Betreff
Errichtung von 39 Eigentumswohnungen, Sozialstation und Tiefgarage, Willy-Brandt-Straße 3 - 11, Fl.-Nr. 1945/566, Az.: 2010-195-VV
Vorlage
63/068/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

375

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

geringfügige (5 cm) Baugrenzenüberschreitungen, Überschreitung der GFZ von 1,2 um 0,22, östliche Baugrenze wird auf eine Länge von 10,10 m um
2,80 m überschritten

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beabsichtigt ist, auf dem Grundstück eine vier- bzw. dreigeschossige Wohnanlage mit 39 Wohnungen und einer Sozialstation zu errichten. Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Wohnanlage bildet das Endstück des sogenannten „Kanzler-Karrees“. Das Bauvorhaben soll als Effizienz-Haus 40 nach ENEV 2009 und CO2-emmisionsneutrales Gebäude errichtet werden. Die hierfür erforderlichen Dämmstoffstärken von > 22 cm in den Fassadenflächen führen zu einem erhöhten Flächenbedarf und einer geringfügigen Baufeldüberschreitung von 5 cm.

 

Die Überschreitung der GFZ resultiert aus zwei Umständen:

 

1. Mehrbedarf an Konstruktionsfläche und Haustechnik (ca. 20 % der Flächenüberschreitung).

2. Das energetische Konzept bedarf zu dessen Umsetzung eines kompakten und wirtschaftlich hocheffizienten Baukörpers. Die Belange des Nachbarschutzes und der Gebäudegliederung sind in dem strukturierten und in Einzelabschnitte gegliederten 3. Obergeschoss berücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft entsteht nicht.

 

Das südliche Gebäudeende soll durch einen „Gebäudekopf“ zum Quartiersplatz abgeschlossen werden. Die städtebauliche Form ist mit der Projektgruppe Röthelheimpark abgestimmt.

Von Seiten der Stadtverwaltung wird den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: wurde durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage: Lageplan