Betreff
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV), hier: Wiederberufung von ehrenamtlichen Gutachtern innerhalb des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen
Vorlage
612/005/2010
Aktenzeichen
VI\61\612\WKI
Art
Beschlussvorlage

Der Wiederberufung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte wird zugestimmt.

Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV erfolgen folgende personelle Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses:

a) Wiederberufung von:

Herrn Robert Holzmann (Dipl.-Ing. Architekt)
Herr Robert Holzmann gehört dem Ausschuss seit dem 01.05.2006 an. Er arbeitet seit 1997 als freischaffender Architekt und seit dem Jahr 2001 als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die bisherige Zusammenarbeit mit ihm im Gutacherausschuss war sehr erfolgreich.
Daher wird Herr Robert Holzmann erneut und rückwirkend zum 01.05.2010 für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.

 

b) Wiederberufung von:

Herrn Peter Karl (Dipl.-Sachverständiger (DIA))
Herr Peter Karl gehört seit 1990 ununterbrochen dem Gutachterausschuss an.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger verfügt Herr Karl über ein breites Wissensspektrum, das er dem Gutachterausschuss in der Vergangenheit stets zur Verfügung stellte. Die Zusammenarbeit im Gutachterausschuss hat sich bewährt.
Daher wird Herr Peter Karl erneut zum 01.06.2010 für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.

 

 

Die Mitglieder sind mit den jeweils personenbezogenen Vorgängen den Gutachterausschuss betreffend einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 

 




 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gutachterausschusses ist die Wiederberufung von Mitgliedern jeweils auf die Dauer von vier Jahren (mit Wiederholungsmöglichkeit) erforderlich. Neuberufungen, insbesondere die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dienen der Qualitätssicherung durch Besetzung mit hochqualifizierten Gutachtern.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV sollen die notwendigen personellen Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses vollzogen werden.
Der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen besteht aus 18 Mitgliedern, von denen derzeit 11 Mitglieder als hauptberufliche Sachverständige in der Grundstückswertermittlung tätig sind.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die notwendigen personellen Änderungen im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch Beschluss wirksam.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Hinweis:           GutachterausschussV bleibt unverändert seit 01.05.2005

(Auszug auf Anfrage bei Amt 61/ 612 erhältlich)