Betreff
Veröffentlichung Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB
Vorlage
611/027/2010
Aktenzeichen
VI/61/611/T. 1341
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen hat das Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB veröffentlicht. Das Baulandkataster Wohnen führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Das Baulandkataster Wohnen ist auf den Internetseiten des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Erlangen unter www.erlangen.de/stadtplanung veröffentlicht und im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung einsehbar. In der Karte des Baulandkatasters Wohnen sind auch die Reserveflächen Wohnen hinweislich aufgenommen.

Am 08.12.2009 hat der UVPA beschlossen, dass ein Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB veröffentlicht werden soll. In „Die amtlichen Seiten“ vom 07.01.2010 wurde die Absicht der Veröffentlichung bekanntgemacht. Eigentümer von betroffenen Grundstücken hatten bis einschließlich 12.02.2010 die Möglichkeit, einer Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster schriftlich zu widersprechen.

Das Baulandkataster ist nun unter Berücksichtigung der eingegangenen Widersprüche zum Stand 31.12.2010 veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung des Baulandkatasters Wohnen wurde in „Die amtlichen Seiten“ vom 29.04.2010 bekanntgemacht. Das Baulandkataster enthält keine personenbezogenen Daten.

Eigentümer von Grundstücken haben auch weiterhin die Möglichkeit, einer Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster zu widersprechen. Eingehende Widersprüche werden bei der nächsten Fortschreibung des Katasters berücksichtigt.