Der Wiederberufung von
Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte wird zugestimmt.
Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3
Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV erfolgen folgende personelle
Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses:
a) Wiederberufung von:
Herrn Robert Holzmann
(Dipl.-Ing. Architekt)
Herr Robert Holzmann gehört dem Ausschuss seit dem 01.05.2006 an. Er arbeitet
seit 1997 als freischaffender Architekt und seit dem Jahr 2001 als
Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die bisherige
Zusammenarbeit mit ihm im Gutacherausschuss war sehr erfolgreich.
Daher wird Herr Robert Holzmann erneut und rückwirkend zum 01.05.2010
für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.
b) Wiederberufung von:
Herrn Peter Karl
(Dipl.-Sachverständiger (DIA))
Herr Peter Karl gehört seit 1990 ununterbrochen dem Gutachterausschuss an.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger verfügt Herr Karl
über ein breites Wissensspektrum, das er dem Gutachterausschuss in der
Vergangenheit stets zur Verfügung stellte. Die Zusammenarbeit im
Gutachterausschuss hat sich bewährt.
Daher wird Herr Peter Karl erneut zum 01.06.2010 für die Dauer von 4
Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der
kreisfreien Stadt Erlangen berufen.
Die Mitglieder sind mit den
jeweils personenbezogenen Vorgängen den Gutachterausschuss betreffend
einverstanden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit des Gutachterausschusses ist die Wiederberufung von
Mitgliedern jeweils auf die Dauer von vier Jahren (mit
Wiederholungsmöglichkeit) erforderlich. Neuberufungen, insbesondere die von
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dienen der
Qualitätssicherung durch Besetzung mit hochqualifizierten Gutachtern.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3
Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV sollen die notwendigen personellen
Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses vollzogen werden.
Der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen besteht aus 18 Mitgliedern, von denen
derzeit 11 Mitglieder als hauptberufliche Sachverständige in der
Grundstückswertermittlung tätig sind.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die notwendigen personellen
Änderungen im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch
Beschluss wirksam.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Hinweis: GutachterausschussV bleibt
unverändert seit 01.05.2005
(Auszug auf Anfrage bei Amt 61/ 612 erhältlich)