Betreff
Mittelbereitstellung und Verpflichtungsermächtigung für IvP-Nr. 541.805 "Ausbau Herzogenauracher Straße / Pappenheimer Straße"
Vorlage
66/034/2010
Aktenzeichen
VI/661
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Es wird beantragt

 

1. für die IvP-Nr. 541.805 / das Budget Nr.      nachzubewilligen

 

 

350.000,- €

Die Deckung erfolgt in Höhe von

350.000.- Euro

durch

Ausgabenreduzierung

bei
HhSt.

Nr. 541.829A

Bezeichnung: Unter-
führung Bahnhof Bruck

 

2. die Verpflichtungsermächtigung für das HH-Jahr 2011
            von IvP-Nr.       541.805            - 350.000,- € (VE 2011)
            auf IvP.-Nr.       541.829A          + 350.000,- € (VE 2011)
  umzuschichten.

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Kostenerstattungen Dritter, korrespondierende Einnahmen bitte angeben!

 

 

Haushaltsansatz o.g. IvP-Nr. /o.g.Budgetkreis

240.000,- €

 

Bisherige Mitelbreitstellungen - Anzahl

 

Ausgaberahmen:
(MPS: Gesamt-Haushaltssoll abzgl. HH-Ausgabereste

Gegenwärtig stehen noch Betrag/Euro) bei der IvP-Nr.zur Verfügung, die jedoch gebunden sind


 

 

 

Notwendiger Gesamtbedarf = Gesamtermächtigung nach Mittelbereitstellung

590.000,- €

 

Zusätzlicher Mittelbedarf

350.000,- €

 

 

Nachrichtlich:

 

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung        

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                          

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

Aufgrund der Verkehrsbelastung und der Verkehrsbeziehungen entsprechen der Knotenpunkt, die Fahrbahnbreiten sowie die Straßenaufbauten der Herzogenauracher und der Pappenheimer Straße nicht mehr den aktuellen Anforderungen einer Kreisstraße.
Infolge der derzeitigen Knotenpunktsgeometrie wird die Einmündung in der Unfallstatistik der Polizeiinspektion Erlangen regelmäßig als Unfallschwerpunkt aufgeführt.
Darüber hinaus entspricht der vorhandene Fahrbahnaufbau nicht mehr den Anforderungen bzgl. den aktuellen Verkehrsbelastungen. Ein entsprechendes Schadensbild ist gegeben. Diese erheblichen Fahrbahnschäden können im Rahmen von Belagserneuerungen wirtschaftlich nicht mehr beseitigt werden.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist daher der Umbau des Knotenpunktes im Zuge einer Vollausbaumaßnahme dringend erforderlich.

Seitens der Verwaltung wurde dieser Sachverhalt in den entsprechenden Stadtratsgremien bereits mehrfach vorgetragen. In Konsequenz dessen wurden HH-Mittel in Höhe von 240.000.- € für das Jahr 2010 und als VE 500.000.- € für das Jahr 2011 bereitgestellt. Unter Berücksichtigung dieser Finanzierung wäre die Auftragserteilung und der Baubeginn in 2010 möglich, der Abschluss der Maßnahme könnte jedoch erst 2011 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der Baustellenabsicherung über die Wintermonate mit entsprechenden Mehrkosten gegenüber einer Baustellenabwicklung ohne Winterpause zu rechnen ist.

Zur vollständigen Finanzierung der Straßenbauarbeiten in 2010 können entsprechende HH-Mittel bei IvP-Nr. 541.829A „Unterführung Bahnhof Bruck“ herangezogen werden, da aufgrund des aktuellen Terminplans der DB Projektbau die Bahn-Maßnahmen mit dem entsprechenden Finanzierungsbedarf des städt. Anteils erst in 2011 beginnen und in 2010 seitens der Stadt vorerst nur die Umverlegung des Bachgrabens erfolgen wird.

Entsprechend dem beschlossenen HH 2010 und der geplanten Mittelbereitstellung stellt sich die Situation bei den beiden genannten IvP-Nrn. wie folgt dar:

 

IvP-Nr.

Bezeichnung

bisheriger
Ansatz 2010

neuer
Ansatz 2010

bisher
Finanzplan 2011

neu
Finanzplan 2011

541.805

Ausbau Herzogenauracher Str. /
Pappenheimer Str.

240.000.- €

590.000.- €

500.000.- € (VE)

150.000.- € (VE)

541.829A

Unterführung
Bahnhof Bruck

700.000.- €

350.000.- €

1.537.000.- € (VE)

1.887.000.- € (VE)

 

Summe

940.000.- €

940.000.- €

2.037.000.- € (VE)

2.037.000.- € (VE)

 

Differenz bisher/neu

0 €

0 €

 

Durch die Mittelverschiebung erfolgt keine zusätzliche Belastung des Haushalts 2010. Die VE’s 2011 sind entsprechend umzusetzen.

Für die Maßnahme wurde bei der Regierung von Mittelfranken ein Zuwendungsantrag gestellt. Aufgrund eines Schreibens der Regierung von Mittelfranken vom 12.04.2010 zu den aktuellen Rahmenbedingungen bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus aus dem BayGVFG ist von einer Förderung von ca. 40% der zuwendungsfähigen Kosten auszugehen. Demzufolge stellt sich die Einnahmesituation bei der IvP-Nr. 541.805ES wie folgt dar:

 

IvP-Nr.

Bezeichnung

bisheriger
Finanzplan 2011

neu
Finanzplan 2011

bisher
Finanzplan 2012

neu
Finanzplan 2012

541.805ES

Staatszuweisungen Herz’auracher Str.

220.000.- €

310.000.- €

212.000.- €

0 €

 

Differenz bisher/neu

+ 90.000.- €

- 212.000.- €

 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beseitigung eines Unfallschwerpunktes
Grundlegende Erneuerung der maroden Verkehrsflächen
Lückenschluss der Radwegverbindung Herzogenaurach – Frauenaurach

 

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausbau des Knotenpunkts in 2010

 

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Vollständige Bereitstellung der hierfür erforderlichen HH-Mittel für den kompletten Umbau in 2010 und dadurch Vermeidung von Mehrkosten wegen nicht erforderlicher Baustellenabsicherung in den Wintermonaten

 

 

 

 


Anlagen: