sachkonto:

Folgekosten für zweieinhalb Jahre

ca. 50.000€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 

Stellungnahme der Kämmerei

Angesichts der städtischen Haushaltslage kann die Stadt eine Teilnahme an diesem Projekt nicht befürworten:

1.    Der Stadtrat hat am 24.6.2010 beschlossen, für 2011 – bis auf eine, hier nicht zutreffende Ausnahme – keine neuen Stellen zu schaffen.

2.    Angesichts der derzeitigen Haushaltslage können grundsätzlich keine neuen Maßnahmen begonnen werden.

3.    Die Maßnahme ist freiwillig.

4.    Eine Budgetaufstockung ist angesichts der finanziellen Lage der Stadt nicht darstellbar.

5.    Von einer auflagenfreien Genehmigung des Haushalts 2010 kann keineswegs ausgegangen werden. Angesichts dieser ungewissen Situation wäre es aus Sicht der Kämmerei fatal, zusätzliche – freiwillige – Ausgaben zu beschließen.

 


Anlagen         Anlage 1: Fördergrundsätze, Aufgaben

                        Anlage 2: Übersicht bisherige Klimaschutzaktivitäten, Fortschreibungen